Kann kostgeld nach Auszug des erwachsenen Kindes eigentlich "fehlen"?

Ausgangssituation: Eltern leben mit erwachsenen Kind im abbezahlen Haus. Das Kind verdient voll (also gibt es kein Kindergeld mehr) und hat auch seine Aufgaben im Haushalt, ihm wird also nicht hinterhergeputzt oder seine Wäsche gewaschen. Es kauft auch seine Lebensmittel selbst und kocht dann auch für sich (hat sich durch die nicht mehr im Elternhaus wohnende Schwester so ergeben). Waschmittel und Putzmittel wird reihum gekauft.

Das Kind zahlt 300 Euro praktisch als Warmiete. Als es auszieht, wird aus dem Kinderzimmer ein Gästezimmer gemacht, es steht also dem Kind natürlich nicht mehr zur Verfügung und steht auch nicht nutzlos leer. Durch den Auszug entfallen die durchs Kind entstehenden Heiz-, Strom- und Wasserkosten (es war nie stundenlang online, hatte keine 40 grad im Zimmer oder duschte stundenlang, aber das Extrakochen kostete natürlich auch).

Nun hat der Vater des Kindes dessen älterer Schwester gesagt, das Geld würde ihm jetzt natürlich auch fehlen. Ich als Kinderlose frage mich jetzt, ob Kostgeld überhaupt fehlen kann. Die meisten sagen ja, das Kostgeld meistens nicht einmal die tatsächlich durch das Kind entstehenden Kosten abdeckt. Klar fehlt die "Miete" auch, wenn zb der Untermieter auszieht, aber die ältere Schwester sagte mir jetzt, die Eltern hätten quasi an den Kindern verdient, eben wie ein Vermieter.

Ich bin da auch unsicher, ob das Geld fehlen kann, wenn keine Kosten mehr entstehen, was meint ihr?

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Ich glaube ich verstehe die Frage nicht
In deinem Beispiel war es kein Kostgeld sondern Miete. Kostgeld ist es nur, wenn das Kind Zuhause quasi all inklusive wohnt und einen kleinen Teil Geld dazu gibt (was die entstehenden Kosten nicht vollständig deckt). In deinem Beispiel hat das Kind ja eigentlich den Eltern süßer den Nebenkosten, die wohl kaum 300€ pro Person betragen, keine Kosten verursacht. Und klar kann das Geld dann "fehlen" wenn man es nicht mehr bekommt.

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Wenn dieses Geld im abbezahlten Wohneigentum tatsächlich „fehlt“, hat man sich meiner Meinung nach an dem Kind bereichert.
Dass ein voll erwerbstätiges, erwachsenes Kind Zuhause sich an den Nebenkosten und Lebensmitteln beteiligt, kann ich ja noch nachvollziehen. Nicht aber dass man als Eltern im (abbezahlten!!) Wohneigentum sich auch noch an der Anwesenheit des Kindes bereichert. Dann hätte das Geld zudem als Mieteinnahme versteuert werden müssen. Das Haus der Eltern wird doch unabhängig von den Kindern bewohnt, anders sehe es aus wenn beispielsweise eine größere Wohnung deshalb angemietet werden müsste.

Ich würde maximal auf die Idee kommen diese „Miete“ zu verlangen, um das Geld selbst zu sparen und bei einem Auszug mein Kind damit dann bei der eigenen Wohnung unterstützen zu können. Das aber auch nur, wenn ich in der Erziehung verpasst hätte meinem Kind den Umgang mit Geld zu lernen.

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Wenn der Vater das Kostgeld oder Miete jeden Monat bekommen hat, und auch für seinen Lebensunterhalt "benötigt" hat. und das jetzt wegfällt kann ihm das schon fehlen.

Als ich damals ausgezogen bin, habe ich von meinem Bruder gesagt bekommen, sie können jetzt nicht mehr in Urlaub fahren, weil mein Geld fehlt.

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Hallo,

eigentlich sollte "Kostgeld" nicht fehlen dürfen.
Dann läuft was anderes bei dem Vater schief, dass er mit seinem Geld nicht haushalten kann.Da sollte er mal schauen, ob und wo er vielleicht selber zu viel ausgibt.

Das mit dem Kostgeld kenne ich bei vielen eher so, dass es ein wenig "ums Prinzip" geht.

Wenn das Kind studiert und nebenbei jobbt, aber zuhause wohnt.
Oder eine Lehre macht bzw, abgeschlossen hat und noch daheim wohnt.

