Elterngeld Bemessungszeitraum bei Arbeit im Mutterschutz

Hallo,

wenn ich in den 6 Wochen vor der Geburt freiwillig noch etwas arbeite (was ich ja darf), um den Monat vollzukriegen (da ich in einem aktuellen Monat 2021 mehr verdiene, als in dem im eigentlichen Bemessungszeitraum 2020), kann ich dann den Monat noch mit ins Elterngeld als Bemessungsgrundlage reinnehmen? Er ist dann ja ein vollständig abgerechneter Monat ohne AG-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld.

Also gilt dann eine verspätet eingesetzte Mutterschutzfrist?

Mutterschutz eigentlich 27.10. (somit fliegt Oktober 21 eigentlich aus der Bemessungsgrundlage raus).

Wenn ich weiter arbeite bis einschließlich 31.10. und ab 1.11. den Mutterschutz wahrnehme, hab ich dann Oktober 21 in der Bemessungsgrundlage mit drin?

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Ja, weil die 12 Monate vor Eintritt des Mutterschutzes als Bemessungsgrundlage gelten. Wenn du den Muuterschutz vorher freiwillig verschiebst, passt sich auch der Bemessungszeitraum an.

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im Mutterschutz darf dein AG dich nicht beschäftigen

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Das ist, wie viele deiner Antworten, falsch: auf den Mutterschutz VOR der Geburt kann man verzichten. Nur der danach ist verpflichtend einzuhalten

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Klar darf er das, wenn ich das möchte (vor der Geburt). Nur in den Wochen nach der Geburt herrscht ein absolutes Beschäftigungsverbot.

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...und noch höchst offiziell von der Elterngeldstelle:

"Ja, das können Sie so machen. Wenn Sie den November auch noch voll arbeiten würden, hätten Sie den auch mit in der Bemessungsgrundlage." (ET ist im Dez.)

Oder aber (für alle ab dem 01.09.21 geborenen Kinder) auf die Ausklammerung der Monate, in denen anteilig Mutterschaftsgeld/AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezogen wurde, verzichten. Dann zählt aber nur das Einkommen der tatsächlich geleisteten Arbeitstage in die Bemessungsgrundlage.