Unterhalt

Hallo,

ich frage wegen einer Freundin.

Sie hat einen Sohn (2). Der KV wohnt bei ihr und hat eine volljährige Tochter aus einer vorherigen Beziehung. Diese ist in einer Berufsvorbereitungsmassnahme.

Meine Freundin geht 30 Stunden arbeiten. Ihr Freund ebenfalls, aber er verdient wenig. Sie wohnen in einer teuren Stadt. Er wohnt, schläft und isst bei ihr. Sie macht die meisten Einkäufe und zahlt alles für den gemeinsamen Sohn.

Er gibt ihr 300€. Auch im Elternzeitjahr war es nicht mehr. Er steckt der Tochter auch Geld zu (kein offizieller Unterhalt).

Ich finde, dass er sich von ihr aushalten lässt und ich würde ihr gern vor Augen halten, welchen Unterhalt er eigentlich zahlen müsste.

Er verdient wenig, gerade so, dass er nicht aufstocken kann. Die genaue Höhe weiss ich nicht. Ausserdem ist er bei meiner Freundin gemeldet, daher kämen sie als BG zusammen.

Aber selbst bei der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle müsste er ja 393€ zahlen, oder?

Mal angenommen die beiden trennen sich und er hätte nicht genug für den Unterhalt. Wie hoch wäre denn der Unterhaltsvorschuss?

Gruss
Muriel

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solange seine auch erwachsene Tochter keine Ausbildung hat, ist er unterhaltspflichtig, und Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. wenn er nur 1200 € verdient, kann er gar nicht zahlen, weil er an der Pfändungsgrenze ist. Unterhalt von JA ist viel weniger als 300 €, ausserdem auch wenn 393€ zahlen müsste würde das halbe Kindergeld abgezogen.
Er solltes sich aber schon an Miete und wohnen beteiligen

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Stimmt nur teilweise! Sie ist nicht mehr in der allgemeinen Schulbildung, also steht sie im Rang hinter dem minderjährigen Kind und der Kindsmutter. Die sind im Unterhalt vorrangig dran. Google mal nach privilegierten Kind!
Zustehen tut dem minderjährigen Kund 283 Euro und der Mutter je nach Verdienst Betreuungsubteehalt.

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Stimmt nicht!

Solange die beiden Elternteile mit dem Kind in einer Wohnung wohnen, gibt es keinen Barunterhalt. Sobald ein minderjähriges Kind mit seinen Eltern zusammen wohnt, leisten diese automatisch Unterhalt in Naturalien.
Dem Kind steht kein Unterhalt lt. DDT in Bargeld zu.
Der Mutter steht kein Betreuungsunterhalt zu.

Was die beiden Elternteile nun unter sich ausmachen, ist Ihnen überlassen. Dazu gibt es keine Gesetze, keine Regeln. Sie sind eine Familie. Warum muss immer alles der Staat vorschreiben?

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Er zahlt 300€ und ist der Meinung, dass er damit einen fairen Anteil an Miete, Lebensmittel, nötigen Versicherungen, Kinderbetreuung, etc. geleistet hat?

Auch wenn er wenig verdient…. wie viel hat er dann noch für sich alleine übrig und was macht er damit? Deine Freundin hat am Ende vermutlich weniger in der Tasche als er.

Ich finde das unfassbar und hätte schon längst eingefordert, dass die gemeinsamen Fixkosten fair aufgeteilt werden, gerne auch prozentual zum jeweiligen Einkommen. Aber ich schleife doch niemanden mit?!

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Nicht jeder kann für sich einstehen. 💔

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>>Ich finde, dass er sich von ihr aushalten lässt und ich würde ihr gern vor Augen halten, welchen Unterhalt er eigentlich zahlen müsste.<<

Ich mag das Wort übergriffig nicht, aber in diesem Fall würde ich es tatsächlich wählen. Denn scheinbar ist da deine Meinung überhaupt nicht gefragt und du möchtest dich in deren Finanzen einmischen. Das würde ich mir verbitten!

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Puh. Du kennst die Lage nicht. Wenn sie mir erzählt dass sie nicht weiß wie sie die Schuhe vom Kind zahlen soll, dann fühle ich mich schon im Recht zumindest mal in Erfahrung zu bringen was dem Kind zusteht.

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Verstehe ich total. ich würde aber weniger strikt betrachten, was dem Kind an Unterhalt zustehen würde, sondern würde eher mal fragen, was der Partner denn nach seinen 300€ und ggf. Unterhaltszahlungen an das andere Kind selbst noch übrig hat.
Darauf einzuwirken, dass er seinen fairen Anteil am geneinsamen Haushalt leistet würde mir da im Vordergrund stehen.

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