Da wollen Eltern meistens dem Kind symbolisieren, dass mit dem eigenen Lohn/Gehalt aber nun auch die "lästigen" Pflichten kommen. Fixkosten.

Dass das Kind nun das Geld nicht einfach verjubeln kann, sondern eben auch einen bestimmten Betrag X im Monat abgeben muss - dafür darf es im Haus leben, Wasser, Strom, Heizung und W-LAN benutzen und sich in der Küche weiter bedienen bzw. mitessen.

Bei meinem Exfreund war das so, die Stadt in der er lebte und studierte war einfach sehr teuer und (bezahlbare) Wohnungen waren Mangelware. Also wohnte er bei den Eltern, hatte noch einen Nebenjob in einer Firma. Musste aber 300€ pro Monat zuhause abgeben.

Was er aber nicht wusste: seine Eltern haben das Geld heimlich auf ein Sparkonto gelegt.
Und als er mit dem Studium fertig war und es dann doch an eine eigene Wohnung ging, staunte er damals nicht schlecht als seine Eltern ihm das Sparbuch gaben, auf dem sich inzwischen ein hübsches Sümmchen angesammelt hatte. Das war für Kaution, Küchenablöse und erste eigene Möbel. ;-)

Ich finde das super, würde es bei meinen Kindern genauso machen.

Aber um zum Thema zurückzukommen - würde mir das Geld nach dem Auszug meines Kindes "fehlen", dann würde ich aber einiges an mir selbst ernsthaft hinterfragen und mal meine Finanzen checken.

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Nun wenn die monatlichen Kosten nicht so hoch waren wie das Geld was die Eltern bekommen haben, sondern diese das anderweitig ausgegeben haben, dann fehlt es natürlich.

"die durchs Kind entstehenden Heiz-, Strom- und Wasserkosten"
Das waren sicher keine 300 € pro Monat)

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Mir fehlt bei dem Ganzen die nicht unwichtige Information über die finanzielle Situation der Eltern. Arbeiten beide? Nur einer? Ist der andere arbeitslos, in (Früh-)Rente, was auch immer? Nur ein abbezahltes Haus bedeutet ja kein sorgenfreies Leben. Wie alt ist das Haus? Fallen demnächst Renovierungen an oder wurde renoviert, dafür ein Kredit aufgenommen? Das sind alles so Sachen, bei denen dreihundert Euro mehr oder weniger schon auffallen können. Und wenn es nur zweihundert netto sind, weil diverse Kosten durch den Auszug des Kindes sinken.

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Also sicherlich hat man das Geld nicht mehr aber wenn es wirklich und ernsthaft fehlt dann hat man falsch gewirtschaftet. Denn in einem abbezahlten Haus wenn 300,- Euro fehlen passt was nicht.

Ela

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Na, wenn es so einfach wäre, gäbe es keine ALG II Empfänger mit Wohneigentum (das im übrigen auch Schutz genießt).
Nur weil man ein abbezahlte Immobilie besitzt, hat man nicht notwendigerweise ein gutes Einkommen. Gibt genug, die Spitz auf Knopf nähen, weil es aus vielerlei Gründen nicht anders geht…

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Ok ich kann dir hier natürlich nicht ganz widersprechen. Es gibt solche und solche Menschen. Dennoch wird es wohl nicht immer so sein oder wenn es so wäre dann hätte man das kommunzieren können. Ich denke das dieses auch offen hätte angesprochen werden müssen im Falle des Falles. Was jedoch nicht heißt das eben das Kind nicht ausziehen kann. Doch dann wären wohl noch ein paar weitere Infos in den Beitrag mit eingeflossen.

Daher ich mein persönlicher Gedanke das die Sache nicht so ist.

Ela

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frage:
Wie kommt der Betrag von €300 zu stande?

sorry wenn ich so blöd frage, aber Strom und Wasser kosten doch niemals so viel?

oder etwas doch? 🤔

hab keinen Vergleich, bin mit 21 ausgezogen und hatte im Elternhaus keine Kosten (meine Eltern war es wichtiger das ich das Geld spare)

Bin dann auch gleich zu meinen Mann gezogen und dieser hat im Haus von seiner Oma eine Wohnung umgebaut und wohnen dort auch mietfrei.

Strom zahlen wir 1x im Jahr €400, Rest zahlen Schwiegereltern (wohnen auch am Grundstück)

Wenn die Eltern von der Miete gelebt haben, ist es klar das es ihnen fehlt