Hallo liebe Selbstständige Künstler*innen,
gibt´s von euch hier welche im Forum?
Ich suche nach Austausch mit anderen, die ihren Mutterschutz und vielleicht auch ihre Elternzeit (falls ihr sie denn genommen habt) über die KSK geregelt haben.
Wobei - wenn ich das richtig verstehe, geht es mit der KSK vor allem um den Mutterschutz, oder?
Ich habe versucht, mich online einzulesen, aber so ganz klar ist mir das alles noch nicht. Wie genau berechnet sich das Mutterschutzgeld bei der KSK? Aus dem Durschnitt des angegebenen Netto -Einkommens der letzten 12 Monate, bzw einem gewissen Prozentsatz davon? Habt ihr im Vorhinein das Nettoeinkommen hochgeschraubt, hat das kurz vorher noch etwas gebracht?
Hat jemand Elterngeld+ genommen, parallel gearbeitet und es hat sich so gelonhnt? Bekommt man immer 300€ Elterngeld, egal, wieviel man an Einkommen hat, solange man sich an die Stundenzahl hält,oder ab wann fällt das weg?
Über Erfahrungsberichte wäre ich wirklich sehr dankbar...
Liebe Grüße!
Mutterschutz und Elternzeit als KSK-Mitglied - Gleichgesinnte?
Hey, ich kann dir leider nur bei einem Punkt helfen:
300 Euro Elterngeld bekommt jeder, der Elterngeld beantragt. Das ist der Mindestsatz. Ich bin zwar angestellt, aber EG+ lohnt sich für mich total. Ich arbeite dann auf 450 Euro Basis, werde aber ein paar Monate Basiselterngeld beziehen (da zählt eh das Mutterschutzgeld mit rein als 2 von den 12 Monaten) und dann auf EG+wechseln, damit ich einfach länger die meiste Zeit zuhause bleiben kann.
Ich würde einfach KsK anrufen. Das Netto hochschrauben lohnt sich schon, bzw. das Brutto. Elterngeld läuft ja immer (meine ich zumindest) über die Elterngeldstelle, egal, wo jemand versichert ist.
für Mutterschutzgeld musst du die Umlage zahlen und Eltrngeld bekommst du nach deinem Umsatz, dern du versteuerst , aber nicht die letzten 12 MOnate vorher sondern aus der letzten vorliegenden Steuererklärung
Hallo,
was meinst du mit "für Mutterschutzgeld musst du die Umlage zahlen"? Das ist mir jetzt nicht klar, was das bedeuten soll....
Mal eine Frage am Rande, weil das doch recht selten ist, besonders hier im Forum:
Bekommt man als KSK Mitglied eigentlich direkt ein Beschäftigungsverbot? Alleine die Arbeitszeiten und mögliche Auslandsreisen sind doch nicht wirklich gesetzlich sauber umzusetzen.
Oder darf man dann nur noch einen Bürojob in Calw ausüben?
Wo schreibt sie denn was von Auslandsreisen?
Bei dieser Einleitung
"Hallo liebe Selbstständige Künstler*innen," gehe ich bei der Abkürzung KSK von Künsterlersozialkasse aus 😉
Ich glaub, die Userin dachte an Kommando Spezialkräfte 😉