Elternzeit / Berechnung für Mutter

Hallo,
ich bin etwas verwirrt, weil ich unterschiedliche Aussagen zur Berechnung des Elternzeit bekommen habe.
Fiktives Beispiel:
Errechneter Geburtstermin: 31.07.21
Tatsächlicher Geburtstermin: 19.07.21
Start Mutterschutz: 19.06.21
Ende Mutterschutz: 25.09.21
Die Elternzeit der Mutter soll 10 Monate gehen und nahtlos an den Mutterschutz anknüpfen.

Aussage Elterngeldstelle:
Start Elternzeit: 19.07.21
Ende Elternzeit: 18.05.21

Aussage Lohnbüro Arbeitgeber:
Start Elternzeit: 26.09.21
Ende Elternzeit: 26.07.21

Was stimmt nun?
Könnt ihr mir helfen?

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Die Elterngeldstelle hat Recht, der Mutterschutz wird mit angerechnet.
Klassisches Beispiel: wer 1 Jahr Elternzeit nimmt, muss am 1. Geburtstag wieder arbeiten gehen.

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🙈die Jahreszahlen stimmen wohl nicht und ich glaub das eine Datum ist wohl auch verrutscht - ABER du bist ja nach der Geburt noch in Mutterschutz und dannach erst in Elternzeit - da ist doch was bei der Elterngeldstelle falsch gelaufen und dazu würde Ich erstmal Widerspruch einlegen mit Vorlage tatsächlicher Geburtstermin 🙈 eventuell Auszug Mutterschutz als pdf anhängen und erstmal via Email raus - mal sehen was die dir dann sagen.

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Der Mutterschutz wird in die Elternzeit eingerechnet. Heißt wenn du 10 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest (also vor dem ersten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen möchtest) musst du ab Geburt des Kindes genau 10 Monate Elternzeit rechnen.

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Genau. Bekommst davon 2 Monate Mutterschutzgeld und 8 Monate Elterngeld.

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stimmt doch nicht, du bekommst 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und ab da 10 MOnate Elterntgeld oder hälftig 20 Monate Eltengeld

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Hey!
Die Mutterschutzfrisr orientiert sich in deinem Beispiel an dem errechneten Geburtstermin. Normalerweise sind es nach der Geburt 8 Wochen (außer Mehrlingsgeburten, Kind schwer krank zB). Da dein Kind früher geboren ist, bist du 8 Wochen + die Tage, die es zu früh geboren wurde, im Mutterschutz. In dieser Zeit bekommst du Mutterschutzgeld (also AG + ggf. Krankenkasse). Wenn du ein Jahr Elterngeld und Elternzeit beantragst, dann fließt sie Mutterschutzfrist da mir rein. Dein Kind wurde am 19.7. geboren, also ist dein Arbeitsbeginn genau ein Jahr später, am 1. Geburtstag des Kindes. Elterngeld erhältst du ab dem Zeitraum, wo deine Mutterschutzfrist endet - bis zum 1. Geburtstag.

Als Beispiel, wie es bei mir war:
Errechneter Termin: 6.7.20
Tatsächlicher Termin: 21.6.20
Mutterschutz (und damit Geld vom AG) bis einschließlich 31.8.20 (da waren dann die 8 Wochen + 15 Tage, die sie zu früh kam, vorbei)
Elterngeld und Elternzeit bis: 20.6.21
Offizieller 1. Arbeitstag: 21.6.21


Ich nehme an, dass die Elterngeldstelle dich falsch verstanden hat. Du „darfst“ dort nicht von 10 Monaten reden, sondern musst von einem Jahr reden. Denn die Mutterschutzfrist nach Entbindung fällt in die Elternzeit rein! Elterngeld und -Zeit wird ab der tatsächlichen Geburt gerechnet.

Dein Arbeitgeber hat (vielleicht durch deine Erklärungen) auch mit 10 Monaten ab dem Ende des Mutterschutzes gerechnet und diese dann eben (aufgrund deiner Erklärungen?) an deinen Mutterschutz dran gehängt. Der Mutterschutz geht in deinem Beispiel ja - trotz vorheriger Geburt - definitiv noch die zu frühen Tage über die eigentlichen 8 Wochen drüber hinaus. Das ist so durchaus möglich, aber du hast dann nicht exakt ein Jahr Elternzeit beantragt sondern ein Jahr und eine Woche. Kann man machen - dir stehen ja 3 Jahre zu. Bezahlt (wenn es beim Badiselterngeld bleiben soll) bekommst du aber nur bis zum 18.7.22 - also ab dem Tag des ersten Geburtstages gibt es dann kein Elterngeld mehr und Gehalt in deinem Beispiel erst wieder für den Zeitraum ab dem 26.7.
Ist ja denke ich kein Drama, wären nur ein paar Tage ohne Gehalt…

Ich gehe wirklich stark davon aus, dass die unterschiedlichen Daten von einer gescheiterten Kommunikation herrühren. Wenn man exakt 1 Jahr in Elternzeit möchte, muss man auch von einem Jahr reden, nicht von 10 Monaten!

