Hallo. Wie war das nochmal genau? Vor der Geburt bekommt man 6 Wochen Mutterschaftsgeld und nach der Geburt 8 Wochen. Wird der errechnete ET als Tag genommen? Was passiert wenn das Kind eher oder später kommt? Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Danach könnte Frau z.b. 12 Monate Elterngeld beziehen und der Mann z.b. 2 Monate. Bei den 12 Monaten werden aber die 8 Wochen bereits berücksichtigt? Also hat man eigentlich nur 10 ?
Evtl kann es mir jemand erklären.
Vielen lieben Dank.
Mutterschutz Geld und Elterngeld
Wenn Dein Kind später geboren wird, hast Du trotzdem 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Wird es früher geboren, werden die fehlenden Mutterschutztage vor der Geburt hinten angehängt. Ist das Kind eine echte Frühgeburt, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt sogar noch zusätzlich auf 12 Wochen.
Man hat nicht eigentlich 10 Monate EG-Anspruch, sondern tatsächlich 12 (bei Basis-Elterngeld). Allerdings werden Einkünfte immer auf das Elterngeld angerechnet. Und weil das Mutterschutzgeld bei Arbeitnehmerinnen i.d.R. höher ist als das Elterngeld wird kein Elterngeld ausgezahlt. Anders sieht das aus, wenn z.B. der Kindsvater Elternzeit nach Geburt nimmt oder der Arbeitsvertrag der Mutter vor der Geburt auslief (und sie kein ALG1 erhält).
Grüsse
BiDi
Vermutlich eine doofe Frage, aber könnte man als Mutter nach dieser Definition dann nicht die Elternzeit einfach erst zum 3. Lebensmonat nehmen? Dann hat man auch keine "Einkünfte" mehr.
Nein. Bezug von Mutterschaftsgeld wir automatisch als Basis-EG angenommen.
Kommt das Kind eher:
du hast auf jeden Fall insgesamt mind. 14 Wochen Mutterschutz. Kommt das Kind eher, werden die fehlenden Tage vorher hinten dran gehängt, also im Prinzip bleibt der Mutterschutz wie nach errechneten ET.
Achtung: je nachdem wieviel das Kind früher kommt und an welchem Datum, kann es passieren, dass der Mutterschutz bis in den dritten Lebensmonat geht. Dann sind auch die ersten drei Monate als Basis-EG-Monate zu sehen! Falls man EG plus beziehen will, kann das also den Gesamtzeitraum mindern!
Kommt das Kind später:
Machender Geburt sind es auf jeden Fall 8 Wochen, du hast also insgesamt mehr als die 14 Wochen Mutterschutz und dir steht auch dementsprechend das Geld zu. Daher muss man ja auch das Geburtsdatum an Kk und AG melden.
PS: genau, eigentlich bekommt man als in Beschäftigung stehende Frau 10 Monate EG.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?