Hallihallo🙃.
Ich weis gar nicht ob ich das richrige Forum gewählt habe....tut mir leid wenn dies nicht so ist.
Jetzt zu meiner Frage/n....
Meine Tante(Schwester meines Vaters) ist vor 2 Wochen verstorben. Ich hatte viele Jahre kein Kontakt.
Ihr Mann ist ca 1Monat vorher gestorben. Sie hat auch keine Kinder und Ihre Eltern leben auch nicht mehr(Meine Oma ist verstorben und mein Opa ist nicht ihr leiblicher Vater).
Ich habe noch 2 Geschwister....
Angeblich hat sie ein Testament geschrieben...wo drin steht das alles mein Bruder bekommt.Geht das so einfach?gibts da einen Pflichtteil für mich und meine Schwester?
Sind wir überhaupt die nächsten Erben?
Werde ich angeschrieben das ich erbe?oder muss ich mich selbst kümmern?
Nun hat mein Bruder die ganze Wohnung leer gemacht.....2 Autos in Beschlag genommen..alles verkauft oder selbst genommen.
Darf er das ohne Erbschein?
Vielleicht könnt Ihr weiter helfen.?
Lg
Kennt sich jemand mit dem Thema "Erbe"aus?
Hallo,
ganz Laienhaft würde ich behaupten das dein Vater und evtl. weitere Geschwister die nächsten Erben sind. Ob diese Anrecht auf einen Pflichtteil haben, wenn tatsächlich ein Testament vorliegt, weiß ich nicht.
Euer Bruder darf ohne Erbschein mal gar nichts und es könnte ihm hinterher noch richtig Schwierigkeiten machen. Normalerweise ermittelt das Gericht die Anzahl der Erben, auch wenn z.B. dein Bruder dort einen Erbschein beantragen sollte, wird nachgefragt ob noch mehr Erben da sind.
Wo soll das Testament denn hinterlegt sein ? Bei Gericht, beim Notar oder irgendwo in ihrer Wohnung/Haus ??
Evtl. hilft ein Anruf beim Nachlassgericht um Licht ins Dunkel zu bringen, dort würde ich auch den dezenten Hinweis auf deinen Bruder fallen lassen.
LG
Tanja
Hey. Danke für deine Antwort. Ich hab ganz vergessen zu schreiben das mein Vater auch verstorben ist🙄.
Wo das Testament ist weis ich nicht...mein Bruder hat das nur meiner Mutter erzählt.
Lg
Hi,
wer jetzt wie erbberechtigt ist kann ich nicht beantworten.
Wenn im Testament steht das er alles bekommt dann läuft das erstmal so. Alle erbberechtigten werden aber über die Testamentseröffnung und den Inhalt informiert. Du kannst dann auf deinen Pflichtanteil bestehen.
Bei mir war es so das meine Mutter verstarb und später ihre Mutter. Wir sind 4 Kinder als erbberechtigte. Im Testament stand das meine Schwester alles bekommen soll. Wir hätten damals (innerhalb von 2 Jahren) unseren Pflichtteil einfordern können. Hat aber keiner gemacht. Sie kümmerte sich immer um unsere Oma und hat das Erbe verdient.
Das ist nun aber schon 14 Jahre her.
Grüße Anorie
Sie hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Das erklärt auch warum sie nicht weiter informiert wurde zwecks Testament.
Manchmal ist nicht erben auch von Vorteil.
Meine Schwester hat mit einem nachträglichen Erbteil unserer Oma ziemlichen Ärger.
Hallo,
erstmal mein Beileid.
Erbberechtig wäre erstmal dein Vater und seiene Geschwister.
Kann Euch der Bruder das Testament zeigen?
Ich würde hier dann einen Anwalt zu Rate ziehen, weil das kann schnell unangenehm werden.
ich habe 2 Jahre für den Pflichtanteil meines Sohnes gekämpft ( er ist minderjährig, deswegen musste ich), es ist bis zum Gerichtstermin gegangen.
Wer hat denn die Beerdigung bezahlt und sich um alles gekümmert ( Wohnungsauflösung etc)?
Gruss mara
Huhu. Ich hab vergessen zu schreiben das mein Vater auch verstorben ist,sorry.
Er hat sich gerade um alles gekümmert Beerdigung ...Wohnung usw aber auch nur weil er das Geld sieht.
Ich finde das ganze echt nicht ok. Er wurde darauf angesprochen das auch noch mehr erben könnten, seine Antwort war"wer soll denn noch Anspruch geltent machen?"
>>Er hat sich gerade um alles gekümmert Beerdigung ...Wohnung usw aber auch nur weil er das Geld sieht.<<
Genauso wie du.
Jahrelang kein Kontakt und dann Angst zu kurz zu kommen, spricht für sich.
Nein, du hast keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Das haben nur leibliche Kinder.
Bzw. Ehepartner.
Hallo🙃das heist wenn er in diesen Testament steht dann ist das alles so richtig gelaufen?
Hat dein Bruder das Testament oder weiß er, wo es ist? Wäre ja in seinem Interesse.
Normalerweise sollte das bei einem Notar o.ä. hinterlegt sein. Könnte aber auch in der Wohnung gelagert werden.
