Kann man 1,5 Jahre Elternzeit nehmen?

Wie ist das, wenn man 1,5 Jahre Elternzeit nehmen muss?
Folgende Situation bei mir. Die Geburt ist im Januar. Einen Krippenplatz kriegt man erst, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Wäre also in meinem Fall erst im Januar. Die Krippen hier nehmen die Kinder aber erst immer im September auf. Das bedeutet noch ein halbes Jahr warten. Wie wird das geregelt? Man hat ja nur 1 Jahr Elternzeit. Oder man nimmt nur die Hälfte des Geldes und hat 2 Jahre Elternzeit. Aber das nützt mir ja auch nichts. Denn da letzte halbe Jahr würde ich ja wieder arbeiten. Dann verfällt mein Elterngeld doch, oder nicht? Und wen ich nur 1 Jahr Elternzeit nehme, wie überbrücke ich dann das halbe Jahr, bis ich einen Krippenplatz habe? Ich kann ja nicht arbeiten ohne Krippenplatz.
Achja, ich bin alleine, kein Mann, also kein weiteres Einkommen.

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du kannst doch das Geld im ersten jahr auszahlen lassen und legst etwas zur Seite

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1,5 Jahre Elternzeit werden nicht reichen, wenn dein Kind erst im September einen Kita-Platz hat, du muss ja auch noch die Eingewöhnung rechnen, also eher 1 Jahr und 8 Monate Elternzeit.

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Zum Beispiel:

2 Monate Mutterschaftsgeld (ersetzt Elterngeldmonate)

7 Monate Elterngeld

10 Monate Elterngeld Plus (die Hälfte), in denen du auch stundenweise wieder arbeiten und etwas dazuverdienen kannst, falls du eine Unterbringung für dein Kind hast, z.b. Oma und Opa oder z.b. stundenweise im Home-Office

Du kannst die Monate beliebig aufteilen. Dazu gibt es einen online Elterngeldplaner. Kindergeld kommt auch dazu.

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Du hast 3 Jahre Elternzeit. Die kannst du nehmen wie du willst. 1 Jahr, 2 Jahre und 3 Monate, oder....
Elterngeld bekommt man 12 Monate lang.
Dieses kann man aufteilen in mehr Monate. Also für 1 Basismonat gibt's 2 Plus Monate. Dann ist es je Monat für Hälfte an Geld. In Summe bleibt es gleich. Die Zeit des Mutterschutzes sind immer Basismonate. Heißt, es bleiben noch 10 Monate die du in Plus umwandeln kannst.
Da die Summe gleich bleibt, kannst du ja 12 Monate Basiselterngeld nehmen und musst für die restliche Elternzeit bis zum Krippenstart was davon zurück legen oder hast gegebenenfalls gespart.

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Das sie alleinerziehend ist, hat sie 14 Monate insgesamt.

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Wichtig ist erstmal zu verstehen, dass Elternzeit und Elterngeld unabhängig voneinander sind. Du solltest also bedenken, dass man sich mit der ersten Elternzeitanmeldung für die ersten 2 Jahre festlegt. Wenn du also nur 1 Jahr 8 Monate Elternzeit anmeldest und dann doch noch verlängern willst, weil irgendwas nicht klappt, dann muss dein AG nicht zustimmen. Das birgt ein Risiko und macht dich weniger flexibel.

Wenn du also ohnehin in den ersten 2 Jahren nicht wieder Vollzeit, sondern nur max. 30 Std/Woche arbeiten willst, dann solltest du unbedingt 2 Jahre EZ anmelden und dann ggf. in dieser Zeit schon Teilzeit in Elzernzeit wieder arbeiten gehen.

Das Elterngeld kannst du dir auf diese Zeit strecken in dem du BasisEG und EG-Plus mischt. Oder dir das BasisEG im ersten Jahr voll auszahlen lässt und selbst einteilst. Welche Möglichkeiten es gibt, wenn du damit finanziell nicht zurecht kommst weiß ich nicht. Spare vor der Geburt also noch so viel wie möglich als Puffer.

