BV als Pflegefachkraft im Büro?

Ich arbeite zur Zeit als PFK im Büro. Mein Bereich dort ist es die Mitarbeiter beim Kunden in der Pflege anzuleiten, manchmal muss ich dann auch eingreifen. Ich bin oft auf Visite, auf Qualitätsgesprächen usw. , Zusätzlich muss ich z.T mehrstündige interne Schulungen halten z.B erste Hilfe o.ä.
Vorher hab ich die MA auf COVID getestet, aber da hat sich meine Kollegin eingesetzt das ich das nicht darf. Mein AG denkt nur weil ich geimpft bin dann kann mit ja nirgens was passieren..

Nun ist es so, dass mein Kreislauf bei den Kunden im Bad absackt, ich Hetze von einem Termin zum anderen und hab keine Ruhepause.. dann geht's nach Hause und das Kleinkind wartet auch schon beschäftigt zu werden.. wenn ich pech hab muss ich nochmal los zur Arbeit..

Summa summarum liege ich abends mit hohem Stresspegel auf dem Sofa und habe Bauchschmerzen, Übelkeit und so ein lähmendes Gefühl.. Wochenende lag ich nur noch im Bett und habe geweint.

Mein AG sieht keinem Grund mir ein BV auszustellen obwohl ich mehrmals meine bedenken zum wechselndem z.t körpernahen Kontakten geäußert habe.

Wie ist das bei meinen Mit Kollegen vom ambulanten Dienst abgelaufen?

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Körperlicher Kontakt ist per se nicht verboten laut Mutterschutzgesetz. Auch Kurse geben etc ist kein Problem.

Du darfst halt nicht mit Ausscheidungen in Kontakt kommen oder mit Patienten mit Infektionskrankheiten. Da würde ich drauf bestehen, solltest du das noch machen.

Dein Kreislauf ist ein Grund für eine Krankmeldung und kein Grund für ein BV.

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Was hat denn die Gefährdungsbeurteilung ergeben?

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Ich hätte nur eine Gefährdung bei Infektionen (wg. Testungen) ... Wir haben über den Abschnitt ständig wechselnden Kundenkontakts diskutiert warum er darin keine Gefahr sieht. Er meinte ich wäre ja mit Maske und Abstand geschützt und ich würde ja nicht selbst pflegen. Was absoluter Blödsinn ist. Ich muss sowohl z.t. selbst pflegen als auch körpernahe Tätigkeiten ausführen.

Wir hatten diese Beurteilung besprochen mit der PDL zusammen und da waren 2 gegen 1.

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„ Er meinte ich wäre ja mit Maske und Abstand geschützt und ich würde ja nicht selbst pflegen. Was absoluter Blödsinn ist. Ich muss sowohl z.t. selbst pflegen als auch körpernahe Tätigkeiten ausführen.“

Dann pflegst du ab jetzt auch nicht mehr selber. Fertig! Wenn dich jemand drauf anspricht, dann sagst du, dass du es nach der Gefährdungsbeurteilung nicht mehr tun darfst.

Wobei ich ganz ehrlich sagen muss, dass mir die Patienten extrem leid tun, auch wenn mein Rat rechtlich gesehen richtig ist, ist er moralisch natürlich eine Katastrophe!

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Du musst das schon etwas auseinanderhalten.
Du machst keine Tests mehr. Damit ist der Punkt erfüllt und zumindest jetzt kein Grund sich mehr aufzuregen.
Ich weiß nicht, was du unter anleiten verstehst, nur wenn ich anleite, dann übernehme ich eben NICHT die Pflege. Anleiten ist primär verbal. Dir schreibt niemand vor, wie du das zu machen hast. Wenn du dabei zu engen Kontakt zum Kunden hast, ist das deine Sache. Laß Dir etwas einfallen! Sei kreativ! Vielleicht kann man einem Kunden das auch anders erklären.

Was ist gegen Schulungen zu sagen? Du kannst deinen AG bitten, mehr oder längere Pausen einzuplanen, in denen du auch Pause hast und nicht für Fragen zur Verfügung stehst.

Hetzen musst du nicht. Vielleicht teilst du deinem AG mal mit, dass ein Kunde pro Tag weniger deutlich besser wären.

Dein Kleinkind ist dein privates Problem.

Dein Kreislauf ist eher ein Grund für eine Krankschreibung. Der Arbeitsplatz hat damit nichts zu tun.

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DAs BV müste dein Arbeitgeber erstellen, nicht der Arzt, ich sehe in deinem JOb auch keine Grundlage für ein BV. Pausen müssen dir zugestanden werden,
Für das Kleinkind zu Hause kann dein AG doch nichts oder?
Wenn du mit übelkeit zu tun hast, kann dich dein Arzt krankschreiben, aber kein BV geben