Ich bin gerade mit unserem 3.Kind schwanger und versuche gerade ein wenig meine Elternzeit zu planen. Ich habe vom 1. Kind noch 22monate EZ übrig und möchte die ungern verfallen lassen was aber passieren würde wenn ich normal in die EZ des dritten Kindes gehen würde... Nun zu meiner Frage: Ist es möglich z.b. erst ein halbes Jahr EZ von 3.kind zu nehmen (direkt nach Geburt wegen Beantragungsfristen), und direkt im Anschluss dann die 2monate für das 1.Kind? Ist es in dieser Kombi möglich ein volles Jahr Elterngeld zu erhalten??? Oder muss für das 3.Elterngeld auch die EZ komplett vom 3.kind sein
Ich hoffe ihr versteht was ich meine🙈
Vielleicht war ja schon mal jemand in der gleichen Situation
Elterngeld von Elternzeit abhängig?
Wann wurde dein 1. Kind geboren?
Willst du 8 Monate nach der Geburt wieder voll arbeiten oder warum bloß 8 Monate Elternzeit?
Ach ja, Elterngeld und Elternzeit sind unabhängig voneinander.
bei KInd 1 warst du wielange 1 elterzeit? 1 Jahr, dann hats du die Zahlungen erhalten, für KInd 1 Hast du zwar noch Elternziet aber keine finanziellen Leistungen mehr, geld gibt es nur für Elternzeit KInd 3
EG und Ez haben nichts miteinander zu tun!
Sie bekommt EG nur für das neue Kind, Ez hat sie aber von den anderen noch über. Ez für Kind 3 dann wieder 3 Jahre!
Hi ihr lieben. Ich hätte vielleicht noch erwähnen sollen dass ich aktuell nicht in EZ bin. Nach kind 1 war ich 14monate, nach kind 2 war ich 24monate in EZ. Dazwischen wie auch aktuell arbeite ich in Teilzeit. Mein Arbeitgeber wollte nicht, dass ich Teilzeit in Elternzeit arbeite... Zuviel bürokratischer aufwand und für mich angeblich kein Unterschied. Jetzt weiß ich allerdings, dass ich in der EZ ja Rentenpunkte bekomme... (Also macht Teilzeitarbeit und Teilzeitarbeit in EZ zumindest Rententechnisch schon einen Unterschied)
Ich weiß auch, dass ich im Elterterngeldantrag immer einen Nachweis vom Arbeitgeber über die EZ mit abgeben musste. Deshalb bin ich jetzt am grübeln, ob es funktioniert, wenn ich nach Kind 3 EZ für Kind 1 nehme aber Elterngeld für Kind 3 beantrage. Bzw. Erst ein halbes Jahr EZ für kind 3 und direkt im Anschluss die EZ von Kind 1 (direkt in EZ von Kind 1 geht ja wegen der Ankündigungsfrist von 12woche leider nicht direkt nach der Geburt von Kind 3)
Oh,Gott, ich hoffe ihr versteht mich? XO
Ja das funktioniert.
Es ist völlig egal , ob du in Elternzeit bist und in welcher Elternzeit.
Elterngeld bekommst du als Gehaltsausgleich, wenn du vorübergehend weniger arbeitest. Das beste Mittel dafür ist die Elternzeit - egal von welchem Kind.
Vg Isa
Weiterer riesiger Unterschied für dich: arbeitest du "regulär Teilzeit" bist du a) jederzeit normal kündbar und b) hast du nicht zwingend Anspruch wieder in den Vollzeitvertrag zu wechseln.
Bei Teilzeit in Elternzeit hast du die ganze Zeit, die du in Elternzeit bist Kündigungsschutz! Und außerdem ruht dein eigentliches Beschäftigungsverhältnis, d.h. nach der EZ lebt der vorherige Vertrag wieder regulär auf.