Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag den ich vor ca. 16 Jahren geschlossen habe steht ein Passus bezüglich der Übernahme von Vertretungsdiensten u.a. im 3 Schicht Rythmus. Seit Abschluss dieses Vertrages wurde diese Option von der Firma nicht eingefordert und ich habe für diese Vertretungsdienste auch die erforderliche Qualifikation nicht mehr. Die Firma hat all die Jahre nie für den Erhalt der Qualifikations gesorgt. Gesundheitlich könnte ich im 3 Schicht System eh nicht mehr arbeiten.
Kann die Firma diesen Passus noch anwenden?
Passus aus Arbeitsvertrag nach Jahren wieder aktivieren
Hallo Aktivator,
grundsätzlich müssen drei Sachverhalte betrachtet werden. Wobei Pkt. 0 nicht betrachtet werden muss, das ist einfach so.
0.: Ein Arbeitsvertrag, und die darin vereinbarten Modalitäten, unterliegen keinem Verfalldatum.
1.: Die Einforderung einer Leistung kann jederzeit erfolgen.
2.: Kann deine nicht mehr vorhandene Qualifikation nachgeholt und erneuert werden?
3.: Besteht eine ärztliche Bescheinigung über die Nichteignung de 3-Schicht Betriebes?
zu 1.: Die Firma kann natürlich versuchen die vereinbarten Leistungen einzufordern. Dafür berufen sie sich auf deinen Arbeitsvertrag. Dieser ist rechtsgültig und daraus resultieren deine Rechte und Pflichten.
zu 2.: Wenn die Qualifikation nicht mehr besteht stellt sich die Frage ob es deiner Firma obliegt diese zu erneuern, oder nur einen Nachweis von dir zu fordern das du eine entsprechende Qualifikation hast.
Wenn diese Qualifikation ein Einstellungsgrund und essentiell wichtig für deine Stelle ist stellt sich die Frage wer für die Erneuerung der Qualifikation zuständig ist. Wenn deine Firma das ist, hat sie das in den vergangenen Jahren versäumt, kann dich aber verpflichten diese zu erneuern, damit du wieder auf der Stelle komplett einsatzfähig bist.
Wenn es eine Zusatzqualifikation ist, und diese zwar wichtig, aber nicht verpflichtend für die Stelle ist, kann dich die Firma verpflichten auf deine Kosten die Qualifikation erneut zu erlangen, oder dich auf einer anderen Stelle einsetzen.
zu 3.: Da du in deinem Arbeitsvertrag dem 3- Schicht Betrieb zugestimmt hast kann deine Firma diesen einfordern. Wenn du dazu nicht mehr in der Lage bist verletzt du einen Teil deines Arbeitsvertrages.
Dann brauchst du eine Bescheinigung das du diesen Teil gesundheitlich nicht mehr erfüllen kannst. Außerdem hättest du deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen müssen, damit er dich entweder auf einen
anderen Stelle einsetzt, oder deine Wiederherstellung für den 3-Schicht Betrieb mit dir zusammen bespricht.
Allerdings wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Hast du akuten Handlungsbedarf, oder basieren deine Fragen auf reiner Nachfrage ala: was könnte wenn....
Grüße
Ray.
Nachtrag:
Da das deutsche Rechtssystem sehr arbeitnehmerfreundlich eingestellt ist solltest du vorhandene Probleme entweder mit deinem Arbeitgeber besprechen, und / oder dir im Vorfeld noch Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen.
Damit du im Fall der Fälle gewappnet bist.
Grüße
Ray.
@raymond: Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ergänzung:
Die konkrete Einforderung des Passus steht im Raum, da die Personalsituation aufgrund von Krankheitsfällen und versäumter Stellennachbesetzung extrem angespannt ist.
Die erforderliche Qualifikation betrifft Kenntnisse über das Verfahren und die Abläufe. Die Ausbildung kann nur innerbetrieblich erfolgen und dauert mindestens 2 Jahre. Die Tätigkeit habe ich seit 16 Jahren nicht mehr gemacht und bin nur noch am Rande damit konfrontiert. Die Anforderungen an die zu vertretende Tätigkeit sind nicht mehr vergleichbar mit der Situation vor 16 Jahren. Von Seiten des Arbeitgebers hätte m.E. darauf geachtet werden müssen, dass ich regelmäßig geschult werde damit ich in der Lage bin auch diesen Passus zu erfüllen, das hat er bewusst nicht getan. Ich sehe daher auch ein Versäumnis meines Arbeitgebers.
Gesundheitlich bin ich aufgrung psyschischer und Körperlicher Probleme nicht mehr in der Lage zumindest Nachts zu arbeiten. Da dieser Passus in den letzten Jahren nicht relevant war habe ich die Füße still gehalten und einfach gehofft. Auch habe ich noch kein Attest. Damit bin ich nicht allein, einige meiner Kollegen geht es gesundheitlich eben so und diese haben ihre "Untauglichkeit" nicht offiziell gemacht.
Ich werde mich nun konret bei einem Fachanwalt beraten lassen.
mchst du nachts etwas anderes wie tagsüber. das habe ich noch ie gehört, dass man nachts nicht ausfürhen kann, was man tagsüber macht und wenn psychische Erkrankungen verliegen. kann man das tagsüber sicher auch nicht.
Eine Bindung an gewisse Schichten aus gesundheitlichen Gründen ist nicht unüblich.
Gerade Nachtschichten sind sehr belastend. Es gibt verschiedene Krankheitsbilder bei denen Nachtschichten nicht gemacht werden sollten.