Hallo in die Runde,
ich habe folgendes Anliegen: Unser 1. Kind kommt im Februar 2022 zur Welt, anschließend gehe ich in Mutterschutz und Elternzeit; zum 1.11.2022 endet mein befristetes Arbeitsverhältnis und somit meine Elternzeit. Ich möchte unser Kind ca. 1,5 Jahre zu Hause betreuen. Ab ca. Juli 2023 soll es in Kita oder zur Tagesmutter gehen. Dann stehe ich dem Arbeitsmarkt wieder teilweise zur Verfügung.
Nun zu meiner Frage: Ab 1.11.2022 hätte ich normalerweise einen ALG I Anspruch, den ich aber nicht habe, weil ich das Kind betreuen werde und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Habe ich ab Juli 2023 einen ALG I Anspruch, sobald das Kind in der Betreuung ist oder ist er bis dahin verfallen? Ich lese immer, dass ich in den letzten 24 Monaten mind. 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss, um den Anspruch zu haben. Da ich 18 Monate zu Hause bleiben will, bin ich mir nicht sicher, ob ich ALG I kriege und wenn ja, ob dann mein vorheriges Gehalt oder das Elterngeld berücksichtigt wird. Vielleicht weiß das hier jemand oder kann mir sagen, an wen ich mich da wenden muss, um das zu klären?
ALG I nach Elternzeit - befristeter Vertrag
Du hast eine völlig falsche Prämisse. Wenn du 1,5 Jahre eltenrzeit beantragt jnd elterngeld bekommst du das auch 1,5 Jahre. Erst nach der elternezeit bist du arbeitslos. Und das elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz vor der Entbindung.
Mein Vertrag endete kurz nach der Geburt und ich habe mein normales elterngeld bzw elterngeld plus 18 monte bekommen.
Du bist dann quasi beim Staat als Mutter angestellt, die zahlen auch deine rentenbeiträge und Krankenkasse.
Ich hoffe das war verständlich.
Achso musst einfach mal deine hebamme fragen oder google nutzen es gibt überall Vereine die dir beim ausfüllen des Antrages für Elterngeld helfen, bei uns ist es das Bündnis für Familie.
Sie beraten auch zu allem finanziellen Sachen.
Um das Elterngeld geht es mir gar nicht. Das habe ich soweit durchblickt. Mir geht es um die Zeit nach dem Elterngeldbezug. Da ich an keinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, muss ich mir etwas Neues suchen und mir war nicht klar, ob ich dann noch meinen ALG I Anspruch habe aus der Zeit vor dem Kind, wenn ich 18 Monate nach Geburt zu Hause bleibe.
Du hast nach dem Elterngeld ganz normal ALG I bekommen und auch in der Höhe, die Du sonst ohne die Zeit der Kindererziehung bekommen hättest?
Huhu
Also solange du in Elternzeit bist, ruht dein Anspruch auf ALG I. Das heißt auch, wenn du in Erziehungszeit bist. Dann musst du nur zusätzlich zum ALG Antrag ein Schreiben ausfüllen, wo drin steht wie lang du die Erziehungszeit gemacht hast. Dann steht dir ganz normal dein ALG I zu, auch wenn du quasi ja länger unbeschäftigt warst.
Lg
Super, danke Dir. Dann muss ich mir darüber keine Sorgen machen. Es wäre auch unfair, wenn ich leer ausgehen würde, obwohl ich jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.
du musst daran denken, dass du dich 3 Monate vor Vertragsablauf arbeitslos melden musst, sonst kommt es zu einer Sperrfrist
Danke, das habe ich auf dem Schirm
Hi.
Meine Situation war etwas anders, aber ich wollte trotzdem schreiben.
Ich war von April 2016 bis Februar 2019 in EZ. Von April 2018 bis Februar 2019 hatte ich ALG1 bezogen IN der EZ. Ich war "beschäftigungs-" aber nicht "arbeitslos". Mein damaliger AG wollte, konnte und durfte mir TZ in EZ verwehren. Mit dem schriftlichen Nachweis darüber bin ich zum Amt und hab ALG1 bekommen, obwohl ich einen AG hatte und noch in EZ war.
Wieso ich schreibe, ist die Berechnung. Soweit ich es noch weiß, müsste sonst den Flyer suchen, ist es so, dass du "geschätzt" wirst. Das war bei mir der Fall.
Da du zwar in den letzten 24 Monaten 12 eingezahlt hast, aber über 12 Monate nicht erwerbstätig warst (wegen der EZ).
Die gucken nach Schulabschluss und Ausbildung und dann bekommt man nach der "Schätzung" das ALG1 gezahlt und nicht nach dem letzten Gehalt. Nach Elterngeld wird das ALG1 nicht berechnet (bin ich mit sehr sicher).
Gefunden :) wenn du 150 Tage nicht eingezahlt hast, wirst du fiktiv berechnet und eigentlich kommt man da immer schlechter bei weg. War bei mir auch der Fall.
Hier ein Auszug :
Wann wird fiktiv berechnet?
Um das Arbeitslosengeld zu berechnen, wird grundsätzlich der Verdienst aus einem Jahr ermittelt, bevor Arbeitslosigkeit eintrat. Bezog der Arbeitslose in diesem Bemessungsrahmen nicht 150 Tage - das sind 5 Monate - Arbeitsentgelt, dann wird noch ein Jahr dazu genommen. Wenn dann 150 Tage zusammenkommen, wird nach dem Durchschnittseinkommen pro Kalendertag für die das Einkommen erzielt wurde, also „normal“ berechnet.
Wie erfolgt die fiktive Berechnung?
Der Gesetzgeber hat eine Unterteilung in 4 Qualifikationsgruppen vorgenommen: Hochschulabschluss, Fachschulabschluss oder Meister, abgeschlossene Ausbildung im Ausbildungsberuf und keine (abgeschlossene) Ausbildung.
https://www.jobrecht.de/arbeitslosengeld/berechnung/#weniger-als-150-tage-anspruch-auf-arbeitsentgelt-in-den-letzten-2-jahren