Beschäftigungsverbot durch Betriebsarzt

Hallo 🙋🏼‍♀️ ich habe eine Frage ich habe morgen ein Termin bei meinem Betriebsarzt bzgl BV
Ich arbeite im betreuten wohnen & bin nur die einizige Fachkraft die frühdienst macht .
Es ist ein ernormer Stress .
Mein Arbeitplatz hat sich nur geändert in dem ich keine Kompressionsstrümpfe den Kunden anziehe .

Medikamente verteile & stellen / waschen/ Visiten & Dokumentationen / Telefon was alle 2 Minuten klingelt soll ich weiterhin machen.
Unter 12.000 Schritten im Dienst komme ich dort nicht raus 😮‍💨

Wenn der Betriebsarzt ein BV ausstellen sollte muss der Arbeitgeber das akzeptieren oder kann er sich quer stellen ?

Mein Chef ist ganz ok aber derzeit noch 3 Wochen im Urlaub die Stellvertreterin ist leider nicht so angenehm & auch sauer auf mich das ich jetzt schwanger bin für sie sollen die Schwangeren bis zum Ende arbeiten (so hat sie es schließlich auch getan 😮‍💨

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Bei mir war es so, dass es eine Empfehlung war, mich ins BV zu schicken.
Mein Chef hat alles versucht das irgendwie noch zu regeln. War dann auch grundsätzlich ok, aber BV war dann doch nicht so leicht

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Hallo,

Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot akzeptieren. Der BA kann es für einzelne Tätigkeiten ausstellen (bei mir waren es alle Tätigkeiten mit Patientenkontakt) und der Arbeitgeber muss dir dann eine andere Stelle anbieten, die dem entspricht (irgendein Schreibtischjob zum Beispiel- Pfegedokumentation überarbeiten oder was auch immer). Das ist zu mindestens das was ich weiß...

Liebe Grüße

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Hallo grüß dich,

also ich hab auch im Betreuten Wohnen gearbeitet. Bei uns ist es relativ klar geregelt, du darfst eigentlich nicht mehr mit Potentiell Infektiöse Körperflüssigkeiten in Berührung kommen. D.h. keine Wunden versorgen, keine Injektionen geben, keine Vorlagen wechseln oder Katheter legen oder ausleeren und du darfst ja auch nicht mehr heben oder einfach nur jemanden umlagern.
Somit fällt ein Großteil der Arbeit die uns betrifft eigentlich schon raus. Wenn es bei euch viel Bürokram zu machen ist, kann ich mir noch vorstellen das du da eingesetzt werden kannst, oder eben nur noch zu Beratungszwecken. Da bei mir in der Arbeit das aber teilweise eh alles von der PDL bzw. der stell. PDL gemacht wird kam es für mich nicht infrage.
Mein AG handhabt das gleich von sich aus so, jede Frau die bei uns Schwanger ist, wird umgehend und sofort ins BV geschickt, denn er sagt ihm ist das Risiko viel zu hoch das mit Mutter und Kind was passiert.
Außer dem muss ja eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden und danach wird ja entschieden ob du ein BV bekommst oder nicht. Der AG muss ein BV akzeptieren und zwar sofort und nicht erst in 3 Wochen wenn der eigentliche Chef wieder da ist. Ich weiß das es gerade im Betreuten Wohnen eine Organisatorische Herausforderung ist weil man als Fachkraft eh schon viel alleine arbeitet und der Ersatz oft nicht gleich da ist, aber ganz ehrlich: das ist nicht dein Problem sondern das deines AG (und ja auch mir tat die Kollegin leid die auf einmal alles alleine machen musste)
Sollte sich dein AG stur stellen und das BV nicht akzeptieren kannst du dich noch an die Übergeordnete Behörde wenden (einfach mal im Gesundheitsamt nachfragen oder Googlen das weiß ich jetzt gerade nicht wer das macht) die werden dann deinem Chef schon sagen was er machen muss ;-)

Ich wünsch dir eine schöne Schwangerschaft.

LG Hexe2608 & #ei 37+0

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Hallo,

was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung? Die muss ja jeder AG erstellen.
Aktuell sollte aufgrund von Corona (so mein BA) eine Schwangere keinen Patientenkontakt haben, also könnte dein Arbeitsplatz beispielsweise so angepasst werden, dass du nur noch im Büro Tätigkeiten übernimmst. Das ist aufgrund von Corona etwas schärfer geregelt und kommt zu den grundsätzlichen Verboten wie kein Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen, etc. hinzu.
Der BA stellt in der Regel nur eine Empfehlung aus, das Unsetzen obliegt dann dem AG, wobei da sicher keiner wissentlich dagegen handelt.
Alles Gute!

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Hallo,
grundsätzlich, muss einmal verstanden werden, welche Funktion der Betriebsarzt hat.

Der Betriebsarzt ist für den Betrieb/AG ausschließlich in beratender Funktion tätig.

Er kann dem AG ausschließlich Vorschläge unterbreiten, der Betriebsarzt hat keinerlei Weisungsfunktionen und kann auch kein BV aussprechen.
Der Betriebsarzt schlägt dem AG also ein BV nur vor.

Der AG hat selbstverständlich das Recht, den Vorschlag des Betriebsartztes für ein BV abzulehnen und andere Bedingungen des Arbeitsplatzes zu schaffen den Arbeitsplatz Mutterschutzgerecht zu gestalten.
Willkürlich arbeiten darf der AG natürlich nicht, er hat mit der Gefährdungsbeurteilung den Arbeitsplatz zu bewerten ob der schwangeren gerecht ist.

Ist man mit der Ablehnung nicht einverstanden, muss man die für dich zuständige Landesbehörde einschalten.
Aber nochmal, ein Betriebsarzt kann kein BV ausstellen, das steht ihm nicht zu.
Er schlägt es dem AG lediglich ein Beschäftigungsverbot vor!
Dies abzulehnen muss er aber sehr gut begründen, denn es muss der Behörde gegenüber standhalten.

Also, wenn er einfach willkürlich nein sagt, ohne Begründung, eine Begründung verweigert, oder es begründet mit "kein Personal" dann sofort die Behörde informieren.
Es ist die für dein Bundesland zuständige Arbeitsschutzbehörde.

Gruß
Demy