Guten Tag,
ich finde nichts konkretes im Internet, wie das gehandhabt wird.
Wie ist das, wenn man alleinerziehend ist (Kindsvater wird auch in Zukunft nichts zu seinem Lebensunterhalt beitragen, deshalb Unterhaltsvorschuss durch Jugendamt beantragt, falls das als Info wichtig ist).
Habe ein Kleingewerbe angemeldet.
Nun ist es so, dass Kindergeld, Unterhaltsvoschuss und Eltergeld durch Alg2 als Einkommen abgerechnet werden wird.
Das Kleingewerbe wird durch Alg2 dann auch abgerechnet bis zu einem kleinen bestimmten Betrag, den ich behalten dürfte.
Meine Frage ist nun, wie die das Elterngeld zusätzlich den Verdienst aus dem Kleingewerbe abrechnen soll?
zB. Mach ich in einem Monat 100 € oder 400€
Gewinn, darf ich vom Alg2 aus ca. 100 € behalten (oder noch ein paar Prozente, wenn über 100€)
Berechnet dann aber die Eltergeldstelle zB. bei 400 € Gewinn, die kompletten 400 € obwohl ich 100 € behalten dürfte? Ich müsste also noch draufzahlen?
Also meine Frage ist, ob ich quasi, da ich dann Eltergeld beziehen werde, ob ich am Ende durch das Kleingewerbe am Ende im Monat sogar insgesamt weniger als Alg2 Lebenserhaltungskosten zur Verfügung haben werde, wenn Elterngeld separat den Gewinn abrechnet, was mir auch schon vom Alg2 abgerechnet worden ist?
Ich weiß einfach nicht, wie das gehandhabt wird.
Ich muss vom Alg2 aus alle 6 Monate eine EKS machen.
Wie mache ich das mit dem Elterngeld mit einer EKS jeden Monat? 1 x im Jahr?
Das Thema belastet mich und ich habe niemanden der sich damit ansatzweise auskennt.
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
Es stresst mich und ich will nichts falsch machen bei den Anträgen und wie ich das in Zukunft bearbeiten muss.
So selten kann das auch gar nicht sein mit Alg2, Kleingewerbe und Elterngeld.. :(
Bin über Infos sehr dankbar.
Alg2, Kleingewerbe, Elterngeld
wenn du alg 2 bekommst und kein Einkommen hast, wird das Elterngeld auf den Satz angerechnet, das ist nur, wenn du vorher Hartz 4 als Aufstockung bekommen hast nicht so. Alles über 100 € verdienst wird dir angerechnet und der Unterhaltsvorschuss wird dem Vater irgendwann in Rechnung gestellt, er hat dann Schulden beim Staat, das wir niemandem geschenkt. Die holen sich das wieder. der Titel steht 30 Jahre
Ich danke dir für meine Nachricht.
Das ist mir bewusst und mir geht es hierbei nicht um den Unterhalt.
Ich wollte es nur erwähnen, falls da auch Fragen in dem Zusammenhang auftauchen..
Ich hatte was von Mischeinkünfte gelesen und dass man beim Elterngeld Gewerbe angeben muss, damit sie das entsprechend kürzen.
Meine Frage ist ob ich zB dann im Monat 200 - 300 € am Ende weniger als Alg2 zur Verfügung habe.
Wie gebe ich dies beim Elterngeld extra an? Gebe ich die 100 € an die nicht angerechnet werden oder zB die 400 €?
Und habe dann 300 € weniger als den Alg2 Regelsatz?
In welchen Zeiträumen und wie gebe ich das an?
Ich weiß nicht wie ich das anders erklären soll..
Ich danke dir für deine Nachricht sollte das heißen 🙈
"Das Kleingewerbe wird durch Alg2 dann auch abgerechnet bis zu einem kleinen bestimmten Betrag, den ich behalten dürfte."
Um das hier festzustellen: Von dem Gewinn (!) aus dem Kleingewerbe darfst du alles behalten, es wird nur entsprechend das ALG II gekürzt.
Vieöen Dsnk für deine Antwort.
Ja, ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt. Dachte es ist einfacher für das Erklären meiner Frage.
Meine Frage ist, wie das Elterngeld dann neu berechnet wird. Ob ich dann mehr zurückzahlen muss, so dass ich unter Alg2 rutsche..
Wie wird das dann zusätzlich angezogen? Wie wird das angegeben?
Ich weiß nicht, wie ich es besser ausdrücken kann :(
*Vielen Dank