Privates Fahrzeug dienstlich genutzt - Versicherung?

Kann mir jemand sagen, wer einen evtl. Schaden bezahlt, wenn ich mit privatem Fahrzeug dienstliche Tätigkeiten ausführe?

Mein AG bietet dienstliche Fahrzeuge an. Wenn diese belegt sind, muss man das Private nutzen und sich die Kilometerpauschale erstatten lassen. Der Weg wird als Dienstgang gebucht. Werde ich als Fahrer verletzt, läuft es sicher über die BG als Arbeits- oder Wegeunfall.

Was ist mit dem materiellen Schaden am Auto und ggf. beim Unfallgegner?

1

Bei uns ist es so, dass ein dringendes dienstliches Interesse an der Fahrt bestanden haben muss und es nicht möglich war ein Dienst-Kfz zu nutzen.
Nur, wenn das vorher im Dienstreiseantrag angekreuzt ist, werden Schäden übernommen.
Aber meine Auskunft ersetzt natürlich nicht eine rechtliche Beratung, zu der bin ich nicht befugt 😉

2

Dienstreiseantrag kenne ich von meinem letzten AG. Jetzt gibt's das nicht.
Ich habe nur eine mündliche Anweisung bekommen.

3

Frag doch einfach mal beim Arbeitgeber nach, der hat mit Sicherheit (hoffentlich) eine Antwort für dich.

4

Wir haben eine extra Versicherung dafür abgeschlossen. Das genutzte Auto muss allerdings so versichert sein dass du generell damit fahren darfst.

Also zb ist mein Auto nur für mein mann noch zugelassen. Nicht für Freunde.

5

"Wir haben eine extra Versicherung dafür abgeschlossen."

Schreibst du aus Sicht eines Arbeitgebers oder Arbeitnehmers?

10

Meine Chefin hat auf mein Verlangen eine Versicherung abgeschlossen;) vor mir hat sich niemand drüber Gedanken darüber gemacht- mir war es aber wichtig

6

den trägst du selbst, es macht also Sinn, eine Vollkasko zu haben, ist bei Kilometergeld auch drin

7

Was ist bei Kilometergeld drin?
Schon wieder so eine komische Antwort.

8

Na, dann antworte Du doch kompetent auf die Ausgangsfrage! Dann mußt Du Dich hier auch nicht mit "komischen Antworten" herumschlagen.

weitere Kommentare laden
11

Bin selbst Versicherungskauffrau. Die Gewerbeversicherungen für KFZ bieten lediglich den Vorteil von Flottentarifen und das man das Auto steuerlich als Dienstwagen absetzen kann. Mehr im Grunde nicht. Eine KfZ Versicherung bezieht sich auf das Fahrzeug... der Halter hat nur beitragsrelevanz durch seine individuellen SFK. Dem Versicherer ist wumpegal ob du beruflich oder privat unterwegs bist! Keinen interessiert warum du dein Auto bewegt hast. Nur wen laut STVO die Hauptschuld trifft, wer gefahren ist, wie es zum Unfall kam und welcher Schaden entstand. Du kannst auch grob fahrlässig handeln.. die Versicherung muss hier leisten... einzige Ausnahme sind Unfälle aus Vorsatz, beispielsweise eine Amokfahrt. ;-)