Steuerklassenwechsel 4 zu 3 Elterngeldberechnung

Hallo,

ich habe im September den Antrag für den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt gestellt. Laut Rücksprache mit dem Finanzamt ist dieser auch im Oktober erfolgt. Nun habe ich jedoch meine Lohnabrechnung für Oktober mit der falschen Lohnsteuerklasse (4 statt 3) bekommen.
Ich möchte allerdings mein Elterngeld damit erhöhen. Nach welcher Grundlage wird das Elterngeld berechnet? Nach eingetragener Lohnsteuerklasse beim Finanzamt, oder der, die tatsächlich auf der Lohnabrechnung steht?

Wenn alles gut geht, beginnt mein Mutterschutz am 23.05.2022. Dann ist es trotzdem noch rechntzeitg, oder?

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Keine Sorge, manchmal dauert es einfach bis der Steuerklassenwechsel auch elektronisch an den AG übermittelt wird. Du wirst bestimmt im November eine korrigierte Abrechnung für Oktober bekommen.

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Auch ohne Oktober würde es reichen, da es 6 Monate sind, damit genau die Hälfte und dann wird immer die aktuelle Steuerklasse heran gezogen.

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Super, na dann muss ich der Lohnbuchhaltung nicht auf den Keks gehen #huepf

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Mal ne ganz naive Frage, da ich mich damit nicht auskenne:
Rentiert sich denn das mit dem Steuerklassenwechsel tatsächlich?
Wird nicht am Ende eh alles in einen Topf geschmissen (Gehälter beider Ehegatten und Elterngeld) und daraus die Steuerlast berechnet? #kratz

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Für die Steuerlast ist es egal, allerdings kann die TE damit ihr Elterngeld erhöhen. Darum geht es.

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Für die Steuerlast macht es tatsächlich überhaupt keinen Unterschied, daher ist es ja auch zu empfehlen wenn man rechtzeitig alles plant.

Aber die Elterngeldberechnung erfolgt anhand der überwiegend im Bemessungszeitraum vorliegenden Steuerklasse. Damit erhöht sich das Elterngeld! Dieses fliesst zwar in die Berechnung des Steuersatzes ein, ist selber dann aber steuerfrei (Progressionsvorbehalt).

Das höhere Elterngeld wird daher nicht durch die dann ggf leicht erhöhtere Steuerlast aufgebraucht und unterm Strich bleibt meist ein deutliches Plus im Elterngeldbezug.

Das kann je nach Einkommen und Konstellation Beträge von paar hundert - mehrere 1000 € ausmachen...

Bsp pauschalisiert ohne genaue Berechnung: Eine Erhöhung des zur Berechnung des EG verwendeten monatlichen Einkommens durch den Steuerklassenwechsel beträgt 300€ -> führt damit zu einer EG-Erhöhung von 65% von 300 = 195€ mehr Elterngeld -> für 12-14 Monate = 2340 - 2730€ ... dadurch ggf Erhöhung des Steuersatzes um 0,1% beim steuerzahlenden Partner wenn dieser nicht eh schon am Höchststeuersatz ist macht je nach Einkommen ggf 200-600€ aus und da müssen schon recht hohe Einkommen vorliegen .... bleibt ein Plus von immer noch 1800-2200€ im Worstcase... üblicherweise bleibt das Plus fast vollständig erhalten wenn man es schlau anstellt...

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