Hallo,
ich bin grade dabei mir was Neues zu suchen und habe auch was gefunden aber habe den Job noch nicht sicher in der Tasche. Der Hauptgrund für den Jobwechsel ist meine Chefin, da sie mich nicht in der Firma haben möchte und ich will dann ehrlich gesagt auch nicht mehr mit ihr zusammen arbeiten. Es wurde zuletzt telefonisch vereinbart, dass ich im letzten Jahr meiner Elternzeit Teilzeit für 25 Stunden wieder arbeiten komme. Nun kam ein Nachtrag zu meinem Arbeirsvertrag per Post und da steht, dass ich bis zum Ende meiner Elternzeit 30 Stunden arbeiten kommen soll. Erstens finde ich es doof, da wir am Telefon was ganz Anderes besprochen hatten und zweitens frage ich mich nun, wie es dann nach der Elternzeit weitergehen soll, da ich noch keine 40 Stunden arbeiten kommen kann. Das ist aktuell leider nicht machbar und das weiß sie. Also will sie mich schon zur Kündigung bewegen, oder? Und wenn ich nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, kann sie diesen Antrag sicher ablehnen oder mich sogar aus betrieblichen Gründen kündigen, oder?
Sorry, ich hoffe ich habe keine dummen Fragen gestellt.
Mich beschäftigt das sehr und die einfachste Lösung wäre sicher einfach zu kündigen, wenn ich den neuen Job bekomme.
Mich würde eure Meinung sehr interessieren.
Wie seht ihr das?
Nun, die Frage ist doch, ob du nach der Elternzeit wieder deinen Vollzeit-Vetrag? erfüllen kannst und willst?
Wenn nicht, musst du kündigen. Wobei es natürlich auch auf deinen Betrieb ankommt, inwieweit sie dir nach der EZ mit einer Teilzeit-Beschäftigung entgegen kommen müssen.
Den Vollzeit-Vertrag nach der Elternzeit könnte ich nicht erfüllen und das wissen die, da ich das schon oft im Vorfeld erwähnt hatte.
Hast du deine Teilzeit in Elternzeit schriftlich beantragt?
Nach deiner Elternzeit tritt dein alter Vertrag wieder in Kraft und den hat man zu erfüllen.
Wie viele Personen seid ihr denn in der Firma?
Ja, habe ich.
Wir sind eine Tochtergesellschaft und eine große Firma mit vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Wann würde deine Teilzeit in Elternzeit beginnen?
Ich würde die Chefin darauf hinweisen, dass du 25 Stunden beantragt hast und sie das ändern soll. Am besten alles schriftlich und nicht telefonisch.
Für die Zeit nach der Elternzeit kannst du einen Teilzeitantrag stellen. Am besten schriftlich und mindestens drei Monate vor Beendigung der Elternzeit.
Solange du noch in Elternzeit bist, kannst du entscheiden. Also meldest du mit 7 Wochen Vorlauf auch deine gewünschte Stundenzahl inklusive Verteilung auf die entsprechenden Tage und Arbeitszeit schriftlich an. Hast du das gemacht? Warum nur telefonisch?
Die meisten Firmen haben da kaum eine Chance abzulehnen, die Hürden sind hoch. Wird abgelehnt, kannst du alternativ woanders eine Stelle in diesem Umfang annehmen oder dich sogar für diese Stundenzahl arbeitslos melden und ALG I beziehen.
Erkundige dich zu den Möglichkeiten der Brückenteilzeit. So könntest du auch im Anschluss an deine Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl arbeiten.
Nein wir haben erst mündlich am Telefon besprochen, mit wievielten Stunden ich zurückkehren kann. Dann sagte ich mir 25 Stunden und sie wollte mir schriftlich einen Nachtrag schicken wo das genau so drin steht. Sie hat es mir schriftlich geschickt und da steht jetzt aber, dass ich 30 Stunden bis zum Ende der Elternzeit arbeiten kommen soll.
Heißt für mich, nach Ende der Elternzeit müsste ich wieder 40 Stunden arbeiten obwohl das nicht machbar für mich wäre (was sie auch weiß).
Einfach erst mal schriftlich die Elternzeit einreichen mit deinem gewünschten Umfang.