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Es sind aber gewünschte 10 Monate Elternzeit der Mutter und dann 4 Monate der Vater.

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Könntest du das unter den Gesamtpost schreiben und nicht als Kommentar? Das ist zu unübersichtlich.

Schreibe doch noch einmal ganz deutlich:

1. Wann war der Geburtstermin des Kindes?
2. Wie lange möchtest du aus dem Job aussteigen? Also welche Lebensmonate des Kindes und unabhängig von der Bezeichnung?

Du machst es leider unnötig kompliziert. So kompliziert ist es gar nicht.

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Die Elternzeit geht dann nicht genau 10Monate sondern ihr wollt ja insgesamt 1Jahr daheimbleiben oder?
Dann beginnt die Elternzeit ja erst nach dem Mutterschutz, also wie der Arbeitgeber gesagt hat und geht bis zum Tag vorm 1.Geburtstag.
Bzgl Urlaubsanspruch, Stufenlaufzeiten usw. ist es schon relevant dass die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt. Und das Enddatum der Elternzeit sollte man auch geschickt wählen.

Im öffentlichen Dienst bekommt man z.B. nur für jeden VOLLEN Monat Elternzeit den Urlaub gestrichen, wenn man erst ab dem 2. eines Monats Elternzeit beginnt und erst an einem 30. eines Monats wieder die Arbeit aufnimmt, hat man für diese beiden Monate z.B. auch den vollen Urlaubsanspruch, bei mir waren das je 2,5Tage.

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„ Im öffentlichen Dienst bekommt man z.B. nur für jeden VOLLEN Monat Elternzeit den Urlaub gestrichen“

Das ist überall so, da gesetzlich geregelt 😉

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Jetzt darf ich korrigieren: Der Arbeitgeber kann den Urlaub streichen, muss aber nicht, vgl. § 17 Abs. 1 BEEG.

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Im allgemeinen spricht man von einem Jahr Elternzeit. Dass die 2 Monate Mutterschutz angerechnet werden, lässt man dabei unter den Tisch fallen.

Wie schon jemand schrieb, ist es vor allem ein Kommunikationsproblem bei euch.
Du nimmst ein Jahr EZ unter Anrechnung der 2 Monate nachgeburtlichem MuSchu.

Im Endeffekt musst du dir einfach nur merken, dass du am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten musst, denn dann ist das Jahr rum.

Bei tatsächlichem Geburtstermin am 19.7.21 musst du also am 19.7.22 wieder arbeiten gehen.
Während deiner Elternzeit erhältst du die ersten 8 Wochen Mutterschutzlohn plus Arbeitgeberzuschuss und danach Basiselterngeld.

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Hallo Stefa 2,
das ist ein Missverständnis. Es gibt einen klaren Unterschied zwischen ElternZEIT und ElternGELD bzw. den Elterngeldbezugsmonaten. Für deinen Arbeitgeber geht es um die Elternzeit, während es für die Elterngeldsstelle um das Elterngeld geht:

Die ElternZEIT ist die Zeit in der dein Arbeitgeber dich von der Arbeit freistellen muss (wenn du das möchtest) bzw. dir Arbeit in Teilzeit ermöglichen muss, ohne dass sich etwas an deinem normalen Arbeitsvertrag ändert.Die ElternZEIT beginnt für Mütter frühestens mit Ende des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt.
Nur so als zusätzliche Info: Der Mutterschutz wird trotzdem auf die maximale Dauer angerechnet. Eigentlich können Eltern maximal 3 Jahre Elternzeit für ihr Kind beantragen, bei Müttern werden davon aber die 8 Wochen Mutterschutzfrist abgezogen so dass es nur etwa 34 Monate sind. Trotzdem beginnt die eigentliche Elternzeit erst nach dem Mutterschutz.
Aus diesem Grund muss man als Mutter auch später Elternzeit beantragen, als als Vater: Die Anmeldefrist ist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Für den Vater wäre das 7 Wochen VOR der Geburt (wenn er das Kind von Geburt an betreuen möchte). Die Mutter hat bis zu einer Woche NACH der Geburt Zeit, weil ihre Elternzeit offiziell erst 8 Wochen später beginnt.

