Ist Elternzeit =Erziehungszeit? (Anwartschaft für ALG1)

Hallo ihr Lieben,

Die Frage wird kompliziert. Aber ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Job vor der Elternzeit war befristet und ist jetzt ausgelaufen, deswegen beantrage ich Arbeitslosengeld 1.

Um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, muss man 12 Monate mindestens versicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch die Erziehungszeit zählt als versicherungspflichtige Zeit und erfüllt somit die Voraussetzung der Anwartschaftszeit. Nun frage ich mich, ob die Elternzeit (ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen) nur als versicherungspflichtige Erziehungszeit zählt? Oder könnte ich jetzt an die Elternzeit noch ein Monat dranhängen, bevor ich Arbeitslosengeld bekommen möchte?

Konkret ist der Fall bei mir so (etwas kompliziert): und zwar habe ich vom 1. September 2019 bis zum 20. September 2019 gearbeitet und dann erneut ab 15. Oktober 2019. Meine Tochter ist am 17. September 2020 geboren, sodass die Elternzeit am 16. September 2021 zu Ende geht. Das bedeutet mir fehlen ungefähr drei Wochen, um auf 24 Monate Anwartschaftszeit zukommen. Könnte ich mich also einfach drei Wochen später arbeitslos melden?

Und und viel wichtiger, denke ich richtig? Ich habe quasi ein Jahr vor meiner Elternzeit gearbeitet. wird nur das angerechnet, sodass ich sowieso nur 6 Monate Elterngeld 1 erhalte? Oder zählt nur die Elternzeit zusammen mit der Zeit, in der ich gearbeitet habe? So dass ich einfach Pech habe, dass meine Tochter nicht drei Wochen später geboren wurde?

Ich bin dankbar für jede Hilfe!

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Schau Mal, hier wird es gut erklärt:
https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/

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Dh, die Elternzeit oder Erziehungszeit bis maximal zum dritten Geburtstag zählt zur Anwartschaft dazu (damit man quasi nicht den Anspruch auf ALG1 in der Elternzeit verliert), tut aber nichts fürs ALG1, da man in der Zeit ja nicht in die Sozialversicherung einzahlt.

Bei dir müsstest du also gucken, ob du in den letzten 24 Monaten vor der Elternzeit mindestens 12 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt hast.
Ich würde an deiner Stelle einfach mal einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit ausmachen.

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Deine Elternzeit kannst du nicht verlängern, wenn du keinen AG mehr hat. Hast du dich denn schon arbeitsuchend gemeldet? Das solltest du eigentlich spätestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit gemacht haben. Und stehts du dem Arbeitsmarkt ab dem 17.9. zur Verfügung? Hast du eine Betreuungsmöglichkeit für deine Tochter? Ansonsten steht dir unabhängig von deinem eventuell erworbenen Anspruch kein ALG 1 zu.