Individuelles Beschäftigungsverbot als Beamtin auf Probe

Hallo zusammen.
ich bin seit dem 01.08.21 verbeamtet und seitdem eigentlich auch schwanger =D (vorher aber bereits knapp 3 Jahre im "Unternehmen"). Nun habe ich von meiner Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten und frage mich wer meinem Dienstherren die Lohnfortzahlung erstattet. Bei den gesetztlich Versichterten macht dies ja die KK. Wer übernimmt das bei privat Versicherten? Die PKV und die Beihilfe oder das Land oder ganz wer anders? Ich bin Beamtin in NRW auf Landesebene...

Hintergrund: ich bin gerade erst in die PKV gewechselt und habe Angst, dass sie Stress machen wenn sie direkt den Lohn erstatten müssen. Hört sich vielleicht doof an....
Kann die PKV dann beim Arzt ein genaues Zeugnis darüber fordern, warum mir das Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde? Auf dem Attest steht lediglich nach MuschuG und weil bei Weiterbeschäftigung Gefahr für Leib und Leben oder so besteht. Achso und bis zum ET....

Danke schonmal und LG

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Hey, ja, die PKV kann das sehr wohl. Und wenn das da wirklich drauf steht, dann hast du ein Problem, da dein Gyn kein BV aufgrund deiner Arbeitsbedingungen ausstellen darf, das muss dein AG machen, wenn er dir keinen Arbeitsplatz nach Mutterschutzgesetz einrichten kann.

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Hmm also da steht nach §16 Abs. 1 und das ist m.E. richtig: Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

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Richtig, aber damit ist nicht das BV gemeint. Ein individuelles BV gibt es nur, wenn die Schwangerschaft oder deine Gesundheit generell gefährdet sind und nicht nur wegen der Arbeit.
Noch mal, dafür ist der AG zuständig und niemand sonst.

Kann aber alles gut gehen.

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Ich hatte am Ende der Schwangerschaft auch eins vom Gyn bekommen als Beamtin und das Geld kam weiterhin vom Land.
Ich habe meinem Arbeitgeber einfach nur den Zettel abgegeben.

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Ja ich bekomme meine Besoldung auch weiterhin vom Land. Ich frage mich nur, ob sie das von der PKV zurückholen oder das einfach weiter bezahlt wird. Weißt du wie das bei dir ist?

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>>>Ich frage mich nur, ob sie das von der PKV zurückholen oder das einfach weiter bezahlt wird.<<<


>>>und frage mich wer meinem Dienstherren die Lohnfortzahlung erstattet. Bei den gesetztlich Versichterten macht dies ja die KK.<<<

Das ist nicht richtig, bei den gesetzlichen Versicherten erstattet die KK nicht die Kosten für das BV, die KK zahlt nur die Beträge aus, die die Arbeitgeber bereits vorher in die Umlage 2 eingezahlt haben.

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Ich kann nur für Bayern sprechen: als Beamtin im BV besetzt du weiterhin deine Stelle und bekommst normal die Besoldung weitergezahlt. Das Land kann sich dies nicht von der KK wiederholen. Frag mich jetzt aber nicht nach der gesetzlichen Grundlage, aber ich glaube, das hat was mit der Fürsorgepflicht des Landes zu tun, die es mit dem Beamtenverhältnis eingeht.

Das war bei mir leider auch der Grund, weshalb meine Stelle erst nach Ende des Mutterschutzes ausgeschrieben wurde, was für meine Kollegen mehr als bescheiden war...🤨

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Hallo,
Du bekommst im BV deine Bezüge weiter vom Land, genauso im Mutterschutz. Die werden auch ganz normal weiter besteuert. Die PKV hat da gar nichts mit zu tun.

Die „Kindkranktage“ bei Beamten sind übrigens formal Sonderurlaub mit Fortzahlung der Bezüge, auch damit hat die KK nichts zu tun. Aktuell sind es wegen Corona in NRW bis zu 20 Tage im Jahr, mal schauen was davon übrig bleibt. Die 4 Tage die es regulär gab, waren ja im Zweifel im Januar schon Verbraucht 😉

Alles Gute für die Schwangerschaft

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Super hilfreiche Antwort, lieben Dank! Das war nämlich meine Frage weil ich dazu nichts gefunden habe, wie das bei Beamten ist.

Danke Dir!

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"Die 4 Tage die es regulär gab,"


Beamte, die unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder wie das genau heißt) verdienen, bekommen aber die Tage aufgestockt. Und das ist der Großteil der Beamte. In der Praxis betrifft das nur Beamte die schon einige Dienstjahre haben und A13+ verdienen. Selbst mit A12 wird das schwer an die Grenze zu kommen.

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Was machst du beruflich?

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Ich bin Sozialarbeiterin in einer Einrichtung für Suchtkranke

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Mmh,ok. Das in deinem Zustand ist bedenklich

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„ Bei den gesetztlich Versichterten macht dies ja die KK.“

Nö. Die Krankenkasse erstattet nie das BV-Gehalt.

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Ich glaube problematisch wird es nur dann, wenn du die Schwangerschaft der PKV verschwiegen hast bei Vertragsunterzeichnung und sie nun hellhörig werden.

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Nee das habe ich selbstverständlich nachgemeldet bei der Risikovorabfrage als ich die Bestätigung vom Arzt hatte, dass ich schwanger bin. Deswegen musste nochmal nachberechnet werden. Ich bin was sowas angeht ziemlich korrekt und übervorsichtig, deswegen mache ich mir auch so einen Kopf 😅

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Dann denke ich musst du dir keine Sorgen machen.