Ist Elternzeit durch Kündigung automatisch beendet?

Hallo,

ich hab mal wieder eine Frage.

Ich hab Anfang 2019 meinen Sohn bekommen, 3 Jahre Elternzeit beantragt, mit dem Vermerk, dass ich nach einem Jahr zunächst auf ca. 10 Std. und später auf ca. 20 Std. aufstocken möchten, welches auch so von meinem ehemaligen Arbeitgeber genehmigt wurde. Als es dann soweit war, war ich dort zum Gespräch und mir wurde gesagt, entweder ich arbeite so, wie die es wollen (..Zeiten, in den ich keine Betreuung für das Kind hatte, mehr als vereinbart, etc.) Oder ich unterschreibe einen Aufhebungsvertrag. Das habe ich dann auch gemacht, danach für kurze Zeit ALG1 bekommen. Ist damit automatisch die Elternzeit beendet gewesen? Oder hätte ich die an anderen Stellen als beendet angeben müssen?


Meine Frage stellt sich, da ich z.Zt. mit unserem 2. Kind schwanger bin und eine tolle Beschäftigung im Rahmen eines Gewerbes gefunden hab, die ich sicher in 2 von 3 Jahren Elternzeit ausüben werde und ich mich jetzt die Frage stelle, ob ich die restlichen 2 Jahre Elternzeit vom 1. Kind noch dranhängen könnte.

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Ja, die Elternzeit war mit dem Aufhebungsvertrag automatisch beendet, da man nur Elternzeit hat, wenn man auch einen Arbeitgeber hat.

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Ich habe dann innerhalb weniger Tage bei einem anderen Arbeitgeber angefangen, zunächst für wenige Stunden neben dem ALG1 und später die Stunden aufgestockt. Allerdings war dort nie die Rede von Elternzeit, auch beim Arbeitsamt nicht.

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Da deine Elternzeit geendet hat, du Arbeitslos keine Elternzeit hast und keine beim neuen AG beantragt hast ist es klar, dass es keine Rolle spielte. Fürs Arbeitsamt sowieso nicht.

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Danke für eure Antworten.
Ich war mir unsicher, ob ich damals der Krankenkasse oder irgendwo anders hätte Bescheid geben müssen.