Erbfragen.. Haus bei tod

Hey
Ich habe ein paar erbfragen..
Genaues zum Testament kann ich nicht sagen, da ich es nie gesehen habe.
Normalerweise müsste man doch informiert werden wenn man berücksichtigt wird oder? Oder muss man alleine tätig werden.
Nach dem Motto: x ist gestorben, hab ich Anspruch?

Beispiel 1

Leiblicher Vater ist vor 20 Jahren gestorben, leibliche Mutter ist auch schon gestorben.
Nun vor 6 Jahren die leibliche Oma.

Sie hatte ein Haus und zwei Kinder, wovon ja der Sohn schon gestorben ist. Erbt dann das andere Kind alleine? Oder wären meine Geschwister und ich an Stelle des Vater eingesprungen?
Kontakt zu der leiblichen Familie besteht nur sporadisch. Daher nie Infos bekommen.
Ich hab neulich erst gelesen, das kinder anstelle der Eltern (wenn gestorben) einspringen. Wir haben nur nie etwas davon gehört das meine Geschwister und ich irgend einen Teil bekommen.


Beispiel 2
Adoptivvater gestorben. (Hat noch Geschwister- aber die wurden schon vor Jahren ausbezahlt , also bekommt nur noch mein Vater)
Meine noch lebende oma(väterlicherseits) besitzt ein Haus. ( Nun hat automatisch unsere adoptivmutter das Haus bekommen. Ist das richtig?
Ich versteh auch nicht so wirklich warum das Haus ihr schon gehört, obwohl meine Oma da noch drin lebt..
Streitigkeiten innerhalb der familie gibt es da eh schon wegen dem Haus.
Ich halt mich da komplett raus und wohn da auch nicht.

Ich will gar kein Streit ums Geld. Auch wenn ich lese das irgendwas nicht stimmt und rechtens ist- ich mische mich nirgends ein und alles bleibt so.. aber würde gerne wissen ob meine Geschwister und ich fair behandelt werden.


Danke und lg

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Beispiel 1:
Wenn Du adoptiert wurdest (wie es in Beispiel 2 anklingt), fällst Du aus der Erbfolge Deiner leiblichen Eltern 'raus. Deswegen hast Du auch nie was gehört.

Beispiel 2:
Ich gehe davon aus, dass das Oma-Haus schon lange auf Deinen Adoptivvater überschrieben war und deswegen auch die Geschwister ausbezahlt wurden. Wenn Dein Adoptivvater nun ein Berliner Testament gemacht hat, geht nach seinem Tod sein Erbe an seine Frau und erst wenn die stirbt, geht es an die Kinder. Das ist durchaus üblich.

Grüsse
BiDi

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Vielen Dank für die Antwort
Ich weiß nicht was für ein Testament das in Beispiel 2 ist.

Beispiel1: Adoptiert wurden wir erst als erwachsene vor 4 jahren. Vorher waren wir „nur“ Pflegekinder. Sind wir da dann auch raus?

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Wenn der leibliche Vater nach der Adoption gestorben ist, seid ihr raus. Ist er vor der Adoption gestorben, solltet Ihr einen Anwalt nehmen, denn die Fristen zur Inanspruchnahme des Erbes sind vermutlich schon alle abgelaufen.

Wenn Du wissen willst, ob und was für ein Testament es gab, frag' doch einfach Deine Mutter.

Grüsse
BiDi

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Ich les' gerade, der leibliche Vater ist vor 20 Jahren gestorben. Dann trifft nur noch der Rat mit dem Anwalt.

Grüsse
BiDi

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Danke für die Info.
Und wenn die Familie das auch nicht wusste, oder werden die informiert und wir werden einfach ausgeschlossen?

Meine leibliche Mutter lebt auch nicht mehr

Die adoptivmutter kann ich fragen nach dem Testament, möchte halt nur keinen Streit

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das Nachlassgericht hätte dich schon geladen, wenn du was geerbt hättest

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Die Info ist so NICHT korrekt. Das kommt aufs Bundesland an.

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Erste Frage: gibt es in beiden Fällen ein Testament? Muss es nämlich nicht geben. Wenn es keines gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Google mal, wie da Adoptionen berücksichtigt sind.
Ich vermute mal, dass du dann grundsätzlich entweder Anspruch bei den leiblichen Eltern hast ODER bei den Adoptiveltern. Müsste rechtlich geregelt sein.
Wenn es ein Testament gibt, dann zählt das. Jemand der übergangen wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtteil einklagen.

Zu Beispiel 2:
Meine Großeltern hatten auch so ein Testament: wenn der eine Ehepartner stirbt, erbt der andere den Anteil. Erst nach dessen Tod geht es auf die Kinder über.
Wie eine andere schon vermutet hat: deine Oma wird das Haus schon an deinen Vater übertragen haben, deshalb wurden damals seine Geschwister ausgezahlt. Die Oma hatte vermutlich ein vertraglich vereinbartes Wohnrecht (oder ggfls einen klassischen Mietvertrag mit deinem Vater), weshalb sie weiterhin dort wohnte, aber keine Eigentümerin mehr war.