Sohn hat Lehre begonnen, Nebenjob nun auf einmal St.Kl. 6 ?

Mein Sohn übt bereits einige Jahre einen Nebenjob aus, Verdienst ca. 100-120 € monatl.

Nun hat er seine Lehre begonnen und verdient da 600 € brutto = 477 € netto

Nun kam die Abrechnung vom Nebenjob und da ist er auf einmal mit St. Kl. 6 und von 105 € brutto wurden knapp 13 € Lohnsteuer abgeführt.

Das kann doch nicht richtig sein, oder?

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Doch, das ist leider so.
Man kann leider nicht mehrere Jobs in der Kleidchen Steuerklasse haben...
Das ist sehr bitter.
Ihm bliebe noch die Möglichkeit im kommenden Jahr das Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich anteilig wieder zu holen... Aber das war es dann...

Wir hatten im Jahr 2019 das Problem das mein Mann den Job wechselte der alte AG meldete ihn im Folgemonat erneut an für die Abrechnung, so das der neue Job dann am Ende des Monats mit Lstkl. 6 abgerechnet wurde ... Das war Mega Ärgerlich....

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Aber der Nebenjob ist doch eine geringfügige Beschäftigung.

Da wird doch eigentlich vom AG ein Pauschalbetrag ans FA gezahlt. Und damit ist es erledigt.

Ich versteh es ehrlich gesagt nicht wirklich.

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er kann den Nebenjob doch auf 450 €uro Basis machen, muss der Ag halt ummelden und sein Lehrherr muss zustimmen

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Ich ging bisher davon aus, dass dieser Job ein solcher 450 €-Job ist.

???

Der Lehrbetrieb ist einverstanden, das ist alles geklärt.

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Der Nebenjob wurde dein Sohn nicht als Minijobber erfasst, sondern sozialversicherungspflichtig angestellt.

Bitte schau auf die Gehaltsnachweise.

Jetzt könnte er mit dem AG des Nebenerwerbs einen Minijobvertrag vereinbaren, wonach der AG die Pauschalsteuer bezahlt.

Der AG des Azubis muss damit einverstanden sein.

Die mtl. 13 € Lohnsteuer bekommt er sicherlich mit der Steuererklärung zurück. Als Azubi lässt sich oft einiges absetzen.

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Wenn das eine Minijob ist, ist ggf einfach was schief gelaufengatber seine Steuer-ID angegebene
Bei uns vergessen das MA schonmal
Dann rutschen sie automatisch in STK 6

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da muss die Lohnabteilung des Nebenjobs ihn eben richtig erfassen und ummelden als minijob.
Man führt immer das ab, als was man angemeldet ist. - -Da war er wohl bisher eben nicht als Minijob angemeldet. --- soll er dort anrufen. Die machen das dann.

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off topic, aber: Bitte ab sofort Lohnsteuererklärung machen für Deinen Sohn! Er wird ordentlich Werbungskosten haben (zB Wege zur Arbeit), da kann er die Steuer wieder zurückholen und ggf gar einen Verlustvortrag machen - in dem Alter freut man sich garantiert über jeden Fuffi, den man zurück bekommt :-)

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Danke für Deine Antwort.

Im Hauptjob zahlt er ja keine Steuer, Lohn ist 600 € brutto. Fahrtweg sind 22 km einfach.
Der Nebenjob wird jetzt geändert, so dass keine Steuer mehr gezahlt wird.

Wozu dann eine Steuererklärung? Wenn er keine zahlt, dann kann er ja auch nichts geltend machen. Was hat es mit dem Verlustvortrag auf sich?

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https://taxfix.de/steuertipps/was-ist-ein-verlustvortrag/

Leider hast Du insofern Recht, als dass nur wer Steuern zahlt auch eine Steuerrückerstattung bekommen kann. Früher konnte man auch für die Erstausbildung die Kosten, die für die Berufsausbildung entstehen, vortragen lassen, bis man irgendwann Steuern zahlt - dies ist nun leider nicht mehr möglich - siehe Link.

Aber: Dein Sohn hat ja im Nebenjob Steuern gezahlt (2020, 2021), auch, wenn das jetzt geändert wird. Diese könnte man sich doch zurückholen? Ausser natürlich, Du sagst, dafür lohnt sich der Aufwand nicht..

Ich hatte ab 16 auch immer steuerpflichtige Jobs während Schule und Studium, habe also auch die erste Steuererklärung mit 16 gemacht - und mich immer riesig über das Geld gefreut. Seitdem ist Steuererklärung meine Lieblingsbeschäftigung für einen Nachmittag rund um Ostern ;-)