Beschäftigung anmelden über Minijob hinausgehend

Hallo,
Ich habe schon versucht durch googlen die Thematik zu verstehen, aber so richtig blicke ich nicht durch, vielleicht kennt sich ja jemand aus:
Ich möchte eine Haushaltshilfe einstellen, die schon auf Minijob-Basis bei einer anderen Familie arbeitet, mit der Anstellung bei uns käme sie über die Grenze des Minijobs. So wie ich das verstanden habe, dürfte sie den alten Minijob behalten, wenn ich sie regulär anstelle, also mit allen zu leistenden Abgaben von meiner und ihrer Seite aus. Für die andere Familie würde sich also nichts ändern, oder?
Und weiß jemand zufällig, wie ich die Einstellung dann anmelden muss und welche Abgaben ihrer- und meinerseits zu leisten sind?
Im Idealfall würde ich ja gerne sagen, ich zahle ihr dann Betrag X Euro + Y Prozent, damit sie am Ende tatsächlich auch den Stundenlohn X hat. Und zusätzlich müsste ich wahrscheinlich auch noch Z Prozent an Abgaben selbst zahlen, richtig? D.h. insgesamt würde mich die Haushaltshilfe dann X Euro + Y Prozent + Z Prozent kosten, richtig?

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2 Minijobs gehen soundso nicht, sie bekommt einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit STundenlohn und du musst in der Krankenkasse anmelden, dahin zahlst du die Abgaben, siehe Lohnberechnung und die Steuer meldest du ans Finanzamt.
Die Sozailabgaben zahlst du in gleicher Höhe wie der AN nochmal.
Ausserdem musst du eine Haftpflicht und Unfall abschliessen, wenn dem AN etwas passieren würde.
ZUsätzlich bist du verpflichtet Urlaub und Krankheit bis 6 Wochen zu leisten.

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https://www.nettolohn.de/rechner/gehaltsrechner-fuer-arbeitgeber.html

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Danke für die Antwort und den Link!
Ich würde sie ja auch nicht auf Minijobbasis anstellen wollen, aber wenn ich das richtig gelesen habe wäre es möglich, dass sie den alten Minijob behält, während sie bei mir regulär angestellt wäre, ist das richtig? Oder müsste sie auch den alten Minijob aufgeben und dort regulär angestellt werden? Auf der Seite der Minijob-Zentrale steht "Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig."

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Es ist richtig, dass sich für die andere Familie nichts ändert.
Du selbst hast dadurch aber erhebliche Nachteile, daher würde ich es mir sehr gut durchrechnen.
Dass du einen Betrag y zuzahlen möchtest, damit sie einen bestimmten Stundenlohn rausbekommt, entspricht zum Beispiel nicht der üblichen Vorgehensweise. Dabei könnte sie ja zum Beispiel bewusst in eine schlechte Steuerklasse gehen, um dadurch ihren Lohn und gleichzeitig deine Kosten zu erhöhen.

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Danke für die Antwort! Ja das stimmt, das ist natürlich sehr einfach und naiv gedacht... Ich wollte das auch nicht so kommunizieren, sondern eher überlegen, wie viel ich zahlen müsste, damit am Ende ein Stundenlohn von z.b. ca 15 Euro bei herauskommt, wenn man von Steuerklasse 4 ausgeht und keine Sonderfälle betrachtet. Aber vielleicht ist das wirklich zu nachteilig und kompliziert für alle Beteiligten... :-/ hätte nie gedacht, wie schwierig es ist jemanden zu finden, den man legal beschäftigen kann...

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Ich weiß selbst, wie schwierig es ist, da die meisten gar keine legale Beschäftigung anstreben.
15 € netto ist für eine Putzhilfe im Privathaushalt kein angemessener Stundenlohn mehr. Das ist ein großes Problem der Minijobs, dass viele dadurch eine unangemessene Vorstellung haben, wieviel man an Stundenlohn rausbekommen sollte, und sich daher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermeintlich nicht lohnt.
Mein Tipp: Sucht nach jemandem, der einen Gewerbeschein hat. Da zahlt man bei uns in der Gegend 15-20€. 20% davon kannst du bei der Steuer direkt wiederbekommen. Und du hast nichts mit Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub zu tun.

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Puh, das würde ich lassen.

Ja, es geht Hauptjob und Minijob zusammen, allerdings träfen dich damit sämtliche Arbeitgeberpflichten wie deinen Arbeitgeber dir gegenüber auch.

Ja, man kann im Lohnprogramm den gewünschten Nettolohn angeben und darauf hin den Bruttolohn ausrechnen lassen. Das ist aber gar nicht dein Problem.
Weißt du, was das Arbeitgeberbrutto alles beinhaltet? Weißt du, bei wem du das abführen musst? => Krankenkasse und Finanzamt. Weißt du, wie du das alles berechnest und korrekt abführst?
Dann müsstest bzw. solltest du einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen. Der sieht natürlich auch mindestens 20 Tage Urlaub vor bei einer 5 Tage-Woche. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Versicherung und viele Pflichten mehr.

Ganz ehrlich, lass es lieber. Da du keine Ahnung hast, kannst du es eigentlich nur falsch machen und das kann wirklich böse enden. Von Ansprüchen, die die Putzfrau gegen dich geltend macht, das Finanzamt, das dir auf die Pelle rückt, die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung mit einer Betriebsprüfung. Ok, letzteres passiert bei Kleinunternehmern eher selten, ist aber möglich.

Wenn du das wirklich machen willst, lass dir vom Anwalt einen Arbeitsvertrag erstellen oder nimm zumindest die Muster der IHK. Für die Lohnabrechnung wende dich an einen Steuerberater. Die machen das üblicherweise für kleine Unternehmen, die keine eigene Lohnbuchhaltung haben und kümmern sich auch um die Abführung der Lohnsteuer. Dann läuft wenigstens das richtig.

Aber wie gesagt, ich würde es lassen. Das ist nichts, was man mal eben so einfach macht. Dann suche dir lieber eine Reinigungskraft, die auf selbständiger Basis arbeitet oder ein Reinigungsunternehmen, was solche Mitarbeiter hat.