Hey ihr, ich hab mal ne Frage:
Wenn ich nun während der Schwangerschaft (bin ich leider noch nicht, aber wir "arbeiten" dran) neben meinem Hauptberuf noch einen Minijob habe, dieser aber nicht mehr besteht, wenn der Mutterschutz beginnt, wird er trotzdem für das Elterngeld berechnet oder nicht, weil er eben nicht mehr existiert?
Was zählt für Elterngeld?
1
Elterngeld bemisst sich anhand des Einkommens der 12 Monate VOR Geburt, wobei Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurden nicht mit eingerechnet werden und dementsprechend "ausgeklammert" werden.
Bsp: Beginn Mutterschutz im Januar, dann ist das gesamte vorherige Kalenderjahr Bemessungszeitraum.
2
Ah prima. Danke dir