Kinderzuschlag: bald mehr Einkommen

Hallo!
Wir beziehen derzeit Kinderzuschlag. Mein Mann hat eine neue Arbeitsstelle gefunden, bei der er etwas mehr Bruttoeinkommen hat (ca. 250 Euro mehr). Im Bewilligungsbescheid des KiZ stand nichts darüber, ob man sich bei höheren Bruttoeinnahmen melden muss, bzw. ab welchen Betrag man es tun muss. Im Internet (nicht unbedingt glaubwürdige Seite) habe ich gelesen, dass keine Rückforderungen entstehen, falls das Einkommen steigt.
Ich hoffe, dass ich, sobald die Kinder im Kiga eingwöhnt sind, auch recht bald eine Teilzeitarbeit find, so dass sich unser Einkommen ja noch weiter erhöhen würde.
Muss ich tatsächlich nichts melden?
Viele Grüße und danke schon mal im Voraus für eure Antworten!

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Wenn du während des Bewilligungszeitraums mehr Geld erhälst wird das nicht berücksichtigt denn den KiZu bekommt man wohl für die 6 Monate VOR Antragstellung.
Bei der Weiterbewilligung muss die höhere Einnahme allerdings angegeben werden, und dann könnte es sein das die Zahlung dann eingestellt wird....

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Stimmt! Ich habe heute angerufen und es wurde mir genau so erzählt :)

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Klar musst Du Veränderungen des Einkommens melden.
https://www.kinderzuschlag.org/kiz/meldepflichten/

Ich vermute, dass mit 'keine Rückzahlung' bezieht sich auf die Änderungen, die irgendwann 2020 verankert wurden. Vor irgendwann 2020 gab es eine starre Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag. Das führte dazu, das man auch mit einer kleinen Lohnerhöhung plötzlich gar keinen Kinderzuschlag mehr bekam und eventuell sogar Rückzahlungen leisten musste, wenn die Neuberechnung länger dauerte. Ab irgendwann 2020 passt sich der Kinderzuschlag an's Einkommen an (mehr Einkommen, weniger Kinderzuschlag statt gar kein Kinderzuschlag) und damit natürlich auch seltener Rückzahlungsaufforderungen, weil zuviel gezahlte Kinderzuschläge gegen die noch zu zahlenden aufgerechnet werden können.

Grüsse
BiDi

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Vielen Dank!
Ungeschickt von mir, dass ich diese Internetseite nicht gefunden hab, ist ja offensichtlich :)

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Jede Änderung muss mittgeteilt werden. Steht auch auf der Internetseite. Hier ein Auszug
Beispiele für meldungspflichtige Änderungen
Umzug
Gehaltserhöhung
Erstbezug von Einkommen durch das Kind
Änderung der im Haushalt lebenden Personen (evtl. durch Geburt)
Änderung des Einkommens des Ehepartners
unverzügliche Meldepflicht
Alle diese Angaben sind unverzüglich mitzuteilen und unterliegen natürlich ebenfalls der Pflicht der Vollständigkeit und der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Übermittlung. Trifft dies nicht ein, ist die Kinderzuschlag Auszahlung gefährdet.

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Danke!
Ich habe wohl falsch gegoogelt, dass ich nicht selber auf informativere Seiten gekommen bin. Ich ruf dann mal da an :)

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Hallo!
Heute habe ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass die Erhöhung des Einkommens während des Bezugszeitraumes keine Rolle spielt und der KiZ somit einfach bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes gezahlt wird.
Das wollte ich nur loswerden, falls jemand mit gleicher Fragestellung hier nachliest.
Grüße!