Ich bekomme die Krise...Beschäftigungsverbot Beamtin

Oh man. Vielleicht kann mich hier jemand beruhigen.
Folgende Situation. Beamtin,
Besoldung ab 10/2021 A13Z.
Besoldung bis einschließlich 09/2021 AW13Z, also etwas weniger als die Hälfte.
Beschäftigungsverbot ab 10/2021, höchstwahrscheinlich bis zur Geburt.

Ich bin tatsächlich (naiverweise) davon ausgegangen, dass das Beschäftigungsverbot quasi wie eine Krankschreibung behandelt wird und ich ab 11/2021 dementsprechend die normale Besoldung erhalte. Also A13Z und auf diesen Grundlage auch die 1800€ Elterngeld abzgl. KK. Weil man als Schwangere eben nicht benachteiligt werden darf.
Jetzt habe ich irgendwo in einem Nebensatz gelesen, dass das "Gehalt" im Beschäftigungsverbot auf Grundlage der letzten drei Monate berechnet wird. Würde bei mir also nicht nur 1600€ statt 3400€ bedeuten, sondern auch nur abzgl. Krankenkasse 600€ Elterngeld statt 1600€. Und diese 2000€/1000€/Monat über 2 Jahre weniger, nur weil ich drei Monate "zu früh" schwanger geworden bin?

Das kann/darf nicht wahr sein. Das wäre eine finanzielle Katastrophe. Um das Beschäftigungsverbot komme ich nicht herum, ich würde - gerade unter diesen Umständen - deutlich lieber arbeiten gehen. Hilfe...

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Wo bist du Beamtin Bund? Länder? Da hat jeder seine eigene Verordnung aber im Prinzip überall ähnlich: Die Besoldung bleibt gleich im BV. Zulagen bleiben erhalten.

Die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft gelten für Angestellte, und auch da wird das höhere Gehalt herangezogen wenn sich dieses dauerhaft ändert, oder ändern würde.


Bundesbeamte:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/mutterschutz/mutterschutz-node.html

http://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/__3.html

Bei den Bundesländern mal googlen nach Mutterschutz Beamte "Bundesland"

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Niedersachen. Danke deine Nachricht. So hatte ich das auch verstanden, dann war das in den Merkblatt einfach nur sehr ungünstig ausgedrückt, dass Beamte und Angestellte in einem Satz genannt wurden und sich die drei Monate aber auf die Angestellten bezogen. Danke!

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Nein, auch bei Angestellten gilt, wenn man ein BV bekommt und gerade eine Gehaltserhöhung hatte, dass diese dann natürlich gezahlt wird.

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Dir müsste die neue Besoldung zustehen, da sie ja dauerhaft gilt.

Aber wie kommst du darauf, dass du 2 Jahre Basiselterngeld bekommst?
Ich meine da gibt es keine extra Beamtenregelung, also bekommst du 12 Monate Basiselterngeld.

Oder verstehe ich deine Rechnung falsch?

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Dankeschön! Nachdem ich die Nachrichten hier gelegen habe, ist mein Blutdruck auch schon wieder runtergegangen. Ich dachte schon hatte irgendwas komplett falsch verstanden :D.
Ich bekomme keine zwei Monate Basiselterngeld. Ich habe Anfang Juni ET und danach wollte ich 9 Monate Basiselterngeld nehmen. Also etwa 1,5 Jahre insgesamt, welche ich Nachteile aufgrund der 3-Monats-Regelung gehabt hätte, die aber offensichtlich nicht existiert. Glück gehabt!

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1,5 Jahre sind es ja nicht. Sondern dann 9 Monate Basiselterngeld (2 Monate davon ja Mutterschaftsgeld) und 6 Monate Elterngeld Plus. Also 1 Jahr und 3 Monate bekommst du Geld.

Aber du hast ja noch etwas Zeit, was zurück zu legen für die anderen Monate.

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Hallo

Du bekommst nur 12 Monate EG keine 2 Jahre.

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Ich weiß ;-) Ich werde jetzt allerdings fast 8 Monate im Beschäftigungsverbot sein und danach 9 Monate Elterngeld nehmen, das sind knapp 1,5 Jahre. Wegen Sommerferien bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich nicht gezwungen werde, meine Elternzeit zu verlängern und erst zum neuen Schuljahr einzusteigen. Deswegen bin ich vom pessimistischen 1,5-2 Jahre ausgegangen ;-) Aber offensichtlich gilt die 3-Monats-Reglung nur für Angestellte und nicht für Beamte, Glück gehabt :-)

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Falsch, es gilt die Angestellte und Beamte. In beiden Fällen wäre die dauerhafte Gehaltssteigerung zugrunde gelegt worden.