Hallo Ihr Lieben,
ich bin noch bis Mitte 22 in Elternzeit, arbeite aber seit 2020 wieder in einem Minijob bei meinem Arbeitgeber. Wenn ich nun ins Beschäftigungsverbot gehe, bekomme ich die 450€ dann weiterhin ausbezahlt oder muss ich erst die Elternzeit beenden? Bzw ist das überhaupt erlaubt?
Danke im Voraus für eure Antworten
Elternzeit Beschäftigunsverbot
Ja, du bekommst deinen Lohn weiterhin. Nein, Elternzeit beenden musst und darfst du nicht.
Wenn du in Elternzeit arbeitest gilt das BV für diesen Job, ansonsten würde es keines geben. Dann bekommt man auch das Gehalt. Elternzeit kündigen um ins BV gehen funktioniert aber nicht.
Du kannst die Elternzeit aber zum erneuten Mutterschutz beenden, dann bekommt man das Mutterschutzgeld aus dem Ruhenden Vertrag von vor der Elternzeit.
das glaube ich nicht denn BV ist eine UMlageleistung, und wer nicht direkt krankenversichert wie 450 €-Jobber zahlen diese nicht und bekommen sie auch nicht, es gibt bei 450 nach 6 Wochen Krankheit auch keine Lohnfortzahlung,
dann müsstest du 451 haben und würdest aber Abzüge zahlen
Hier geht es ja , zum Glück, nicht um deinen Glauben.
Einfach mal Finger stillhalten.