Hallo ihr lieben,
Vielleicht kann mir einer von euch weiter helfen weil er es selber erlebt hat oder sch auskennt😊
Ich habe im Januar 2021(Geburtstermin 11.2.2021) mein Kind auf die Welt gebracht...Jetzt bin ich schon wieder im 6.Monat schwanger.
Geburtstermin ist der 17.2.2021!
Ich bekomme 12 Monate Basiselterngeld und mein Mann hat am Anfang auch zwei Monate mit mir zusammen genommen.
Meine Frage ist jetzt wie das mit dem Mutterschutz läuft.
Er beginnt am 5.1.2021 also noch während der Zeit in der ich noch elterngeld erhalte! Wie wird der mutterschutz dann berechnet und wie ist es mit dem Elterngeld?
Ich habe mir auch eine Elternzeit genommen bis zum 1.9.2022...muss man die irgendwie davor kürzen oder wie läuft das alles?
Wäre lieb wenn mir jemand weiter helfen könnte😊🙈
🙈Hilfeeeee? Kurzer Geburtsabstand...wie läuf alles?
Elternzeit kannst du zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden dann erhältst du nämlich neben Mutterschaftsgeld von der KK auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers. Mutterschaftsgeld + Zuschuss würde auf das EG angerechnet daher macht es Sinn den EG-Bezug vorher zu beenden. (Eventuell sogar schon zum 10.1.2022) damit hättest du noch einen Monat EG übrig)
Mutterschutz wäre ja bei VET 17.2.2022 von 06.01.2022 bis 14.04.2022.
Damit erhältst du für den Elterngeldbezugsmonat 11.12.2021 - 10.1.2022 eine Anrechnung des Mutterschaftsgeld für den Zeitraum 6.01. - 10.1.2022! Nicht vergessen das der EG-Stelle zu melden!
Den übrigen EG-Monat könnte dein Mann nehmen -> als BasisEG-Monat muss der bis max 14 Lebensmonat des 1. Kindes genommen werden also bis 11.3.-10.4. ansonsten ginge ab nur noch direkt EG-Plus bis 15/16. Lebensmonats auch für dich da du im 14. Lebensmonat des ersten Kindes noch im Mutterschutz bist.
Du nimmst dann entweder normal EG ab Geburt (Anrechnung Mutterschutzgeld erfolgt wie gehabt) für das neue Kind.
Eventuell könntest aber auch dann vom 11.4.2022- 10.6.2022 (Lebensmonat 15/16) des ersten Kindes den übrig gebliebenen Monat EG als EG-Plus nehmen und danach wieder EG für Kind 2. Der Geburtstermin liegt günstig so dass das gut passt. Es kommt zwar zu einer kurzen Überschneidung und Anrechnung von EG und Mutterschaftsgeld (11.4. -14.4.) aber das ist ja nur gering. Laut BEEG ist der Zeitraum des Mutteschaftsgeldbezug des Kindes automatisch Basiselterngeldbezugsmonat aber da du EG-Plus für das ältere Kind beziehen willst sollte das gehen. Das kann dir genau aber nur die EG-Stelle beantworten ob diese Konstellation machbar ist (mit Begründung warum nicht wenn verneint wird). Der Passus im alten und neuen BEEG ( https://www.buzer.de/gesetz/7484/al153921-0.htm ) "Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Leistungen oder nach § 192 Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes Versicherungsleistungen zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Basiselterngeld nach § 4a Absatz 1 bezieht." sagt Lebensmonate "DES Kindes" also das jeweilige für das EG bezogen wird und damit sollte es machbar sein überschneidend mit dem Mutterschaftsgeldbezug des 2. Kindes EG-Plus des 1. Kindes zu beziehen...