Mutterschutz, Elterngeld: wann Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Irgendwie bin ich gerade etwas überfragt und hoffe deshalb auf Hilfe von Experten oder welche die Ähnliches durch/vor haben.

Aktuell haben wir (mein Mann und ich) die Steuerklasse 4, da wir in etwa gleich verdienen. Nun bin ich schwanger und im kommenden Jahr werde ich aufgrund der Elternzeit weniger verdienen. Deshalb macht ein Steuerklassenwechsel Sinn, da ich ja nur noch überwiegend Elterngeld beziehen werde.
Ich würde demnach Steuerklasse 5 und mein Mann die Steuerklasse 3 annehmen und somit mehr Netto rauskriegen.
Ich bin jedoch gerade überfragt ab wann ich den Wechsel stelle, da man ja mehrfach im Jahr die Klassen wechseln kann.
Ab 5. Januar würde voraussichtlich der Mutterschutz beginnen und mein Arbeitgeber würde ja das Mutterschaftsgeld der KK bis zum ursprünglichen Netto aufstocken. Wonach bemisst sich das Netto? Auf die letzten 3 Monate oder nur den letzten Monat? Wäre es sinnvoll schon ab Januar die Steuerklasse zu wechseln?

Hoffe jemand kann meinen Knoten lösen und etwas Licht ins Dunkle bringen 🙈.

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Hey, wann ihr wechseln solltet, kann ich dir jetzt auch nicht sagen, aber habt ihr euch das mal durchrechnen lassen?
Also, ob ein Wechsel sinnvoll ist?

Wir haben beim 1. Kind gewechselt und da mein Mann kaum was abzusetzen hat, haben wir ordentlich nachzahlen dürfen für das Jahr.

Beim 2. sind wie bei 4/4 geblieben und haben gut was wieder bekommen.

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Leider wieder ein Fall, in dem Geld verschenkt wurde. Der korrekte Wechsel wäre mit dem Kinderwunsch in Klasse 3 gewesen. Das hätte Mutterschutzgeld sowie Elterngeld maximiert.

Jetzt ist es für beides zu spät. Was man nach der Geburt macht, ist objektiv gesehen egal. Die Summe nach der Steuererklärung bleibt immer gleich. Wer laufend mehr Geld haben möchte, aber eine mögliche Nachzahlung akzeptiert, wechselt in 3/5, wobei der Mann die 3 nimmt.

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Im besten Fall wurde aber "nur" bzgl Mutterschaftsgeld Geld "verschenkt", nämlich wenn man beim Elterngeld egal welche Steuerklasse man hat, der Höchstbetrag rauskommt.
Blöd wäre es dann sogar, und deswegen muss man sich das gut durchrechnen, wenn man nicht die eher "üblichen" 12 Monate EG Mutter, 2 Monate EG Vater macht und nur, um Mutterschaftsgeld zu optimieren gewechselt hat, der Vater dann allerdings entsprechend deutlich weniger EG erhält. Man darf zumindest nicht vergessen auch die zweite Seite zu berechnen.

Und zur Aussage "der Mann die III": na ja, derjenige mit dem höheren Gehalt. Nehme aber ab, dass sich deine Aussage auf den konkreten Fall bezog, auch wenn wir hier ja gar nicht wissen, wer von beiden mehr verdient.

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Danke für deine Antwort.
Ja einen vorheriger Wechsel um bei mir etwas zu optimieren zu Lasten meines Mannes kommt für uns nicht in Frage, da wir aktuell gleich viel verdienen +-100€.
Es geht mir tatsächlich eher um die Zeit, wenn ich den Höchstsatz Elterngeld im klassischen Modell beziehe (12 ich und Mann am Ende 2, wenn ich halbtags wieder arbeite).
Für meine Elterngeldbezugmonaten würde ich dann die Steuerklasse 5 annehmen. Und wenn ich es richtig verstehe, müssten wir am Ende des Jahres ggf. Nachzahlungen einkalkulieren, richtig?

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Du kannst jetzt noch ganz schnell in 3 wechseln, dann hast du zumindest zwei Monate ein höheres Netto. Es wird ja dann der Durchschnitt aus den drei Monaten genommen!

Ansonsten dann zum Januar in 5/3. je nachdem was ihr abzusetzen habt, könnte es dann aber zu einer Nachzahlung kommen.

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Danke für deine Antwort und auch die Beantwortung mit den Monaten zur Berechnung des Mutterschutzgeldes 🤗.

Jetzt würde ich ungern in die bessere Steuerklasse wechseln um zwei Monate davon zu profitieren, während mein Mann a) mehr zahlen muss und b) wir dadurch zur gemeinsamen Veranlagung „gezwungen“ werden (ich habe dieses Jahr mehr abzusetzen, beim gleichen Lohn wie mein Mann).

Und nehme jetzt mit, dass der Wechsel in 5/3 nur bedingt Sinn macht mit Aussicht auf Nachzahlung.

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Wenn du viel abzusetzen hast, dein Mann für die letzten Monate des Jahres in der V wäre und du in III würde ich nicht mit einer großartigen Nachzahlung rechnen. Dein Mann würde ja so oder so "zu viel" an Steuern vorauszahlen - du zu wenig. Da du aber viel abzusetzen hast, wäre es ja gar nicht so viel zu wenig wie wenn du nur den Pauschbetrag hättest.
Die Gefahr der Nachzahlung entsteht ja vor allem, wenn einer in III ist und die andere Person ausschließlich Progressionseinkünfte hat (das wäre bei einem Wechsel nächstes Jahr bei euch der Fall - die vier Tage im Januar, in denen du Gehalt bekommst ignoriere ich mal geflissentlich). Sprich für 2022 wäre die Nachzahlungswahrscheinlichkeit deutlich höher, wenn ihr in III (Ehemann) und V (du) wechselt.

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Nur weil jemand EG bezieht, macht ein Steuerklassenwechsel nickt unbedingt Sinn.

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Wenn du mir erklärst wann es Sinn machen würde, würde mir deine Antwort mehr helfen 😊👍.