Elterngeld Selbstständigkeit

Hallo,

ich habe ein Kleingewerbe und daher wurde mein Elterngeld berechnet, als wäre ich selbstständig (habe noch einen Vollzeit Job als Angestellte).

Jetzt ist es so, dass ich das Gewerbe gerne abmelden möchte, da ich wg. Corona überhaupt nichts verdiene, eher draufzahle und es nicht so aussieht, als dürfte ich mit den aktuellen Regeln mein Gewerbe in naher Zukunft "ordentlich" ausführen.

An der Höhe des Elterngeldes dürfte das ja nichts ändern oder? Allerdings habe ich den Antrag noch nicht gestellt. Mein Sohn ist im August geboren und mir fehlen noch ein paar Unterlagen zum Antrag, die erst im September kommen. D.h. wenn ich das Gewerbe jetzt abmelde, bin ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht mehr selbstständig.

Oder wäre es sinnvoller das Gewerbe dann erst im September oder Oktober abzumelden, wenn er Antrag durch ist?

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Das geht leider nicht. Ich habe extra ein Gewerbe angemeldet um beim zweiten Kind mehr zu bekommen.

Es werden die letzten 12 Monate und das letzte Kalenderjahr betrachtet. Da warst du in diesem Fall Selbständig. Eine Abmeldung hat keine Auswirkungen auf das Elterngeld...

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https://elterngeldtrick.de/ebook/

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Wieso leider?

Ich habe auch hauptsächlich das Gewerbe wegen dem elterngeld angemeldet. Dann ist der bemessungszeitraum das letzte Kalenderjahr bzw auf Antrag noch weiter verschiebbar.
Ich möchte wissen, ob sich der bemessungszeitraum nochmal ändert, wenn ich bei antragstellung das Gewerbe schon wieder abgemeldet habe.