Die ElternGELDbezugsmonate sind die Zeit, in der du Elterngeld beziehst. Das sind maximal 12 Monate für eine Person und maximal 14 Monate für beide zusammen.
Die Elterngeldbezugsmonate beginnen mit Geburt des Kindes, selbst dann wenn du im Mutterschutz bist. Das heißt, dass du dich während des Mutterschutzes offiziell im Elterngeldbezug befindest, obwohl du noch kein Geld bekommst. Das ist deshalb wichtig, weil das eben auf deine maximalen 12 Monate angerechnet wird, du also im Mutterschutz schon 8 Wochen Elterngeld "verbrauchst". Damit bekommst du am Ende nur etwa 10 Monate Elterngeld (Maximal).

Dass dir Elterngeldstelle und Arbeitgeber jetzt so unterschiedliche Termine geben liegt also daran, dass sie sich auf verschiedene Dinge beziehen, weil für beide verschiedene Fristen relevant sind:

Für die Elterngeldstelle sind die ElternGELDbezugsmonate das Wichtige und damit der Geburtstermin. Denn ab dem Zeitpunkt beginnt dein "Elterngeldtimer" zu laufen.

Für deinen Arbeitgeber geht es um den tatsächlichen Beginn der Elternzeit, denn das ist der Zeitpunkt ab dem dein normaler Arbeitsvertrag ruht. In den 8 Wochen Mutterschutz ruht dein Arbeitsvertrag noch nicht, du bist nur automatisch von deiner Arbeit freigestellt.
Für deinen Arbeitgeber ist das ein großer Unterschied. z.B. muss er dir im Mutterschutz noch den Zuschuss zum Mutterschutzgeld zahlen, in der Elternzeit bezahlt er dir nichts bzw. nur so viel wie du in Elternteilzeit erarbeitest.

Der Termin den der Arbeitgeber in deinem Beispiel angibt scheint errechneter Geburtstermin + 8 Wochen zu sein. Ich würde eigentlich erwarten, dass es tatsächlicher Geburtstermin + 8 Wochen ist, aber ich vermute, dass das Datum einfach der offizielle Beginn ist, der sich dann dementsprechend verschiebt, sobald der eigentliche Geburtstermin feststeht. (Bin nicht ganz sicher wie das mit dem tatsächlichen/errechneten Geburtstermin gehandhabt wird)

Hoffe das hilft :-)

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Ein Blick ins entsprechende Gesetz, dem BEEG, zeigt, dass beide Aussagen Unsinn sind!

Die Elternzeit beginnt natürlich nach dem Mutterschutz. Da dessen Länge mit eingerechnet wird geht die Elternzeit bei einem Jahr bis 1 Tag vorm 1. Geburtstag.

Also Elternzeit Beginn: 26.9.21

Elternzeit Ende: 18.7.22

Wieso soll die Mutter bloß 10 Monate Elternzeit nehmen?

Warum wurde die Elterngeldstelle zur Elternzeit befragt? Die hat nichts damit zu tun…

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Also nochmal:

Warum so kompliziert?
Deinem Kommentar entnehme ich, dass du 10 Monate zu Hause bleiben willst nach der Geburt deines Kindes. Anschließend soll dein Mann weitere 4 Monate zu Hause bleiben.

So, nehmen wir an, dein Kind wurde am 19.7. geboren. Dann beantragst du bei deinem Arbeitgeber "Elternzeit vom 19.7.21 bis 18.5.22" ggf. mit der Ergänzung "unter Anrechnung des nachgeburtlichen Mutterschutzes".

19.7. bis 18.5. sind 10 Monate wenn ich mich nicht verrechnet habe. Wie du diesen Zeitraum nennst, ist im Prinzip völlig egal. Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber weiß, wann du wieder arbeiten gehst. Den Mutterschutz erhältst du automatisch und anschließend Elterngeld.

Dein Mann hingegen nimmt Elternzeit ab dem 19.5.22 bis 18.9.22.

Sorry, aber ich habe beruflich viel mit der Lohnbuchhaltung zu tun. Jedem ist klar, was gemeint ist, wenn du die konkreten Zeiträume benennst. Es spielt keine Rolle, wie du es bezeichnest und was nun wie angerechnet wird. Wenn du es aber so kompliziert angibst, versteht jeder nur Bahnhof. Sage deinem Arbeitgeber konkret "Von dann bis dann bin ich weg". Der Rest geht seinen Gang.

Liebe Grüße

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Und wenn man bei Google die Stichworte "Elternzeit", "Antrag" und "Muster" angibt, erhält man wunderschöne Beispiele, wie man den Antrag formulieren kann.

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Nur dass es kein Antrag ist, sondern eine Anmeldung. Somit ist das per se schon mal nicht ganz richtig 😉

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