Hallo!
Vielleicht weiß hier jemand Rat - wegen der Urlaubszeit ist für mich aktuell leider kaum ein "Fachmensch" greifbar und ich will nicht noch mehrere Wochen auf eine Antwort bzw. einen Termin warten...
Also:
Ich bin Beamtin und befinde mich aktuell im Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Mein bisheriger Dienstposten wurde bereits neu besetzt, d.h. nach der Elternzeit (voraussichtlich Mitte 2022) würde mir ein neuer, gleichwertiger Dienstposten zugewiesen werden.
Nun ist es so, dass ich mich während des Mutterschutzes auf eine höherwertige Stelle beworben habe, da sich diese für mich einfach als optimal darstellt (kreative Tätigkeit, Beförderung und viel HomeOffice möglich). Die Bewerbungsfrist läuft Ende dieser Woche ab und bisher bin ich laut Personalstelle die einzige Bewerberin. Nun meine Frage:
Wenn ich den Zuschlag erhalten sollte, die neue Fachabteilung aber sagt, dass sie den Posten sofort besetzen müssen und nicht 1 Jahr auf mich warten können und den Posten anschließend erneut ausschreiben, hätte ich dann nach der Elternzeit dennoch einen Anspruch auf einen höherwertigen Posten (halt dann in einer anderen Abteilung)? Immerhin habe ich ja eine Ausschreibung "gewonnen" und nur wegen Mutterschutz Elternzeit usw. darf man ja nicht benachteiligt werden.
Die Leitung der Personalstelle war mit der Frage komplett überfordert und meinte nur "so einen Fall hatten wir noch nie" (habe ich von ihr schon öfter gehört, anscheinend bin ich immer ein "Sonderfall" 🙄).
Anrecht auf einen Beförderungsdienstposten nach der Elternzeit?
Im Endeffekt kommt ja aber kein Arbeitsvertrag zu Stande, weil ihr euch ja nicht auf die Rahmenbedingungen (Vertragsbeginn) einigen könnt. Entsprechend kannst du dich auch später nicht darauf berufen.
Und nur weil du die einzige Bewerberin musst, muss das ja nicht heißen, dass die Stelle durch dich besetzt wird.
Ein Arbeitsvertrag kommt ja so oder so nicht zustande, da ich 1. Beamtin bin und man da keinen "Vetrag" hat und 2. bei der Dienststelle ja schon viele Jahre tätig bin und weiterhin tätig sein werde und somit nicht neu hinzukomme.
Grundsätzlich müssen Dienstposten nach dem Leistungsprinzip besetzt werden, also derjenige mit der besten aktuellen Beurteilung "gewinnt". Auch wurde mir mehrmals gesagt, dass ich mich in der SS, Elternzeit usw. bewerben darf, da man diesen Personenkreis ja intern nicht benachteiligten darf (genauso wie Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden dürfen). In der Bewerbung habe ich ja außerdem den Zeitraum meiner Rückkehr schon angegeben.
Die Frage ist halt nur was ist, wenn ich zwar die Ausschreibung "gewinne", aber die Fachabteilung dann sagt "bis nächstes Jahr können/wollen wir mit der Besetzung nicht warten" und deshalb erneut ausschreiben... Hätte ich auf Grund meiner ja eigentlich erfolgreichen Bewerbung dann grundsätzlich ein Anrecht auf einen höherwertigen Posten?! Komisch, dass mir das die Personalstelle nicht beantworten konnte...
Guten Morgen,
ein Anrecht auf einen Beförderungsdienstposten hast du leider nicht.
Du musst zunächst auf einer entsprechenden Planstelle sitzen, um befördert werden zu können.
Ich vermute, dass die Fachabteilung das Bewerbungsverfahren aus "sachlichen Gründen" aufheben wird (das wäre ein rechtssicheres "sauberes" Vorgehen), sofern sie nicht auf deine Rückkehr warten möchte.
Bei erneuter Ausschreibung müsste das Anforderungsprofil etwas abgewandelt erscheinen. Du kannst dich dann natürlich erneut bewerben.
Liebe Grüße von einer Beamtin aus der Personalabteilung
Hmm...also ich habe erst ein Anrecht auf einen Beförderungsdienstposten, wenn ich auf einer entsprechenden Stelle sitze?! Aber es gab doch mal ein Urteil, dass eine Beamtin einen Posten zugesagt bekommen hat, die Probezeit schwangerschaftsbedingt und wegen Elternzeit nicht antreten konnte und dennoch nach ihrer Rückkehr einen Anspruch auf einen entsprechend höheren Posten hatte 🤔 Ist natürlich nicht ganz das gleiche, aber ähnlich. Warum sagte mir man dann mehrmals, dass ich mich auch in der EZ bewerben kann, wenn das Ergebnis dann eh ist dass ich ausgeschlossen werde?! Verstehe das alles nicht....
Es sagt doch niemand, dass du dich nicht bewerben darfst?!
Wenn die Stelle bis zu deiner Wiederkehr unbesetzt bleiben kann oder kommissarisch für die Dauer deiner Abwesenheit besetzt werden kann, könnte es sein, dass du den Zuschlag erhältst. Wenn nicht, dann wird das Verfahren wie in der vorherigen Antwort beschrieben wohl unterbrochen werden und abgeändert neu gestartet werden.
Wenn du die Stelle bekommst, wirst du sie auch nach der Elternzeit antreten können.
Ich weiß nicht genau, worauf du dich im Fallbeispiel beziehst. Aber ich gehe davon aus, dass in dem Beispiel die Stelle besetzt würde und dann eben nach der Elternzeit angetreten werden durfte. Das Kriterium ist und bleibt: die Stelle wurde besetzt.
LG Soley
Find ich krass diese Gedanken
Entweder du wirst genommen, weil es passt (auch zeitlich) oder eben nicht. Wäre wirklich krass, wenn du dann darauf ein Anrecht hättest
Warum? Bist kein Beamter, oder?! 😄 Da gibt es nämlich nichts was es nicht gibt
ne, bin ich nicht. Trotzdem find ich das sehr strange
Ich würde sagen nein hast du nicht. Das du die Ausschreibung gewonnen hast, bedeutet nur du erfüllst theoretisch die Anforderungen und bist formal geeignet, sodass das Sachgebiet für dich entschieden hätte. Allerdings hast du dich aus persönlichen Gründen freiwillig dafür entschieden, dass du den Dienstposten nach dem Mutterschutz nicht antrittst. Damit verwirkst du deinen Anspruch auf die generelle Versetzung auf einen höherer besonderen Posten. Den Anspruch hättest du, aus meiner Sicht nur, wenn das Sachgebiet gesagt hätte sie nehmen dich und warten das Jahr Elternzeit ab und anschließend die Rolle rückwärts gemacht hätten, denn dann hättest du den Posten ja de facto gehabt. So handelt es sich nur um ein theoretisches Konstrukt, da es keine tatsächliche Versetzung auf einen höheren Dienstposten gibt, sondern nur die Anerkennung, dass du die Anforderungen an einen höheren Dienstposten erfüllen würdest.
Würde dir Rechtsberatung der Gewerkschaft anrufen, die helfen da entsprechend. Wenn du Mitglied bist.