Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten vergessen!!

Hallo ihr Lieben,

Meine Tochter wird in 2 Wochen 1 Jahr alt & mir ist aufgefallen, dass der Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung immer noch bei mir liegt - unausgefüllt.
Ich fühle mich so blöd, weil das ja schon einen Unterschied macht.
Ist das sehr schlimm, wer hat da Erfahrung? Ich reiche den natürlich jetzt noch ein, aber bringt mir das überhaupt etwas?

Ich bin leider sehr unerfahren was Behördengänge etc. angeht.
Über Hilfe wäre ich dankbar.

Viele liebe Grüße,
joromi :)

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Ich hab das alles erst reichlich zeitversetzt gemacht, war gar kein Problem.
Nur, wenn Zeiten auf den Mann übertragen werden sollen, muss man das wohl vorher festlegen.

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Wenn die Zeiten teilweise dem Mann zugeordnet werden sollen dann muss man das auch zeitnah machen denn rückwirkend kann der Mann diese Zeiten nur 3 Monate bekommen ansonsten nur für die Zukunft
Da man 3 Jahre angerechnet bekommt, und neben der kinderziehungszeit auch Berücksichtigungszeit (bis voll. 10. LJ) würde ich noch warten mit dem Antrag. Sofern eh geplant war dass der Vater keine Zeiten bekommen soll.
Denn im Endeffekt bekommt man erstmal nur für die Vergangenheit einen Bescheid und nicht für die Zukunft, da sich in der Zukunft ja noch einiges tun kann. :)

Liebe Grüße

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Also ist es sogar besser, den Antrag noch später zu machen? Warum denn?
Mein Mann soll nichts angerechnet bekommen, genau :)
Danke für deine liebe Antwort!

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Für jeden Zeitraum der nicht mit einem Bescheid anerkannt wurde(da dieser noch in der Zukunft liegt), musst du später den ganzen Antrag nochmal ausfüllen. Egal ob die Rentenversicherung schon mal einen Antrag vorliegen hatte. Das is bürokratisch ein großer Akt. Aus dem Grund würde ich wenigstens warten bis das Kind mindestens 3 ist :)

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Wozu ist denn dieser Antrag? Hab davon noch nie gehört aber auch 2 Kinder (5 und 1). LG

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Für die Anerkennung deiner Kindererziehungszeiten für die spätere Rente.

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Womit klar ist, dass du das Formular auch noch bei der Kontenklärung kurz vor dem Rentenantrag ausfüllen kannst.

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Da du diese Zeiten nicht auf deinen Mann rechnen lassen willst, tut euch den Gefallen und spart euch den Antrag. Ihr könnt das jederzeit bis zur Kontenklärung kurz vor Rentenantritt beantragen.

Begründung:
Du weißt nie, was das Leben noch bringt. Natürlich hofft man das nie, aber immerhin geht es hier um die Rente und die ist im Normalfall noch ein paar Jährchen/eigentlich Jahrzehnte weit weg. In der Zeit kann viel passieren. Da kann es auch passieren, dass du stirbst. Beantragst du nun die Jahre für dich, sind sie futsch. Dein Mann kann sie dann „rückwirkend“ nicht mehr für sich beanspruchen. Und du wärst in dem Fall ja nie bis zur Rente gekommen. Für deinen Mann wäre es wahrscheinlich auch ein Unterschied gewesen.