Unschlüssig Elternzeit und Elterngeld

Hallo, ich bräuchte mal euren Rat was ihr in meiner Situation machen würdet.
Ich werde in den nächsten Wochen in Mutterschutz gehen.
Elterngeld werde ich auf 2 Jahre beantragen/aufteilen.

Nur mit der Elternzeit bin ich unschlüssig.
A) 1 Jahr und danach Teilzeit oder B) 2 Jahre und nach dem ersten Jahr Teilzeit während Elternzeit? Bei Option A) kann mein Arbeitgeber mir eine Verlängerung der Elternzeit verwehren oder bei Option B) muss ich dann wieder kommen?
Ich kann mir durchaus vorstellen länger voll zu Hause zu bleiben.Möchte mir aber jetzt auch nicht festlegen oder was verbauen. Ich bin 15 Jahre im Unternehmen. Danke für eure Meinung.

1

Bei Option A) kann der AG die Verlängerung der Elternzeit verweigern, zudem ist deine Vollzeitstelle weg.

Ich würde 2 Jahre Elternzeit anmelden und später Teilzeit in Elternzeit beantragen. Die Frist ist 7 Wochen vor geplantem Beginn.

3

Muss ich dann in den Antrag die Option auf Teilzeit im 2. Jahr reinschreiben oder muss es dem Arbeitgeber erstmal genügen, wenn ich die mal so plane mit der Möglichkeit, dass es anders kommt? Ohne Teilzeit schriftlich zu erwähnen?

5

Aber kann der Arbeitgeber dann nicht nach 1 Jahr sagen, er hat keine Beschöftigungmöglichkeit für mich, da ich ja 2 Jahre beantragt habe?

weitere Kommentare laden
2

Genau, dem schließe ich mich an. 2 Jahre in Elternzeit (oder evtl. sogar 3) und dann Teilzeit während der Elternzeit. Die Teilzeit musst du nicht jetzt schon anmelden. Während der Elternzeit genießt du einen Kündigungsschutz und nach der Elternzeit hättest du Anrecht auf deine alte Stelle (oder eine vergleichbare). Wenn du jetzt Vollzeit arbeitest also wieder auf eine Vollzeitstelle. Unabhängig davon, ob du das machen möchtest schadet die Option sicher nicht ;) Unter bestimmten Bedingungen hast du ein Recht auf Teilzeit während der Elternzeit. Lies dir am besten mal das hier durch: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten--124794
Meiner Meinung nach hat also Option 2 nur Vorteile, so werde ich es auch machen.

4

Dankeschön für die Infos!

7

Zur Arbeitszeit hast du ja schon Antworten bekommen. Ich möchte noch zu bedenken geben, dass dein Verdienst wenn du im zweiten Jahr wieder in Teilzeit arbeitest, unter Umständen auf das Elterngeld angerechnet wird. Das würde ich schon vorher durchrechnen ob du dann nicht Abzüge hast. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nimm nur ein Jahr Basiselterngeld. In der Summe ist es ja exakt das gleiche Geld, nur dass du es dir dann halt selber einteilen musst bis du wieder arbeitest.

9

Vielen Dank für den Tipp!