kurz nach Ende der Elternzeit Geburt vom 2. Kind / Elterngeld Bemessungszeitraum?

Hallo miteinander,

ich habe eine recht komplizierte Situation und bitte um eure Mithilfe.

Kurze Erläuterung der Situation:

Am 20.03.2019 kam meine Tochter zur Welt (1. Kind).
Meine Frau entschied sich für 3 Jahre Elternzeit, diese endet also nächstes Jahr im März.
Seit 1,5 Jahren arbeitet meine Frau auf 450€ Basis, mit Absprache Ihres Hauptarbeitgebers. Meine Frau ist in einem Arbeitsverhältnis und kehrt wohl nach Ablauf der Elternzeit zu Ihrem Arbeitgeber auf Teilzeit zurück.

Gerne würden wir jetzt in die Planung eines zweiten Kindes gehen.
Sollte es schon im nächsten Monat mit einer Schwangerschaft klappen, würde der Nachwuchs wohl irgendwann im Juli auf die Welt kommen.

Nun meine Fragen:

Wie ist hier der Bemessungszeitraum für das Elterngeld?
Rückwirkend 12 Monate mit einem Einkommen von 450€, oder darf man die Monate der Elternzeit des 1. Kindes ausklammern und somit noch 8 Monate vor der ersten Schwangerschaft anrechnen?

Würde mich wahnsinnig über Antworten freuen.

Vielen Dank im voraus

LG Marc

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Es werden 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vom Kind, für welches Leistungen beantragt werden, zur Berechnung herangezogen.

Lediglich die ersten 12 bzw. 14 Lebensmonate bei Bezug von Elterngeldplus vom vorangegangen Kind können ausgeklammert werden, wenn diese im Berechnungszeitraum liegen.

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Vielen Dank für deine Antwort.

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Ganz genau.
Käme das Kind also im Juli und würde im Juni der Mutterschutz beginnen. So würde Juni 2021 bis Mai 2022 zur Berechnung herangezogen. April und Mai dann mit dem Teilzeitgehalt und alle anderen Monate mit den 450€.
Aus finanzieller Sicht macht es darum Sinn, den Kinderwunsch noch ein paar Monate nach hinten zu schieben oder früher die Stunden aufzustocken. Bis zu 30 Stunden wöchentlich darf deine Frau auch in Elternzeit arbeiten.