Beschäftigungsverbot . Bitte helft mir !!

Guten Abend,
ich arbeite in einem KH in der Pflege.
Habe 2 Kinder mit rascher Geburtenfolge ( innerhalb von 10 Monaten ) bekommen.
Bin aktuell wieder schwanger und war gestern bei meinem Chef zur Gefährdungsbeurteilung.
Fazit : Er sucht mir einen Job in dem ich nicht gefährdet bin. Gesagt getan, bin trotz allem laut Stellenbeschreibung mit Patienten in Kontakt.
Habe morgen einen Termin beim HA ind Montag beim Gyn. Der Gyn stellt mir eine dringende Empfehlung aus, wegen rascher geburtenfolge, Infektionsgefahr etc, dass der Betriebsarzt mir ein BV ausstellt.
Habt ihr Erfahrungen ?..
Kann ein Betriebsarzt ein BV ausstellen wenn der Arbeitgeber das generelle BV abgelehnt hat.
Übernimmt der Betriebsarzt und auch der Arbeitgeber in der Regel die Empfehlung vom Gyn und geht kein Risko kein?!.
Mein Gyn sagt, dass Arztpraxen keine BV mehr ausstellen dürfen.

Meint ihr ich bekomme ein BV?
Hab echt schiss, Vorallem auch wegen Corona auf ner Station zu arbeiten (trotz Schutzmaßnahmen).

Lg

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Patientenkontakt ist generell nicht verboten, Arztpraxen dürfen nur wegen gesundheitlichen Gründen ein BV ausstellen und nicht, wenn es mit den Arbeitsbedingungen zu tun hat, ja, der Betriebsarzt darf natürlich auch eines ausstellen, aber ob er das macht ist halt die andere Frage. Rede noch mal mit deinem Chef oder wende dich an deine zuständige Aufsichtsbehörde, um die Gefährdungsbeurteilung prüfen zu lassen. Das wäre jetzt der richtige Weg.

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Der Betriebsarzt ist der einzige Arzt, der kein BV ausstellen darf! Er berät den AG und dieser stellt das BV aus (oder auch nicht).

Der Betriebsarzt wird ja wohl bei der Gefährdungsbeurteilung zu Rate gezogen worden sein, dafür ist er ja schließlich da. Dementsprechend wird er das Ganze auch so empfohlen haben. Die Infektionsgefahr ist mit Sicherheit auch abgehandelt worden.

Es kann natürlich sein, dass er und der AG ihre Meinung mit dem Empfehlungsschreiben ändern, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.

Der Gynäkologe kann und darf deine Arbeitsplatzbedingungen gar nicht beurteilen. Sehr wohl darf und muss er ein individuelles BV aussprechen, wenn medizinische Gründe, die auf der aktuellen Schwangerschaft beruhen (!), gegen eine Weiterbeschäftigung sprechen, sprich wenn das Leben von Mutter oder Kind gefährdet ist (z.b. vorzeitige Wehen oder verkürzter Gebärmutterhals).

Die Aussage deines Frauenarztes ist falsch und wer von der Rechtslage so wenig Ahnung hat, würde mich nicht mehr untersuchen...

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In wieweit die rasche Folge der beiden vorangegangenen Geburten jetzt relevant ist, erschließt sich mir auch nicht ?!

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Okay, ja weil der Gyn sagte; wenn stellen die Betriebsärzte das BV dann aus oder empfehlen dem AG ein BV auszusprechen.
Zum Betriebsarzt muss ich tatsächlich noch am 6.10.
Achso und rasche Geburtenfolge mit Kaiserschnitt, hatte ich nicht dazu geschrieben.
Lg

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Bist du nicht geimpft?

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Doch; trotzdem besteht ein Risko.
Anstecken kann ich mich trotzdem.
Meine Freundin ist voll geimpft und liegt im Koma und das Baby mussten die holen in der 29.ssw.
Werde dieses Risko nicht eingehen

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Sie liegt durch Corona im Koma?

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Du hast ja auch anderweitig Kontakte außerhalb vom Kh.
Inwieweit hast du Patientenkontakt?

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Soll essen verteilen, mobile Patienten zur Diagnostik Begleitern , Arbeitsräume etc.
Muss aber in jedes Zimmer , finde das nicht gut

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Wird bei euch nicht nach Standard jeder Patient auf Covid getestet bei der Aufnahme und dann alle 3 Tage? Wenn ja, dann sorry, finde ich, dass du dich anstellst.

Du hast so wenig Patientenkontakt, dass ist laut Gefährdungsbeurteilung völlig im Rahmen.

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