Und dann wie gesagt, für nach der Elternzeit, schau mal nach Brückenteilzeit, einfach googeln.
Hallo,
Du stellst fristgerecht den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit. Hier gibst du an, wieviel du wann arbeiten wirst.
Bei uns gibt es einen Vordruck (Möglichkeit a) mit Gespräch über mögliche Kompromisse, Möglichkeit b) ohne Gespräch, meine Angaben sind gesetzt.
Da ihr es schon telefonisch besprochen habt,
Sende jetzt schriftlich die Absprache mit der Bitte auf Abänderung in deinem Vertrag.
Für die Teilzeit nach Elternzeit kannst du fristgerecht einen schriftlichen Antrag stellen.
Wieder mit genauer Stundenanzahl, evrl. sogar mit Verteilung.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen da sein, dass Teilzeit möglich ist.
Aber einfach nur ablehnen kann er nicht. Dies muss gut begründet sein.
Wenn mein Antrag abgelehnt werden sollte, lasse ich einen Anwalt auf die Begründung schauen, ob es tatsächlich eine belegte Begründung ist.
Ich denke allerdings, dass es bei uns klappen wird. (Große Einrichtung, viele Mitarbeiter, kein Schichtsystem...)
Liebe Grüße
Wenn noch der Anwalt drüber schaut, kann sicher nichts schief gehen. Bei uns ist es so ähnlich wie bei dir. Wir sind auch eine große Firma mit vielen Mitarbeitern. Einen Betriebsrat haben wir aber bis heute nicht. Es wurde immer abgelehnt. Und der letzte, der einen Betriebsrat gründen wollte, hat komischerweise die Firma nach 11 Jahren verlassen.
Du beantragst fristgerecht schriftlich Teilzeit in Elternzeit, mit Verteilung der Stunden. Da ist die Hürde zur Ablehnung ziemlich hoch. Und wenn Du in Elternzeit Deine gewünschte Stundenzahl arbeiten konntest, dann kann der Arbeitgeber auch schlecht argumentieren, dass Du nach Ende der Elternzeit zwingend wieder Vollzeit arbeiten musst, denn es ging ja schon, Dich in Teilzeit zu beschäftigen.
Lass Dich nicht so ins Bockshorn jagen!
Wir groß ist denn der Betrieb?
Es gibt nämlich noch das sogenannte Teilzeitförderungsgesetz, demnach hat jeder auch ein Recht seine Arbeitszeit zu reduzieren. Darauf kann man sich auch nach der Elternzeit berufen.
Also ist kein kleiner Betrieb. Es sind mehr als 20 Mitarbeiter. Zwischen 20-30 würde ich sagen. Meine Vorgesetzte hat mir im Vorfeld auch gesagt, dass die Stunden so verteilt werden müssen, dass ich an 5 Tagen arbeiten kommen kann und soll. Sie erlaubt es nicht, dass man nur vier Tage oder den einen Tag lànger arbeiten kommt und dann einen Tag frei hat. Sie sagt, dann würde jeder Mitarbeiter jede Mitarbeiterin so arbeiten kommen wollen.
Also macht es in ihren Augen wenig Sinn, wenn ich jetzt Beispielsweise nur 25 Stunden arbeiten kommen würde. Das wären dann nur 5 Stunden jeden Tag und viel zu wenig Zeit zum Arbeiten.
Ich würde da argumentieren, dass das auch nur 3 Std. weniger sind als die Vollzeitkollegen. Gerade wenn du 5 Tage die Woche kommt bekommst du ja jeden Tag mit, was Sache ist. Du hast die bestmögliche Überschneidung mit den Kollegen, weil du nicht einen Tag komplett fehlst.
Ich persönlich bin auch ein Fan einer regelmäßigen Verteilung. Denn man fällt hinten runter, wenn es nicht so ist. Die Kollegen können sich dann nicht merken an welchen Tagen man nicht/kurz/lang da ist und dann hat man Pech und ist bei den wichtigen Besprechungen nicht dabei. Ob man dann am Tag 5 oder 6 Stunden kommt finde ich weniger relevant. Ich würde deiner Chefin also entgegen kommen bei der regelmäßigen Verteilung aber fürs erste auf die 25 Stunden bestehen.