Frage zu Beschäftigungsverbot

Ich bin seit Beginn der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot (Erzieherin). Jetzt habe ich viel Zeit und mir fällt langsam die Decke auf den Kopf. Körperlich geht es mir gut. Und das Geld wird auch immer weniger, weil ich jetzt mehr unterwegs bin und mehr bzw. öfter einkaufe als vorher. Jetzt hat mich ein Freund gefragt, ob ich nicht Lust habe, bei ihm im Hotel ein bisschen auszuhelfen. Sie können jede Hilfe gebrauchen. Es wäre wahrscheinlich nichts regelmäßiges, sondern immer nur dann, wenn Not am Mann ist. Kann ich da aushelfen oder darf ich gar nichts anderes arbeiten? Es wären arbeiten wie Tische abräumen und neu decken und in der Küche das Geschirr sauber machen, also Geschirrspüler ein und ausräumen. Ich müsste nichts schweres tragen.

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Hallo,
die bisherigen Antworten sind rechtlich in ihrer Pauschalität alle falsch.

Als erstes mal, es gibt kein Genehmigungsvorbehalt bei einer Nebentätigkeit von einem Hauptarbeitgeber.
Der Arbeitgeber muss also nicht um Erlaubnis gefragt werden, denn ein Erlaubnisvorbehalt steht dem AG gar nicht zu!
Das ist ausgeurteilt.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/top-thema-nebenbeschaeftigung/nebentaetigkeit-und-arbeitsrecht-was-erlaubt-ist_76_418602.html
Nun zur Mitteilungspflicht.
Steht zu Nebentätigkeiten nichts im Arbeitsvertrag, oder einem geltenden Tarifvertrag, dann muss der Haupt AG nichteinmal über eine Nebentätigkeit informiert werden.
Steht auch gut erkärt in dem Link.

Nun zum Beschäftigungsverbot!
Wurde das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Risikobewertung des Arbeitsplatzes ausgesprochen, so gilt das Beschäftigungsverbot AUSSCHLIEßLICH für diese Beschäftigung und für KEINE andere.

Du kannst also jeder anderen Nebentätigkeit im Beschäftigungsverbot nachgehen.
Diese ist dann selbstverständlich ebenfalls auf Gefährdung für Schwangere zu überprüfen wenn Du die Schwangerschaft dem Nebenarbeitgeber mitteilst.

Hast du hingegen ein generelles Beschäftigungsverbot vom Arzt, sämtliche Tätigkeiten einzustellen, dann gilt das Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten, da es kein berufliches Beschäftigungsverbot, sondern ein medizinisches Beschäftigungsverbot ist.
Da dürftest du dann auch keine andere Tätigkeit als Arbeitnehmer durchführen, bzw. es dürfte dich kein anderer AG beschäftigen wenn er von deiner Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde.

Gruß
Demy

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Das BV hab ich von meinem AG erhalten für meine aktuelle Tätigkeit. Nicht vom Arzt.
Die Antwort hat mir sehr geholfen. Vielen Dank

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Du musst deinen AG um Erlaubnis fragen.
Aber auch da besteht die Gefahr der Ansteckung

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Hallo,
nein, der AG muss nicht um Erlaubnis gefragt werden.
Es gibt kein Erlaubnisvorbehalt für eine Nebentätigkeit durch einen Haupt AG!

Gruß
Demy

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Natürlich muss der AG zustimmen. Zumindestens bei einem Vollzeitjob.

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Dein HauptAG müsste einer Nebenbeschäftigung zustimmen.

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Hallo,
nein, der AG muss nichts zustimmen, da er gar nicht um Erlaubnis gefragt werden muss.

Vertragliche Vereinbarungen die dies fordern können getrost ignoriert werden, da sie rechtswidrig sind.

Wenn, dann muss der AG, falls vertraglich vereinbart, nur Informiert werden.
Ist vertraglich nichts wegen Nebentätigkeit geregelt, dann muss der Haupt AG nichtmal informiert werden!

Gruß
Demy

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du hast einen Arbeitsvertrag, du brauchst eine Genehmigung für z. B einen B^¨Nebenjob auf 450 €,
aber Gastronomie darfst du schwager auch nicht arbeiten. Dein Freund sollte als Chef sie Schwangerschaftbestimmungen kennen.

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Deine Aussage ist pauschal falsch!

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Ehrenamtlich habe ich es auch gemacht. Das hilft auf jeden Fall gegen die Decke auf dem Kopf. Wie das mit Verdienst ist, weiß ich leider nicht.