Was ist mit Unterhalt von KV?

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Ich wollte eigentlich im September wieder anfangen zu arbeiten in meinem Teilzeitjob. Da wären die Kinder ca. 8 Monate alt. Aber sie bekommen ja erst einen Platz mit 1 Jahr. Im Folgejahr eben das gleiche. Sie könnten erst im September in die Krippe und wären dann 1 Jahr und 8 Monate.
Aber eigentlich wollte ich so lange nicht zu Hause bleiben.
Unterhalt wird es keinen geben. Ich werde UVG beantragen. Aber das hat ja mit dem Elterngeld nichts zu tun.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich im Notfall also das Elterngeld auf 1 Jahr und 8 Monate aufteilen? Also für den Fall, dass ich wirklich so lange zu Hause bleiben muss?
Ich hab jetzt im Internet was von Familiengeld gefunden. Das wäre ja gut, wenn es das tatsächlich gibt. Damit wäre mir ja auch schon Mal etwas geholfen zum überbrücken, hoffe ich.

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Gibt es bei euch in der Krippe wirklich Plätze immer nur zum September?
In unserer nicht, da werden die Eingewöhnungen verteilt.
Meine Tochter fing zum 1.11. an.
Die Tochter einer Bekannten zum 1.9., der kleine Bruder wird nächstes Jahr zum 1.1. anfangen.
Es gab bei uns nun auch zum 1.6., 1.7. und 1.8. neue Kinder.

Das würde ich nochmal in Erfahrung bringen.

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Hallo,

Elterngeld und Elternzeit sind grundsätzlich erst mal 2 verschiedene Dinge.
Als Alleinerziehende stehen die 14 Monate Basis-EG zu. Mutterschutz ist immer Basis-EG, die 11 oder 12 folgenden Monate kannst du aufteilen als EG plus, bekommst da aber nur das halbe Geld. Die Summe bleibt also immer gleich.

Elternzeit hast du grundsätzlich Anspruch auf 3 Jahre und meldest du nach der Geburt an (spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes und du legst dich mit dieser Anmeldung für die ersten beiden Kahre fest. Meldest du also nur 1 Jahr an und willst dann doch länger bleiben, bist du auf den guten Willen deines AG angewiesen. Ebenso, wenn du vorzeitig beenden willst. Falls du nicht vorhast direkt wieder in deine Vollzeitstelle einzusteigen, sondern erst mal in Teilzeit zu gehen: melde 2 Jahre an! Du kannst innerhalb dieser zwei Jahre mit 7 Wochen Vorlauf deine Stunden von 0 auf 15-30h erhöhen oder auch wieder reduzieren. (Weniger als 15 sind möglich mit Zustimmung des AG, mehr sind gesetzlich nicht möglich, dann bist du nicht mehr in EZ).
Das dritte Jahr EZ kannst du dir aufheben bis maximal zum 8. Geburtstag oder direkt dranhängen, gibt es auch entsprechende Fristen.


Zudem ist natürlich der Vater des Kindes unterhaltspflichtig und zwar nicht nur dem Kind gegenüber, sondern er schuldet auch dir Betreuungsunterhalt bis max 3. Geburtstag, wenn du wegen Betreuung des Kindes nicht arbeiten kannst.

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PS: für EG kannst du aufteilen wie du willst:
Also wenn du noch 12 Monate hättest für Basis EG kannst du:
12 Monate Basis EG machen oder
11 Monate Basis und 2 Monate plus oder
10 Monate Basis und 4 Monate plus oder
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24 Monate plus

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Bei uns gibt es auch nur zum August Krippenplätze. Ich habe mich deshalb für eine Tagesmutter entschieden und nach 12 Monaten mit der Eingewöhnung begonnen.