Mutterschutz beim Arbeitgeber

Hallo ihr lieben. Habe seit meiner ss ein beschäftigungsverbot bekommen und bin seit dem Zuhause.
Ab nächsten Monat beginnt mein Mutterschutz. Habe alle Papiere bei der Krankenkasse abgegeben. Jetzt ist meine Frage ob der Arbeitgeber auch noch etwas verlangt?
Habe am Anfang meiner ss eine Bestätigung meiner ss mit dem ET Datum abgegeben. Muss man da noch was abgegeben?

1

Nein, er braucht nichts weiter für Mutterschutz. Nur für die elternzeit ein Schreiben von dir, falls du das noch nicht gemacht hast.

3

Elternzeit kann sie jetzt doch noch gar nicht anmelden, erst wenn das Kind geboren ist. Wie will sie sonst das Ende der Elternzeit angeben? Wie dem Beginn?
Für den werdenden Vater, wenn er an Geburt EZ nehmen möchte ist das was anderes, der meldet mit ET an (frühstens 8, spätestens 7 Wochen vorher wegen des Kündigungsschutzes) und dann gilt sie automatisch ab dem Punkt, wenn das Kind auf der Welt ist.
Die EZ der Mutter beginnt ja erst nach der Mutterschutzzeit - deswegen muss im Regelfall in den ersten sieben Lebenstagen des Kindes die Anmeldung beim AG sein.

4

Natürlich kann sie das.
Je nachdem wie man es formuliert. '... Nach Ablauf des Mutterschutz... Errechneter geburtstermin......' und dem zusatz, dass man genauen Geburtstag dann noch mitteilt. Machen viele so, ist eine gängige Art.

weitere Kommentare laden
2

Hallo, ich habe damals von meiner Krankenkasse eine Bescheinigung über die Höhe meines Mutterschaftsgeldes bekommen. Da der Arbeitgeber dieses auf normales Nettogehalt aufstocken muss, musste ich diese Bescheinigung auch abgeben.
Ich hatte aber auch kein BV, vielleicht ist das dann anders :-)
Viele Grüße!

8

Die Krankenkasse wird sich mit deinem AG in Verbindung setzen. Das läuft alles automatisch und du musst nichts mehr machen.

27

Liebe xamarax,

in unserem Artikel zum Thema Beschäftigungsverbot steht folgendes: "Im § 15 MuSchG wird festgeschrieben, dass schwangere Frauen ihren Arbeitgeber nicht nur über die Schwangerschaft selbst, sondern auch den voraussichtlichen Geburtstermin informieren soll. Schließlich greift der Mutterschutz erst dann, wenn Ihr Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft Bescheid weiß." Da du dies bereits getan hast und alle Papiere bei der Krankenkasse abgegeben hast, fallen normalerweise keine weiteren Dokumente an.

Weitere Informationen zum Beschäftigungsverbot findest du hier: https://www.kanzlei-chevalier.de/blog/beschaftigungsverbot

Liebe Grüße und eine schöne erste Zeit mit deinem Baby!
Deine Experten von Chevalier