Sind Juristen hier im Forum? Stromsperren

Hallo zusammen, ich mache gerade eine Weiterbildung und in einer Hausaufgabe ist eine knifflige Frage im Zusammenhang mit Stromsperren gemäß § 19 der Strom GVV (noch Energierecht 2020).

Wenn ein Drittanbieter: Stromlieferant XY, NICHT der Grundversorger in seinen AGB eine andere Bedingung hat, z. B. Zahlungsverzug über 50 Euro als Maßgabe für eine Stromsperre angibt (lt. Strom GVV 100 Euro), was gilt dann ? Die Strom GVV (als gesetzliche Grundlage) oder die AGB, die der Kunde ja akzeptiert /angenommen hat ?

Danke für einen Rat - bisher konnte ich nichts dazu finden...

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Paragraf 9 StromGVV

Der Grundversorger hat das Hoheitsrecht und kann in begründeten Fällen sperren.

Sonst könnte man ja stets nicht zahlen und dann Anbieterhopping machen.

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Danke, das mit dem Grundversorger ist klar. Aber ein Fremdlieferant, wie beispielsweise Yello, Lichtblick..., die nicht Grundversorger sind und in ihren eigenen AGB Bedingungen haben, die nicht mit der StomGVV übereinstimmen. Gelten die AGB oder StomGVV? Meiner Meinung nach die StomGVV...

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Das lässt sich aber schnell googeln:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/grundversorgung-oder-sondervertrag-vertraege-bei-strom-und-gas-10912

Wenn Du nicht über die Grundversorgung beliefert wirst, bist Du Sonderkunde und es gelten die AGBs des Sondervertrages.

Grüsse
BiDi

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Super, wir haben zu viert gesucht aber nichts gefunden. Vielen Dank 🌸