Elternzeit bald vorbei/Kindebetreuung

Hallo.

Ich habe bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt, die nun bald vorbei ist. Mein Kind sollte während meiner Arbeitszeit in die Krippe gehen. Allerdings wurde mir nun geraten, dass ich mein Kind, wegen Verhaltensaufälligkeiten lieber nicht in die Krippe soll. Die Warteliste für eine Kita mir Integration ist sehr lang. Aus finanzieller Sicht könnte ich es mir auch nicht leisten, weiter Elternzeit zu nehmen, wobei ein Antrag auf Verlängerung meiner Elternzeit vermutlich aufgrund von Personalmangel abgelehnt wird. Steht mir aufgrund der Situation eine Verlängerung der Elternzeit zu? Wenn ja wo bekomme ich dann finanzielle Hilfe?

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Mein Rat: nimm den Platz auf jeden Fall und bringe dein Kind hin. Lehnst du den Platz ab, hast du dein Recht bzw. das Recht deines Kinder auf Betreuung ab dem 2. Lebensjahr quasi erwirkt und kannst da nichts einklagen oder Druck in irgendeiner Form machen.

Vielleicht klappt alles sehr gut in der Krippe und ihr verkennt die Situation. Oder: dein Kind ist wirklich nicht geeignet für die Fremdbetreuung. Dann werden euch das die Erzieher mitteilen und euch unterstützen, eine passende Einrichtung oder Tagesmutter zu finden. Die haben da ja viel mehr Möglichkeiten, können das ganze verschriftlichen, die sonderpädaogische Beratungsstelle dazu holen und alles in die Wege leiten, damit dein Kind entweder die Einrichtung wechseln kann oder eine Integrationskraft bekommt.

Das ist mE der sinnvollste Weg. Alles andere bringt dich nicht weiter, weil du da alleine rumwurschtelst, dein Recht auf Betreuung nicht wahrgenommen hast und ohne Betreuung nicht arbeiten kannst. Und wie gesagt, die Krippenerzieher werden es recht schnell merken und auf dich zukommen, wenn es nicht klappt. Bzw. du kannst ja mit offenen Karten spielen und direkt sagen, wo die Hürden deines Kindes liegen.

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"Allerdings wurde mir nun geraten, dass ich mein Kind, wegen Verhaltensaufälligkeiten lieber nicht in die Krippe soll."


Wer hat dir das konkret geraten? Und was für "Verhaltensauffälligkeiten" hat denn ein einjähriges Kind großartig?

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Mir wurde vom SPZ und von meiner Hebamme geraten, dass meine Tochter lieber noch nicht in die Krippe gehen soll.

Die Verhaltensauffälligkeiten wollte ich nicht genau Beschreiben. Eine genaue Diagnostik steht noch aus.

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Gut, eine Hebamme halte ich nicht für geeignet um eine derartige Einschätzung abzugeben. Sinnvoller wäre hier der Besuch eines Kinderarztes.

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Hallo

Nein, da du nur 1 Jahr beantragt hast, muss der AG einer Verlängerung nicht zustimmen.

Dir steht Unterhalt vom Kindsvater zu.

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„ wobei ein Antrag auf Verlängerung meiner Elternzeit vermutlich aufgrund von Personalmangel abgelehnt wird. Steht mir aufgrund der Situation eine Verlängerung der Elternzeit zu?“

Da du nur ein Jahr angemeldet hast, hast du leider keinen gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit. Vllt kannst du auf Kulanz und Menschlichkeit hoffen. In deiner Situation darf man auch mal Glück haben.
Ansonsten gilt, was schon andere geschrieben haben: Unterhalt vom Kindsvater.

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Wenn dein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit angelehnt wird, kannst du versuchen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast nach Ablauf der Elternzeit, dürfte auch das Leistungsverweigerungsrecht greifen.

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Was ist denn das Leistungsverweigerungsrecht?

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Paragraph 275 abs. 3 BGB

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Wie sieht es denn mit einer Tagesmutter als Alternative aus wenn das SPZ dir erstmal von einer Kita abrät? Da wären weniger Kinder,falls es um überforderung oder ähnliches geht. Meine Tochter ist auch ein Integrationskind, sie sitzt im Rolli und ist 4 Jahre.

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Was ist mit dem Vater des Kindes?

Dein Baby ist nicht mal 1 Jahr alt…

Hast du dich mal nach Alternativen umgeschaut?

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Der Vater ist Hauptverdiener und Vollzeit Berufstätig und würde die Kündigung bekommen, wenn er Elternzeit beantragt. Der Betrieb ist nicht grade Familienfreundlich. Allerdings kommen wir nur mit seinem Gehalt finanziell nicht über die Runden.

Hab versucht eine Tagesmutter zu finden und ein Platz in einer Kita mit Integration zu bekommen und gefragt ob jemandim Privaten Umweld die Betreuung übernehmen könnte. Leider ohne Erfolg.

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Hast du dich ans Jugendamt gewendet? Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung in der Tagespflege!

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