Wann Steuerklassenwechsel?

Hallo,

wir erwarten im April unser erstes Kind, ET Anfang April, Beginn Mutterschutz also Ende Februar.
Derzeit haben wir beide Steuerklasse 4/4, da wir fast gleich verdienen.

Nach Geburt werde ich 16 oder 18 Monate Elternzeit nehmen, kommt auf das tatsächliche Geburtsdatum an, hat mit Beginn der Eingewöhnung bei der Tagesmutter zu tun.

Für mich war es logisch, dass mein Mann in die Steuerklasse 3 wechselt.
Der Herr beim Finanzamt sagte, das macht grundsätzlich Sinn, man muss nur aufpassen, da das Elterngeld auch versteuert wird.
Kennt sich da jemand aus, wann das nun Sinn macht und wann es besser ist die 4/4 zu behalten?

Des Weiteren sagte er, dass für das Elterngeld das zählt, was man überwiegend die letzten 12 Monate hatte. Resultiert sich daraus, dass es ggf. Sinn machen würde, dass mein Mann jetzt schon zeitnah wechselt, da es auf mein Elterngeld keinen Einfluss hat?
Ich dachte immer es wird exakt geschaut, was ich die letzten 12 Monate vor Geburt Netto hatte und danach errechnet sich das Elterngeld.

Sorry, bin ehrlich gesagt bisschen überfordert. 🙈
Am Ende wollen wir, wie alle wahrscheinlich, das bestmögliche rausholen. 😅

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Sinn gemacht hätte es, wenn du ab September in die 3 gegangen wärest für dein Elterngeld. Aber ihr könnt jetzt auch noch wechseln, dann hast du zumindest ein paar Monate mit höherem Gehalt für die EG Berechnung.

Ob ihr dann nächstes Jahr andersrum wechselt kommt auch darauf an, was dein Mann zum Beispiel abzusetzen hat.

Wir haben es beim 1. Kind gemacht und kräftig nachgezahlt. Bei 2. sind wir bei 4/4 geblieben nach der Geburt und haben was wieder bekommen. Evtl kann euch das jemand vorher so ca. berechnen? Damit ihr wisst, was da auf euch zu kommt.

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Mit einem jetzigen Wechsel erhöht die TE aber nicht ihr Elterngeld. Dafür müsste sie mindestens 6 Monate in der 3 sein.

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Ah stimmt, da fehlt jetzt mindestens ein Monat.

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Elterngeld wird vom Brutto berechnet.

Aber für das Elterngeld seid ihr eh zu spät zum Wechseln, da passen mindestens 6 Monate in der besseren Steuerklasse sein, damit es für die 12 Monate zählt.

Allerdings kannst du für durch einen jetzigen Wechsel dein Mutterschaftsgeld , besser gesagt den AG-Zuschuss, erhöhen, denn hierfür zählen die 3 Monate vorm Mutterschutz.

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Elterngeld errechnet sich doch aus dem Netto der letzten12 Monat?

Mh, ich hatte das jetzt so verstanden, dass ein jetziger Wechsel in die 3 für mich keinen Sinn mehr macht.

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Nein, Elterngeld wird vom Brutto der 12 Monate vorm Mutterschutz berechnet!

AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus den letzten 3 Monaten vorm Mutterschutz. Also der Wechsel lohnt sich nur für den Mutterschutz.