Hallo,
ich hoffe hier kennt sich jemand aus. Im Internet werde ich einfach nicht schlau.
Ich bin seit kurzem getrennt lebend und muss Wohngeld beantragen.
Ich weiß, dass Unterhalt vorrangig ist, jedoch bekomme ich vom KV nichts im Moment.
Die Düsseldorfer Tabelle verstehe ich auch nicht- mit Nettoeinkommen ist ja das bereinigte Nettoeinkommen gemeint, aber was fällt alles darunter?
Der KV verdient 2000 netto. Davon gehen 1200 weg für Miete (1 Zimmer/München Normalpreis).
Dann gibt es noch den Selbstbehalt von 1280 Euro.
Bekomme ich dann überhaupt Unterhalt für die Kinder, bzw. ist er zahlungsfähig?
Wird die Miete vom Nettoeinkommen abgezogen, wenn das JA den Unterhalt ausrechnet...?
Bereinigtes Nettoeinkommen (Unterhalt)
Hallo
Von seinem Netto kann er Altersvorsorge abziehen, die Km zur und von der Arbeit mit je 0.30 Cent pro Km, Mindestens 150 Euro im Monat, wenn es mehr ist, muss er es nachweisen
Wo wohnt er in München?
Finde das schon echt happig. Gibt es echt nichts günstiges?
Die Miete ist im Prinzip sein Problem, der Unterhalt geht vor.
Zur Not muss er sich einen Nebenjob suchen, damit er den Mindestenunterhalt zahlen kann
Normalerweise ist im Selbstbehalt eine Wärmetechnik von ca 400 Euro enthalten.
Hallo, danke, das hilft schon mal weiter. Ich hoffe, ich erreiche die Tage mal jemanden bei JA, der mir genaueres sagen kann. Vielleicht wird hier vor Ort auch der Selbstbehalt erhöht aufgrund der Preise.
Also arg viel günstiger geht es nicht. 1000 warm vielleicht, aber er sucht sowieso schon ein Jahr und da gibt es zu viele Bewerber.
Zum Vergleich: ich zahle 800warm für 1 Zimmer (Sozialwohnung!)...
Mehr arbeiten kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht, wegen Behinderung hat er schon reduzierte Stunden.
Hast du Unterhaltsvorschuss beantragt?
Noch nicht, wir wollen demnächst gemeinsam zum JA und uns da mal informieren. Er will ja auch zahlen, ist aber schwierig im Moment mit den ganzen Verbindlichkeiten.
Hallo,
ich würde den Unterhaltsvorschuss noch diese Woche beantragen, da erst ab Antragsmonat bewilligt wird. (Gibt Ausnahmen, aber max 1. Monat rückwirkend). Den Antrag gibt es bestimmt im Internet.
Wenn du Wohngeld beantragen möchtest, musst du den UHV eh beantragen, da dieser eine vorrangige Leistung ist.
Bei der Beantragung erhält der Kindesalter auch eine sog. Vorabmitteilung, in der er aufgefordert wird, seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Selbstbehalt ist übrigens aktuell 1160 €. Dieser kann ggf. erhöht werden durch z.B. erhöhte, aber angemessene Wohnkosten (430 € sind bereits im SB enthalten), Fahrtkosten, etc.
Es gibt von den Oberlandesgerichten so genannte Unterhaltsleitlinien, dass ist sehr viel geregelt, was anerkannt wird und was nicht.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
VG
die MIete har mit dem Einkommen nichts zu tun. der UNtrhlat wird von den 2000 Netto berechnet, und dann werden bei der Düsseldorfertabelle noch 50% Kindergeld abgezogen, das ist was du bekommst. Wieso bekommst du keinen Unterhalt für KInd?
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Erzählt bitte nicht schon wieder was, was nicht stimmt!!
Das hat man dir schon so oft gesagt.
Nicht umsonst wird der Unterhalt vom bereinigten Betto berechnet! Er kann davon noch einiges in Abzug bringen( z.b private Kk, Fahrtkosten zur Arbeit und zurück a 0,30 Cent, Altersvorsorge (
Zudem können hohe Wohnkosten ebenfalls den Selbstbehalt erhöhen!.
Bevor du immer und immer wieder Unwahrheiten schreibst, informier dich!