Hallo ihr Lieben,
ich sitze hier mit Fragezeichen... Vermutlich stehe ich grad einfach voll drauf auf dem Schlauch. Es ist ja so, dass man nur Elterngeld bekommt, wenn man in der Elternzeit ist, klar. Elterngeld beantragen wir für den Papa zB im 1.Lebensmonat und vermutlich irgendwie was Richtung 10.Lebensmonat (einfach mal als Beispiel). Der Elterngeldantrag wird für uns fertig gemacht, der ist nicht das Problem.
Das Problem liegt aktuell in der Formulierung der Elternzeit. Ich muss diese ja auch an die Lebensmonate (aufgrund des Elterngeldes) anpassen, da ich ja aber nicht weiß, wann genau das Krümelchen kommt, kann ich ja nur sagen "1. Und 10. Lebensmonat, ET ist errechnet am 1.11.21". In sämtlichen Vorlagen, die man so findet und auch Ratgebern steht aber drin, man soll dem AG den genauen Zeitraum nennen. Wenn ich jetzt aber den 1.11.-30.11. Angebe und das Kind kommt am 26.10., passt das ja wieder nicht mit dem Elterngeld... Also, wie gebe ich das formell richtig dem Arbeitgeber des Vaters an? Hat jemand etwas formell richtiges als Vorlage für uns?
Ich stehe vermutlich wirklich einfach nur auf einem sehr großen Schlauch in meinen Gehirnwindungen 😂
Vielen lieben Dank :)
Elternzeit/-geld Anträge Vater
Wenn es der erste und der x. Lebensmonat sein soll, dann habt Ihr für die fristgerechte Anzeige gar keine andere Möglichkeit, als es genau so zu formulieren, wie Du es geschrieben hast. Das muss dann im Zweifelsfall noch Mal angepasst werden, wenn das Kind da ist. Aber im Grunde ist es genau so: Ihr gebt die gewünschten Lebensmonate und den voraussichtlichen ET an.
Danke für deine Antwort :)
Es wäre demnach aber auch möglich, zu sagen, er will zB 15.11.-14.12. Und 23.6.-22.7. Oder so anzugeben? (nur Beispiele) - Geht das dann, dass er dafür auch Elterngeld bekommt? Dachte, das Elterngeld wäre immer an Lebensmonate geknüpft... 🤔
Er kann es theoretisch schon. Aber wie du schon richtig sagst, wird Elterngeld in Lebensmonaten gezahlt. Wenn in einem Lebensmonat nur die Hälfte Elternzeit ist und die andere Hälfte gearbeitet wird, wird der Lohn ja entsprechend mit dem Elterngeld verrechnet. Es macht also Sinn, Elternzeit ebenfalls in Monaten zu nehmen.