Beschäftigungsverbot in Partnerschaftsbonusmonaten

Hey ihr Lieben,

Ich hätte 14 Monate nach der Geburt meines 1. Kindes zum 1.9.21 den Partnerschaftsbonus mit 25 Stunden angetreten.
Nun bin ich schwanger mit Baby Nummer 2 und werde auf Grund meiner Tätigkeit nicht wieder arbeiten können.
Mein Arbeitgeber würde mich allerdings für die 4 Monate Partnerschaftsmonate ins Beschäftigungsverbot schicken, dadurch können mein Mann und ich wie geplant den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

Weiß jemand, wie sich das auf das zukünftige Elterngeld auswirkt ?
Bekomme ich dann nur die Hälfte des errechneten Elterngeldes, weil ich quasi nur Teilzeit angestellt bin ? Wie sieht das beim Mutterschaftsgeld aus ?

Ich bin gerade ziemlich Planlos…
Sollte ich den Partnerschaftsbonus nicht in Anspruch nehmen, würde ich doch automatisch Vollzeit in Elternzeit bleiben und keine Geld verdienen, was sich doch noch negativer auf das zukünftige Elterngeld auslegen würde, oder ?

Vielleicht hat ja jemand Ahnung und Erfahrung und kann mich hierbei etwas beraten :)

Vielen Dank schon mal !

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Du hättest nicht den Partnerschaftsbonus angetreten sondern deinen Teilzeit-Job in der EZ. Wenn du von deinem Arbeitgeber nun ein Beschäftigungsverbot bekommst, erhältst du das vereinbarte TZ-Gehalt. Wie sollte es denn nach den vier Monaten weitergehen?

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Dein zukünftiges Elterngeld wird immer aufgrund der letzten 12 erwerbstätigen Monate vor Geburt deines Kindes berechnet.

"Von diesen 12 Monaten werden einzelne Monate ausgenommen, in denen Sie:
• im Mutterschutz waren und/oder Elterngeld bekommen haben für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten oder
• aufgrund einer Schwangerschaft erkrankt waren und deswegen weniger oder gar kein Einkommen hatten." (das ist aus der offiziellen Broschüre)

Das bedeutet also, dass dein Teilzeitgehalt in den Monaten nach dem 1.9 (denn da war dein Kind 14 Monate und es wird nicht mehr ausgeklammert) voll in die Berechnung deines Elterngeldes einfließt. Wenn zwischen dem 1.9 und dem Beginn deines zweiten Mutterschutzes weniger als 12 Monate liegen, werden für die restlichen Monate die letzten Monate vor deinem ersten Mutterschutz herangezogen. Aus den 12 Monaten wird der Durchschnitt berechnet und davon erhältst du dann wie gehabt einen bestimmten Prozentsatz.

Ich nehme mal an, dass du trotz Beschäftigungsverbot volles Teilzeitgehalt bekommst? Dann würde das eben mit einfließen. Unterm Strich wirst du als etwas weniger Elterngeld bekommen.
Das ist aber besser, als wenn du gar kein Gehalt bekommen würdest. Dann würden diese Monate nämlich mit 0 Euro angerechnet.

ABER es gibt noch den Geschwisterbonus:
"Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag zum Elterngeld erhalten, den sogenannten Geschwisterbonus. Das Elterngeld steigt dann um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat bei Basis-elterngeld und um 37,50 Euro bei ElterngeldPlus.

Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt
• mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
• mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder
• mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist." (wieder aus der Broschüre)

Du bekommst also etwas weniger Elterngeld in der normalen Berechnung, erhältst dann aber einen Zuschlag von 10%. Wie das konkret dann bei dir aussieht im Vergleich weiß ich natürlich nicht. Aber falls du 30 h in Teilzeit arbeitest, vermute ich das sollte dann zumindest ungefähr gleich ausfallen?

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Kleiner Nachtrag: Es kann sein, dass der September bei der Berechnung auch noch mit ausgeklammert wird. Das hängt davon ab wann dein erstes Kind genau geboren worden ist.

Wenn es im Juli geboren wurde, dann ist es für Teile des Septembers noch unter 14 Monate. Dann würde, so ich das verstehe, erst der Oktober in die Berechnung einfließen, ich bin aber nicht zu 100% sicher.

Ob du den Partnerschaftsbonus bekommst oder nicht ist jedenfalls egal. Wichtig ist wieviel Einkünfte du durch Erwerbstätigkeit hast. Für dein zukünftiges Elterngeld ist es auf jeden Fall besser dass du zu dem Zeitpunkt offiziell arbeitest.