Hallo zusammen,
ich bin etwas verzweifelt und hoffe dass mir hier jemand helfen kann oder einen Tipp für mich hat.
Zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Oktober in Elternzeit und wäre danach wieder eingestiegen zu dem Teilzeitangebot das ich vor paar Wochen mit ihm ausgemacht habe. (Mündlich) Jetzt ist es so, dass ich erneut schwanger bin und ich ihn das mitgeteilt habe und jetzt möchte mein AG mich nicht beschäftigen sondern direkt ins Beschäftigungsverbot schicken, weil er der Meinung ist, mir dann kein Geld zahlen zu müssen.. das stimmt doch so nicht oder? 🙈 Ich hatte nie beschäftigungsverbot, jetzt hab ich gelesen, dass man von den letzten drei Monaten das Gehalt berechnet als Grundlage für die Lohnfortzahlung.. das liegt ja bei mir nicht vor wegen der Elternzeit, wird dann das alte Gehalt von vor der Elternzeit berechnet?
Fragen über fragen.. hoffe ihr könnt mir weiter helfen 🙏🏼
AG möchte BV, aber nicht zahlen. 🤷🏼♀️
Du bekommst das Geld ausgezahlt, was du auch bekommen würdest, wenn du tatsächlich arbeiten würdest. Der AG holt sich das Geld aus der Umlagekasse zurück. Das passt also alles schon. Allerdings muss der AG schon irgendwie begründen können, dass er dich nicht mutterschutzkonform einsetzen kann. Ob da tatsächlich jemand nachfragt, weiß ich aber nicht.
Na klar, du hast ein Anrecht deine abgesprochene Teilzeitstelle anzutreten. Wenn du mutterschutzkonform beschäftigt werden kannst und auch gesundheitlich nichts dagegen spricht, arbeitest du bis zum neuen Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt.
Dein AG kann dir ein BV aussprechen, wenn er dir keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz anbieten kann. Ohne Begründung würde ich vermuten, dass das eher Sozialversicherungsbetrug ist.
Klingt für mich, als ob er der Meinung ist, es lohnt sich nicht, dich auf die neue Stelle einzuarbeiten, wenn du eh nicht lange bleibst
Hallo, ja er meinte es würde sich nicht lohnen und durch corona und den Kundenverkehr will er auch nicht das Risiko einer Infektion eingehen.
Der Vertrag wurde nur mündlich ausgemacht. Ich habe nichts schriftliches bekommen. Und ich war 2 Jahre in Elternzeit.
Ich denke für ihn ist eher ausschlaggebend, dass er dann nun direkt nach jemandem neuen suchen kann und ihm für dich keine Kosten entstehen.
Ich denke nicht, das corona aktuell ausreicht, um ein BV zu begründen, aber im Zweifel muss er sich da rechtfertigen und nicht du.
Mündliche Verträge sind auch bindend. Du hast also im bv Anspruch auf deinen vereinbarten arbeitslohn, aber nur den den du aktuell bekommen würdest, wenn du während der Schwangerschaft arbeiten würdest.
du würdest aber wenn du eine Teilzeitangebotausgemacht hast, auch nur den Teilzeitlohn erhalten, aber das BV muss begründet werden, wenn dein Job kein BV benötigt, gibt es kein Geld für den AG
Das ist Unsinn.
Die Höhe des Gehaltes im BV richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen/3 Monate vor dem Monat, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.
Falls die TE nur ein Jahr in Elternzeit war, würde sie somit ihr Gehalt von vor der ersten Elternzeit erhalten.
Das wiederum ist Unsinn! Selbst wenn die TE nur ein Jahr in Elternzeit war, bekommt sie nach Ende der Elternzeit das vertraglich festgelegte Gehalt, auch im BV. Wenn sie nur in Teilzeit wieder arbeiten gegangen wäre, bekommt sie im Bob natürlich auch nur das Teilzeitgehalt gezahlt!
Mansard nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Sollte sie allerdings Nachtzuschläge usw. erhalten, dann greift deine Rechnung.