Einen Altenpflegehelfer Kurs vom Amt

Hallo,
Folgendes, mein Mann arbeitet vollzeit und ich auf 450 Euro, ich Pflege meine Oma und wir haben eine 4 jahre alte Tochter.
Ich hab was in der Gastronomie gelernt, jedoch gibt es hier kein Betrieb wo ich so arbeiten kann, das wir das mit unseren kind unter einem Hut bekommen.
Allerdings möchte ich auch nicht ewig als reinigungskraft arbeiten.
Ich würde gerne einen Altenpflegehelfer Kurs machen jedoch können wir die Kosten nicht stemmen.
Kann man das vom Jobcenter bezahlt bekommen wenn man nicht vom Amt lebt?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

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Unter Umständen ja. Evtl auch von der Arbeitsagentur. Melde dich dort am besten Mal und lass dich beraten. Eigentlich sind wir glücklich über jeden, der in die Altenpflege will!

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da du eine Ausbildung hast, eher nicht

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Das stimmt nicht.
Die Arbeitsagentur oder auch das Jobcenter bezahlt eine Umschulung in einen Mangelberuf (und wo gibt es mehr Mangel als in der Altenpflege!?) unter bestimmten Umständen auch, wenn schon eine andere Erstausbildung da ist. Beispielsweise, wenn eine Tätigkeit im Ausbildungsberuf nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar ist oder es schwierig bis unmöglich ist, dort eine Vollzeitstelle zu finden. Ich würde sagen, beides trifft in gewisser Weise auf die Gastronomie zu.
Ich arbeite übrigens bei der Arbeitsagentur.

An die TE: wenn du einen Arbeitgeber hättest (zb ein Altenpflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst), der mit dir die Umschulung machen wollen würde gibt es nochmal andere Fördermöglichkeiten von der Arbeitsagentur. Das heißt in NRW WeGebAU.
Wie gesagt, mach am besten einen Beratungstermin aus.

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Die suchen aber oft Fachkräfte!

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Hallo,
habe eine Umschulung gemacht (mit 3 Kindern) über WeGeBau. Da hast du dein normales Gehalt wenn du vorher als Helfer tätig warst weiter auf Vollzeit hochgestockt. Pro Kind gibt es einen Zuschuss.
Ist ein tolles Berufsfeld mit vielen Weiterbildungsangeboten. Nur Mut das klappt und finanziell ist es auch nicht schlecht. Das Arbeitsamt sucht Pflegekräfte
Viele Grüße

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Ach ja noch etwas: rufe dort NICHT selbst an, sondern lasse bitte deinen Arbeitgeber anrufen!!!
Aus eigener Erfahrung… ich selber rief dort an wegen Umschulung - mit dem Ergebnis von Lehrlingsentgelt (knapp 600€ in der Einrichtung) und sollte Hartz 4 beziehen oder BAB. Der Arbeitgeber rief an mit dem Ergebnis, dass am nächsten Tag jemand vom Arbeitsamt in die Einrichtung kam und mir die Möglichkeit des WeGeBau aufzeigte. Als Privatperson bist du dort verloren.

Ich war vorher ungelernt als Hilfskraft dort und als Weiterqualifizierung bekam ich die Umschulung, wie sehr viele in der Berufsschule (Mütter mit Kindern)

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Mach es doch umgekehrt, du kannst als ungelernte Pflegehilfskraft in einem Heim arbeiten.
Ist man dort mit deiner Arbeit und dem Umgang mit den Bewohnern mehr als zufrieden und sieht in dir Potenzial, dann werden dir alle größeren Träger den Pflegehelferschein bezahlen.

Das ist dann einfach eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Du etwas mehr Geld, das Heim mehr Unterstützung und bindet Personal.

Das du den Job mit Kind im Rahmen der normalen Betreuung stemmen könntest, falls auch dein Mann unregelmäßige Arbeitszeiten hat, das ist allerdings mehr als ein frommer Wunsch. Als gelernte Fachkraft kann man passende Forderungen stellen, als ungelernte Kraft oder auch nur mit Helferschein sehe ich da schwarz. Und selbst die gelernten Kräfte gehen, dank Fachkräftemangel und hohem Krankenstand, regelmäßig über die Grenze des eigentlich vereinbarten.

Anders ist es in der Tagespflege, aber dort sind Arbeitsplätze extrem rar, eben weil dort geregelte Arbeitszeiten gegeben sind. Klappt (zumindest hier) nur mit Vitamin B.

Damit das Amt für dich Kosten übernimmt müsstest du mindestens arbeitssuchend gemeldet sein oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Das geht dann über den Bildungsgutschein. Bei der Fachrichtung könntest wegen des eklatanten Fachkräftemangels sogar Glück haben.


Ach, ich stelle gerade fest, das ich was falsch bei dir gelesen habe, ich dachte du willst den Job wegen dem Kind machen. Ich lasse den Abschnitt aber trotzdem stehen, denn die Arbeitszeiten sind wirklich nicht zu unterschätzen in dem Bereich und müssen einfach erwähnt werden.

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Nein, das Jobcenter wird dir das nicht finanzieren, nur wenn du ALG II beziehst. Zuständig wäre wenn die Agentur für Arbeit. Du kannst dich dort auch ohne im ALG I Bezug zu sein, arbeitslos oder arbeitssuchend (das dürfte bei dir zutreffen) melden. Evtl. wäre dann auch eine Umschulung möglich. Ruf einfach mal an und erkundige dich.

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Kleiner Tipp am Rande. Einen Angehörigen zu pflegen darf man auf gar keinen Fall damit vergleichen als Pflegekraft zu arbeiten. Gerade die Altenpflege ist ein knochenharter und undankbarer Job. Unbedingt vorher ein Praktikum machen.

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Dem stimme ich uneingeschränkt zu!