Wenn es kein Testament gibt/ keines nachgewiesen/ eingereicht wird, gilt die gesetzliche Erbfolge. Laut Google:
Zuerst Ehepartner und leibliche Kinder, danach die Eltern - die gibt es in deinem Fall ja alle nicht (mehr).
Danach dann die Geschwister. Also dein Vater plus seine weiteren Geschwister.
Wenn es danach geht, würden dein Bruder, deine Schwestern und du gar nichts bekommen.
Wenn es ein Testament gibt, gilt das.
Dein Vater und seine Geschwister könnten ihren Pflichtteil einklagen.
Du und deine Schwestern jedoch nicht.
Ob ihr (bzw wenn dann dein Vater) direkt angeschrieben werdet, ist wohl von Nachlassgericht zu Nachlassgericht unterschiedlich.
Sorry hab vergessen zu schreiben das mein Vater nicht mehr lebt
Ach herrje, ohne offiziellen Erbschein darf dein Bruder erstmal gar nichts. Wenn es kein Testament gibt werden dein Vater und eventuell weitere Geschwister deiner Tante alles erben. Weder du noch deine Geschwister haben einen Pflichtanteil. Dein Bruder bewegt sich da auf ganz dünnem Eis...
Hallo,
Du hattest jahrelang kein Kontakt und willst nach Möglichkeit jetzt Erben.
Das sagt über dich schon mal alles aus.!!
Pflichteilsberechtigt wäre nur der Mann von ihr gewesen und eigene Kinder.
Sind nicht (mehr vorhanden).
Die gesetzliche Erbfolge wird nur greifen wenn sie kein Testament hat, falls dein Bruder recht hat und er wurde als Alleinerbe eingesetzt, gehört alles ihm.
In dem Fall würde ihm das Testament reichen und er bräuchte kein Erbschein.
Warum urteilen Menschen so schnell🙄....anhand von 3 Sätze .....traurig
Naja, dann klär uns doch mal auf und schreibe konkret, worum es dir bei der Frage geht, wenn nicht um die Tatsache, dass du gerne auch einen Teil des Erbes abhaben würdest, obwohl du zur Verstorbenen jahrelang keinen Kontakt hattest?
Hallo liebe Magnolie,
also:
Dass Du als Nichte keinen Pflichtteilsanspruch hast, wurde schon geschrieben. Das stimmt.
Wenn Deine Tante weder Ehemann noch Kinder (mehr) hat - so wie Du schreibst - würden ihre Geschwister dann erben. Sie sind Erben der sog. 2. Ordnung.
Ist Euer Vater verstorben, treten dessen Kinder, also Du und Dein Bruder, an dessen Stelle. Das wäre demnach 50 % für jeden (gesetzliche Erbfolge), die testamentarisch ausgehebelt werden kann.
Nun soll ein Testament vorhanden sein, ich nehme an, dass Du das von Deiner Mutter weißt. Wenn Dein Bruder sich schon um Wohnung und Autos etc. gekümmert hat, ist m. M. nach sehr stark davon auszugehen, dass er testamentarisch als Alleinerbe bedacht wurde. Wieso sonst würde er sich um alles kümmern (also räumen etc.... ist doch Aufwand/Kosten, andernfalls würde er die Kosten bestimmt geteilt haben..). Würde er von Eurem gemeinsamen Erbe ausgehen, hätte er Dich (normalerweise) darauf angesprochen.
Für mich hört sich das alles danach an (er Alleinerbe... so wie Du schreibst).
Im Übrigen könntest auch Du einen Erbschein-Antrag stellen, wenn Du es genau wissen möchtest. Aber Vorsicht: Das kostet! Auch bei Ablehnung! Sofern viel "Minus" da wäre, müsstest Du damit die Schulden übernehmen, da man das Erbe bei Stellen eines solchen Antrages anerkennt.
Ich weiß nicht, ob das möglich ist, aber: Frag einfach bei Gericht (ohne Antragstellung) nach, ob hier ein Testament bereits eröffnet wurde? Wenn dem so ist, bekommst du nichts, denn ansonsten wärst du schon informiert worden.
Abgesehen mal davon, dass man sich um die Angelegenheiten Verstorbener nur "rechtlich" sicher/sauber kümmern kann , wenn man den Nachweis des Erbes besitzt. Den verlangt eigentlich jeder, mit dem man dann zu tun hat. Und auch die Beerdigung zahlen idR die Erben. Alles Hinweise darauf, dass Du leer ausgehst.
Warum fragst Du nicht konkret Deinen Bruder? Also sich nicht mit bla bla Antwort zufrieden geben?
Liebe Grüße
mm
Da ein Testament vorhanden ist, wird doch kein Erbschein benötigt.
Pflichtteil steht Kindern und Eltern zu. Aber nicht Geschwistern und Nichten.
Die Tante hat den Bruder als Erbe eingesetzt und er kann damit machen was er will.
Nach der Testamentseröffnung werden die Personen angeschrieben, welche im Testament stehen.
Da du vom Nachlassgericht nichts bekommen hast, wurdest du nicht bedacht.