Hallo Zusammen,
ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Ich bin aktuell in der 10.SSW und habe gestern meinem Schulleiter gesagt, dass ich schwanger bin. Da dies mein 2.KInd ist, weiß ich wie das Prozedere läuft. Ich bin also mit einem sofortigen befristeten Beschäftigungsverbot nach Hause geschickt worden, um einen Termin mit dem BAD (Betriebsärztlicher Dienst) zu vereinbaren. In der Regel läuft das so, dass der BAD meinen Immunstatus überprüft und die Gefährdungsbeurteilung meines Arbeitsplatzes durchführt. Ich bin am Gymnasium beschäftigt und selbst schon doppelt gegen Covid 19 geimpft. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich so ohne Probleme bis zum Mutterschutz arbeiten darf, was ich auch unbedingt will! Nun höre ich aber aus allen Ecken, dass Lehrerinnen sofort ins Beschäftigungsverbot geschrieben werden, egal ob sie das nicht wollen oder ob sie geimpft sind.
Hat da jemand Erfahrungen? Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mein eigener Termin ist erst nächste Woche.
Einen schönen Abend!
Lehrerin in NRW: generelles Beschäftigungsverbot wegen Corona?
Also ich bin zwar Erzieherin in nrw aber mit dem BAD läuft das gleich und ich war sofort raus und durfte nicht mehr arbeiten
Und bin auch komplett geimpft
Hallo,
nein, seit dem neuen Schuljahr gibt es kein generelles Verbot zum unterrichten in Präsenz mehr. Dies war vor den Sommerferien. Du darfst nach der Beurteilung des BAD selbst entscheiden.
Nachzulesen beim Schulministerium.
https://www.schulministerium.nrw/ressourcen-einsatz-und-ausbildung-der-lehrkraefte
1. Punkt Personaleinsatz. Musst du dir mal
durchlesen. Dort steht auch was zu Schwangeren.
Hey,
Kommt bestimmt auf das Bundesland an. Bin in Sachsen-Anhalt an einer Grundschule. Dort wurde ich auch bis zum Mutterschutz ins BV geschickt, weil die empfohlenen Maßnahmen (Plexiglasscheibe am Lehrertisch; 2. Pädagoge im Raum, der zu den Schülern gehen kann; Distanzunterricht…) im Primarbereich nicht umsetzbar waren. Nach der Impfung wurde gar nicht gefragt, ist vermutlich noch nicht relevant, da das Infektionsgeschehen insgesamt noch zu hoch ist und die Impfung keinen 100%igen Schutz bietet.
Generell ist vermutlich der Schülerkontakt entscheidend… da gibt es bei dir aber vielleicht mehr Möglichkeiten als an einer Grundschule. Aber wie gesagt, da kocht ja jedes Land sein eigenes Süppchen 😉
Alles Gute 🍀
Hallo :)
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem und habe deshalb heute mit dem Bildungsministerium in NRW telefoniert. Nach dem Erlass vom 05.10 ist es so, dass Lehrerinnen sich nicht mehr aussuchen dürfen, ob sie in Präsenz unterrichten wollen oder nicht. Die Schulleitung stellt eine Gedährdungsbeurteilung aus, die sich an den Richtwerten zum Mutterschutz orientieren muss. Das heißt, laut Ministerium, dass die Schule in die Gefährdungsbeurteilung schreiben muss, dass Maßnahmen nicht ausreichend getroffen werden könenn. Vor allem wegen der nicht mehr vorhandenen MaskenPflicht an Schulen. Missachtet die Schule diese Regelungen, wird der BAD aber die Lehrkraft sowieso freistellen müssen. So die Regelung vom 05.10 :)