Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

Ich habe heute von meinem Hausarzt ein beschäftigungsverbot erteilt bekommen (per ärztlichem Attest) nach Rücksprache mit meiner Frauenärztin da ich unter einer seltenen Krankheit leide. Jetzt habe ich aber Gesehen das er nur beschäftigungsverbot geschrieben hat und nicht „individuelles beschäftigungsverbot“. Ist das trotzdem so gültig?

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Das ist trotzdem gültig. Der Begriff "individuelles" Beschäftigungsverbot taucht im MuSchG so gar nicht auf ;-)

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__16.html

Es gibt da keine Formvorschrift, der Arzt hat das nur per ärztlichen Zeugnis zu bescheinigen. Wie er das dann genau nennt ist egal...