Bemessung Elterngeld bei Mischeinkünften - Einbußen durch Selbstständigkeit?

Hallo zusammen,

ich habe von einer anderen Mutter die Information bekommen, dass bei Mischeinkünften (in meinem Fall normales Angestellten-Gehalt und Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit) man ab 35,- € monatlichem Gewinn aus der Selbstständigkeit als reiner Selbstständiger gilt und dann nur diese Einnahmen als Berechnungsgrundlage dienen und man die Ansprüche aus dem Angestellen-Gehalt verliert.

Für mich klang das zwar ziemlich widersinnig, aber ich habe bei meinen Recherchen jetzt leider das nicht eindeutig widerlegen können.

Kann mir von euch bitte jemand weiterhelfen, ob ich tatsächlich mit Einbußen rechnen muss, wenn meine Gewinne über diesen 35,- € liegen? (Noch könnte ich das nämlich vermeiden, indem ich sämtliche Aufträge für dieses Jahr sausen lasse... denn nur das Mindestelterngeld dann von 150,- € zu bekommen, würde mir das Genick brechen.)

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal. :)

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So wie ich das verstehe geht es eher darum welcher Zeitraum die Berechnungsgrundlage ist, bei Selbstständigen ist das nämlich das vorige Kalenderjahr und nicht die 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz. Und das gilt eben wenn man mehr als 35€ damit verdient.
Dein Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis zählt immer mit rein.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-einkuenfte-aus-einer-selbststaendigen-und-aus-einer-nicht-selbststaendigen-taetigkeit-werden-die-einkuenfte-aus-beiden-taetigkeiten-fuer-mein-elterngeld-beruecksichtigt--124600

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Oh, super... vielen Dank.
Ja, wenn nur das der Unterschied dann ist, dann ist es kein Problem.
Auch vielen Dank für den Link - hat mir alles sehr geholfen. #huepf

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bei Selbstständigkeit gilt die letzte Steuererklärung, und nicht die 12 Monate vorher, es würde also gar nichts bringen, wenn du nicht arbeitest. Als Selbstständiger kann man aber eigentlich auch nicht 1 Jahr nichts tun, denn dann sind die Kunden alle weg.
Ich habe in der Zeit nach den Entbindungen keine Aussentermine sondern Planungen und Entwürfe gemacht

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Ich krieg mein Baby vorraussichtlich Mitte Januar 2022. Gilt dann das Jahr 2021, weil ich ja wahrscheinlich dann noch keine Steuererklärung habe. 2020 bestand noch kein Nebengewerbe.

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Vermutlich ja... du könntest ja trotzdem erstmal eine Einnahmenüberschussrechnung einreichen und den Steuerbescheid dann nachreichen. Irgendwas musst du ja sowieso im Antrag angeben als Gewinn, also wirst du um die Abrechnung nicht drum rum kommen...