Neuen Job beginnen in 20. SSW

Hallo alle zusammen,

ich habe folgendes Anliegen:

Ende letzten Jahres hatte ich meine Stelle im Büro aufgrund von Coronaeinsparungen nach 13 Jahren leider verloren. Die Monate danach hatte ich keine passende Stelle gefunden. Nun bin ich fast in der 20. SSW und möchte gerne die nächsten Monate noch etwas Geld verdienen. In meiner Nähe sind Jobs als Produktionshelfer im 3-Schichtsystem kurzfristig zu bekommen, was ich gerne vorübergehend für eine gewisse Zeit machen möchte.
Muss ich die Schwangerschaft beim Vorstellungsgespräch angeben? Oder besser nach Arbeitsantritt, da ich ja ansonsten abgelehnt werde und gar nicht erst arbeiten darf? Wie lange dürfte ich denn überhaupt in dem Bereich arbeiten?
Was würdet ihr mir raten? Wie würdet ihr vorgehen?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Jennifer

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Nein, du musst eine Schwangerschaft nicht angeben.
Ansonsten 3-Schichtsystem als Produktionshelfer, was auch eher nach Fließband klingt, dann wirst wahrscheinlich mit Bekanntgabe direkt ins BV gehen. Da man dich wahrscheinlich als „Neuankömmling“ auch eher nicht in einen administrativen Bereich versetzt.

Jetzt meine persönliche Meinung: ich finde, wenn man sich in der 20. SSW auf so eine Stelle bewirbt, bei der ein BV sehr wahrscheinlich ist, hat das schon eher was mit Missbrauch und dem Erschleichen von Leistungen zu tun.

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Du wirst dort bestimmt nicht genommen. Es gibt Arbeitsschutzmaßnahmen für werdende Mütter. Dazu zählt z.B. ein Verbot von Nachtarbeit, Akkordarbeit und stehende Tätigkeiten (gehäuft in Produktionsbetrieben). Dazu kommen verschiedene andere Einflussfaktoren je nachdem was dort produziert wird, z.b. Gefahrstoffe.
Wenn du es nicht vorher angibst und tatsächlich einen Vertrag erhälst, müsstest du von Tag 1 an einen alternativen Arbeitsplatz bekommen oder ins BV. Kann man machen, ist aber äußerst hinterhältig dem AG gegenüber.

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Wenn du einen Vertrag eingehst in dem WISSEN, diesen nicht erfüllen zu können - in eeinem Fall wegen der Schichten, die ja laut Muterrerschutzgesetz verboten sind - dann kann dein Arbeitgeber auf arglistige Täuschung klagen. Mit Recht, wie ich meine.

Das ist es nicht wert, sowas spricht sich rum - da hast du die nächsten Jahre dann extreme Schwierigkeiten, jemals wieder beruflich Fuß zu fassen.

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Es gibt eine eindeutige Rechtssprechung, dass Du im Falle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses auch dann bei der Schwangerschaftsfrage lügen darfst, wenn Du den Job für den Du eingestellt wurdest, gar nicht antreten kannst und sofort ins BV gehst. In diesem Fall urteilte das BAG, das der Zeit des Ausfalls ja eher kurz und damit verschmerzbar ist.

Bei befristenden Arbeitsverträgen gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung. Insbesondere, wenn Du durch das BV eine erhebliche Zeit des Arbeitsverhältnisses fehlen würdest oder die Stelle überhaupt niemals antreten kannst. Dann könnte man Dir Rechtsmissbrauch unterstellen. Aber wie gesagt, das ist noch nicht abschliessend geklärt - das LAG Köln und EuGH haben diese Hintertür für den AG aber offengelassen.

Das Du als Produktionshelfer im 3-Schicht-Betrieb die Stelle vermutlich niemals antreten wirst, ist ja auch Dir klar und so beabsichtigt, oder?

Grüsse
BiDi