Hallo zusammen,
Ich hätte da ein paar Fragen zum Elterngeld berechnen für das 2. Kind.
Ausgangspunkt
Kind 1 geboren am 24.11.2020
Beschäftigungsverbot von März 20 bis Oktober 20
Mutterschutz von Oktober 20
Mutterschaftsgeld für Dezember 20 und Januar 21 bekommen anschließend Basis Elterngeld bis November 21
Wunschvorstellung
Kind 2 Anfang 22 schwanger werden
Geburt auch ca november 22
Fragen
1. Welche Monate werden nun zur Berechnung genommen ?
2. Sollte ich Anfang 22 schwanger werden, könnte ich nicht die elternzeit beenden und wieder ins Beschäftigungsverbot wechseln, um dann eine höhere Berechnungsgrundlage zu haben ?
Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Grüße Jessi
Kennt sich jemand mit Elterngeld für das zweite Kind aus ?
Es werden die 12 Monate vor dem Mutterschutz des 2. Kindes zur Berechnung herangezogen.
Sagen wir mal, du gehst Oktober 22 in Mutterschutz, dann wären es Okt. 21-Sept. 22.
Okt. 21 und Nov. 21 würden auf Grund des Basis-EG Bezugs nicht herangezogen und durch Monate vor dem Mutterschutz von Kind 1 ersetzt (also volles Gehalt).
Die anderen 10 Monate würden mit 0 berechnet, wenn du dort nicht arbeitest.
Nimmst du in den letzten 4 Monaten EG Plus statt Basis EG, kannst du 14 Monate ausklammern und somit würden Okt. 21 - Jan. 22 durch Monate vor der Geburt von Kind 1 ersetzt. Dann wären es nur noch 8 Monate mit 0.
Du darfst die Elternzeit beenden, um in das Beschäftigungsverbot zu wechseln. Die Elternzeit kannst du erst für den neuen Mutterschutz beenden (das sollte man dann aber auch tun).
Optimal für das Elterngeld bei K2 ist es immer, wenn die Kinder nicht mehr als 16 Monate auseinander sind oder wenn man zwischen den Kindern erst wieder arbeitet.
VG Isa
Tippfehler nehme ich an: EZ darf NICHT für BV beendet werden
Richtig, Tippfehler
Danke!
Es werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes verwendet. Maximal 14 Monate (bei Bezug bin EG plus) nach der Geburt von Kind 1 werden ausgeklammert. Bei Basis EG eben die 12 Monate.
Sind dann weniger als 12 Monate übrig werden die von vor Kind 1 herangezogen.
Elternzeit für Mutterschutz beenden geht. Elternzeit für Beschäftigungsverbot beenden ist nicht erlaubt.
Danke fürs erklären
wenn du ANfanf g 22 schwanger wirst, zählt die SS vorher nicht , du bekommst 300 € plus 57 bis das Kind 3 ist, oder gehst vorher wieder arbeiten, der Abstnad zwischen den Kindern ist zu gross
Quatsch 🙃
Warum quatsch?